&16 Wassergesetz bei Hauskauf

stimmt das( dem &16 Wassergesetz) nach) ,dass die Gemeinde das Vorkaufsrecht hat?

[Beitrag/Rechtschreibung editiert vom www Team]

Servus,

die Wassergesetze sind Gesetze der Bundesländer und sie unterscheiden sich stärker voneinander als andere Landesgesetze.

Von welchem Bundesland sprichst Du?

Schöne Grüße

MM

Wofür das Vorkaufsrecht ?? Für das Trinkwasser ?

Das wäre ja total unsinnig !

Auch wenn es vermutlich Wasserhaushaltsgesetz und nicht Gesätz heißt, so wird wohl das hier zutreffend sein. Und von einem Vorkaufsrecht steht dort nix.

Vielleicht ist aber auch was ganz anderes gemeint. Ein Satzung eines Wasserverbandes oder sonst was.

Und was das Ganze mit einem Hauskauf zu tun hat, weißt wohl nur Du (oder auch nicht).
Willst Du Antworten oder Hinweise, dann musst Du schon mehr Worte verlieren um was es genau gehen soll ?

https://dejure.org/gesetze/WHG/16.html

MfG
duck313

Hallo,

Eher nein, allerdings könnte sich etwas aus dem Baugesetzbuch ergeben.
Weitere Veräusserungsbeschränkungen sind denkbar (z. B. landwirtschaftliche und Forstgrundstücke).

Gruß
Jörg Zabel

bei Hauskauf
aeh eher nein, denn man kauft ein Grundstueck, ein Flurstueck Nummer xy mit Zubehoer
Zubehoer kann ein Wegerecht, eine Schuld, ein Zaun oder auch ein Haus sein.

Ähm - es ging imho um ein Vorkaufsrecht. Der Gemeinde. Für ein Haus.

Ich weiß irgendwie nicht, was Deine Antwort damit zu tun haben könnte.
Gruß
anf

Wenn die gemeinde ein Vorkaufsrecht ahben sollte, dann nicht fuer ein Haus, sondern fuer ein Grundstueck Flurstueck oder so. Fuer ein Haus sicher nicht. Ein Haus kann nur als Zubehoer zum Grundstueck zum Kauf dazugehoeren.
.
Der Fragesteller hat -aus meiner Sicht- noch nicht klar gesagt, ob die Gemeinde ein Wasserrecht kaufen will, auch ein Teil eines Grundstuecks, oder um welchen Kaufgegensatnd oder Recht es ueberhaupt geht. Eh die Raterei weiter geht, sollte dies mal klar beschrieben werden.

Die Überschrift mal gelesen?
Gruß
anf