Hallo Thorsten,
da streiten die juristischen Gelehrten. Besonders krass wird es durch die „Dialer“, die man sich im Internet zuziehen kann. Das Amtsgericht Freiburg hat die Klage einer Telefongesellschaft abgewiesen, die von einem Kunden Gebühren für die Nutzung einer 0190-Nummer verlangt hatte. Der Kunde hatte sich geweigert, zu bezahlen. Begründung: Ein so genannter „Dialer“ habe sich, von ihm unbemerkt, als Standard-Verbindung ins Internet installiert und dadurch Kosten von 1250 Euro (!) verursacht. Aber dieses Ur-teil ist noch nicht rechtskräftig. Die Dialer-Problematik ist juristisches Neuland, die Rechtslage unklar. In deinem Fall ist es ja wohl außerdem so, dass du selbst dich verwählt hast. Dennoch sind die 17 Euro dafür ziemlich heftig. Nach einer Veränderung der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
müssen Netzbetreiber die Kunden neuerdings immerhin darauf hinweisen, dass diese berechtigt sind, Einwände gegen einzelne 0190-Beträge zu erheben. Haben Kunden solche Einwände, dann darf der Rechnungsersteller die Beträge, soweit sie keine eigenen Forderungen sind, nicht mehr geltend machen. Außerdem wird
der Rechnungsersteller verpflichtet, auf der Rechnung den Namen und die ladungsfähige Anschrift des 0190-Anbieters anzugeben, damit sich der Kunde bei strittigen Forderungen direkt an den Anbieter wenden kann.
Vielleicht kommst du bei einer der folgenden Anlaufstellen weiter:
Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste e.V. (FST): Liesegangstr. 10, 40211 Düsseldorf, Tel. 01805 / 783378, Fax 0211 / 31120930, E-Mail: info@fst-ev.org
Regulierungdsbehörde für Telekommunikation und Post: Tulpenfeld 4, 53113 Bonn, Tel. 0228 / 140, Fax 0228 / 148872, E-Mail: poststelle@regtp.de
Welche Erfahrungen du machst, das wird sicher viele interessieren.
Viel Glück
Lorenz
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