Guten Morgen!
Ich bin mir nicht sicher, ob meine Fragen zum Arbeitsrecht gehören, oder Sozial-/ oder Steuerrecht. In diesem Fall bitte ich den Admin mein Thema zu verschieben.
Angenommen Fr. Mustermensch würde sich von ihrem Arbeitgeber1 trennen wollen und findet eine Vereinbarung mit sofortiger Freistellung bei noch 3-monatig weiter laufendem Verhältnis. Also: Einigung am Ende März, mit sofortiger Freistellung, offizieller Ausstieg zum 30.Juni mit entsprechender Lohnfortzahlung bis zum 30 Juni.
Es liegt bereits ein neuer Arbeitsvertrag zum 01. Mai vor, was bedeuten würde, dass 2 Monate lang Fr. Mustermensch bei zwei Arbeitgeber beschäftigt wäre (Steuerklasse 1 , beide über 50k pa – falls das einen Unterschied macht …)
Ist das überhaupt möglich? Wie sieht es mit den Abzügen aus? Steuer, Krankenkasse, Sozialabgaben. Würden die „einfach“ doppelt bezahlt werden (also jeder AG jeweils einmal) oder ist das etwas komplizierter und so nicht machbar?
PS: Nein, es wurde noch mit keinem der zwei AG gesprochen. Der Auflösungsvertrag liegt physisch auch noch nicht vor. Ich frage erstmal hier, falls die Antwort positiv ausfallen sollte, würde man danach mit dem AG1 reden, falls der sich quer stellt, danach mit AG2 und um Verschiebung bitten.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
LG Jasmin