Hallo,
ich schildere mal die o.g. Übergabe und alle Begleitumstände und würde mir wünschen, dass mir dazu jemand etwas schreiben kann. Also: 56jähriger Giessereiarbeiter, 50% mit Gleichstellung, seit über 20 Jahren im gleichen Betrieb tätig, bekommt vom Betriebsleiter sowie Geschäftsführer und -vertreter zeitgleich zwei Abmahnungen.
Abmahnung 1: Samstagsarbeit verweigert
Weil er, bei vollem Zeitkonto, die Samstagarbeit verweigert hat. Die Geschäftsleitung weiss seit Jahren, dass er ein Nebengewerbe hat (kleine Motorradwerkstatt) und aus diesem Grund Samstags nicht in der Giesserei arbeitet. Er hat schon einige Jahre dort gearbeitet, bevor er einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, da hatte er aber das Nebengewerbe schon längst angemeldet. Desweiteren wurde er aber zwischenzeitlich mehrfach für ein paar Tage in den Urlaub geschickt, da die Auftragslage schlecht war und die Firma keine Kurzarbeit anordnent wollte. (So die Begründung für den „Zwangsurlaub“ durch die Geschäftsleitung.
Abmahnung 2: Nebengewerbe
Hier stellte die Geschäftsleitung klar, dass sie der Meinung sei, aufgrund des Nebengewerbes, welches der Mitarbeiter garnicht haben dürfe, lt. Arbeitsvertrag, würde der Arbeitnehmer nicht mehr die erforderliche Leitung erbringen. Man verlange die Unterlassung des Nebengewerbes.
Nach diesem Gespräch kam der Betriebsleiter zum Mitarbeiter und meinte zu ihm: Man könne ja über alles reden, die einzigen Gewinner wäre ja eh nur die Anwälte.
Kann hierzu jemand arbeitsrechtlich etwas sagen?
Lieben Dank schon mal im voraus.