2 Abmahnungen, kommt jetzt die Kündigung?

Hallo alle zusammen…

und zwar hätte ich mal eine „Angst“-Frage an euch:

Ich bin zurzeit in einer Ausbildung - 2. Lehrjahr und habe letztes Jahr im September 2 Abmahnungen bekommen wegen „Verschlafen“.
Jetzt habe ich in der Schule erfahren das ich dort 2 Schultage als unentschuldigt eingetragen bin. Jetzt meine Frage: Wenn ich mein Zeugnis bekomme und mein Chef die unentschuldigten Fehlzeiten sieht,kann er mich dann kündigen? oder waren die 2 Abmahnungen zu lange her? und ist das beides der gleiche Verstoß? Habe jetzt total Angst das ich gekündigt werde,ich weiß auch das ich selber schuld bin aber ich darf meine Ausbildung nicht verlieren…

Bitte um schnelle Antwort, danke schon mal im Vorraus

Lieben Gruß …

Guten morgen,

oh man…! Wenn ich sowas lese neige ich dazu mir die Haare raufen zu wollen.
Warum hast du denn unentschuldigt in der Schule gefehlt?
Ich weiß nicht, wie es rechtlich mit deinem Fall aussieht, da werden nachher sicherlich Fachkundige antworten.
Aber in deiner Situation, würde ich folgendes machen:
Steh zu der Sche***, die du gebaut hast. Geh noch bevor du das Zeugnis bekommst zu deinem Chef. Sprich mit ihm darüber wie dämlich du warst. Und zwar unabhänig davon ob du für diese Fehltage gekündigt werden kannst oder nicht. (Wobei ich fast davon ausgehe, dass das wahrscheinlich als Kündigungsgrund mit den Abmahnungen vorher reicht. )
Erfahren wird er es eh, vielleicht ist er dann beeindruckt von deiner Courage. Gelobe Besserung und meine es ernst.
reiß dich danach am Riemen, sei pünktlich und fleißig. Achte bei Krankheit darauf, dass die AU rechtzeitig beim Arbeitgeber ist und event. in der Schule vorgelegt wird.

Ich drück dir die Daumen, dass du nicht gekündigt wirst und hoffe, dass du dich in nächster Zeit besser verhälst.

Viel Glück,
Tina

Hallo,

Jetzt habe ich in der Schule erfahren das ich dort 2 Schultage
als unentschuldigt eingetragen bin.

Tolle Sache. Ich gehe davon aus, daß es sich um eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz handelt.

Deine Rechte und Pflichten nach dem Berufsbildungsgesetz solltest Du kennen, nicht nur weil es „Allgemeinbildung für Azubis“ ist, sondern auch, weil es in der Prüfung „drankommen“ könnte.

Ich will Dir keine Angst machen, aber sieh es mal so:
Du wirst vom Betrieb für den Besuch der Berufsschule freigestellt. Was ist, wenn Du in dieser Zeit nicht in die Berufsschule gehst?
Als Auszubildender bist Du verpflichtet, an den Maßnahmen teilzunehmen, zu denen Du freigestellt wirst. (Steht alles so ähnlich in den §§ 13 bis 15)

Nebenbei könnte - das ist vom Bundesland abhängig - noch eine Verletzung der Schulpflicht dazukommen.

Noch Fragen?

Bitte um schnelle Antwort, danke schon mal im Vorraus

Wenn Du wirklich Papas Liebling bist, dann würde ich den schon mal ins Boot holen …

Gruß
Jörg Zabel

Such das offene Gespräch mit Deinem Lehrer, vielleicht drückt er ein Auge zu. Theoretisch könntest Du Deine Ausbildung evtl. sonst verlieren ja.