2 Autos 2 Versicherungen?

Liebe Experten, hier ist die Situation:

-> Ehemaliger Erstwagen (Kia) ist mom. in Ruheversicherung.
-> In der Zwischenzeit wurde ein anderes Auto (BMW) als Erstwagen angemeldet.
-> Mittlerweile ist der TÜV beim Kia abgelaufen.

Nun sollen beide Wagen angemeldet werden:

Frage:

  1. Muss der Kia automatisch nun als Zweitwagen angemeldet werden oder kann man die Positionen untereinander wechseln?
  2. Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn man mit einem Fahrzeug ohne TÜV (natürlich um es anzumelden) unterwegs ist?
  3. Muss man bei der Versicherung angeben, dass der Wagen momentan ohne TÜV ist?
  4. Vergibt die Versicherung anstandslos eine EVB für ein unbestempeltes Kennzeichen?

Vielen Dank für Eure Mühe

o)

Hallo,

Frage:

  1. Muss der Kia automatisch nun als Zweitwagen angemeldet
    werden oder kann man die Positionen untereinander wechseln?

Nach Lust und Laune und vor allem nach Sinnhaftigkeit.
Mal bei der Vers. alle Möglichkeiten durchspielen, da es bei den Fahrzeiugen ggf. zu unterschiedlichen Typklassen kommen kann.

  1. Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn man mit einem
    Fahrzeug ohne TÜV (natürlich um es anzumelden) unterwegs ist?

Zum TÜV und zur Zulassung darf man fahren (m.M.n. nur mit regionalem Kennzeichen) und die Versicherung muss es wissen.

  1. Muss man bei der Versicherung angeben, dass der Wagen
    momentan ohne TÜV ist?

Nö!

  1. Vergibt die Versicherung anstandslos eine EVB für ein
    unbestempeltes Kennzeichen?

Wenn nicht, wäre jede Zulassung unmöglich! :wink:
Die Vergabe der eVB ist nur abhängig davon, ob man finanziell auch immer lieb war…

VG

Hallo 16BIT, danke für die Antwort.
Frage: Widersprichst du dich nicht bei den Antworten 2) und 3)?
Danke

o))

Hallo,

ich widerspreche mich da nicht, denn es geht im Groben nicht um den TÜV, sondern nur um die Fahrt ohne Zulassung!

VG

Muss man den Kia bei der selben Versicherung zulassen, bei der er vorher war, auch wenn ein anderes Fahrzeug (der BMW) die Versicherung übernommen hat oder kann die Versicherung gewechselt werden?

Muss man den Kia bei der selben Versicherung zulassen, bei der
er vorher war, auch wenn ein anderes Fahrzeug (der BMW) die
Versicherung übernommen

In dieser Konstellation nein. Wenn der KIA nur stillgelegt gewesen wäre, dann ggf. ja.

oder kann die Versicherung
gewechselt werden?

Wechseln kann man, jedoch ist dann die Frage, welche SF-Klasse die „neue“ Versicherung dem Zweitwagen gibt, ohne dass das Erstfahrzeug dort versichert ist.
Anfragen und Preise vergleichen!

Vielen, vielen Dank …und jetzt noch eine letzte Frage:
Muss man mit dem Auto, das zugelassen wird, zur Zulassungsstelle fahren (damit kontrolliert werden kann, dass Daten und Auto übereinstimmen) oder kann man einfach nur die Kennzeichen abholen und diese dann zu Hause montieren?

Nach Lust und Laune!:wink:
Die alten Kennzeichen kann man aber ggf. wiederverwenden, einfach mal bei der Zulssungstelle fragen, ob die noch/wieder frei sind!

  1. Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn man mit einem
    Fahrzeug ohne TÜV (natürlich um es anzumelden) unterwegs ist?

Zum TÜV und zur Zulassung darf man fahren (m.M.n. nur mit
regionalem Kennzeichen) und die Versicherung muss es wissen.

Notwendige Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung sind zulässig, aber die ungestempelten Kennzeichen müssen montiert sein, die EVB der Versicherung muss man haben.
Das sind auch Fahrten zur Werkstatt um die HU zu erlangen, Fahrten zum TÜV / Dekra / GTÜ usw. und natürlich auch die Fahrt zur Zulassungsstelle, falls man das KFZ dazu braucht. Aber alles nur auf dem direkten Weg (nix Kindergarten / Schule etc. :wink:)

Aufpassen, falls man mit alten Kennzeichen fährt: Sicherstellen (durch Nachfragen), ob das Kennzeichen verfügbar / reserviert ist. Falls man neue braucht: Bei der Zulassungsstelle eines reservieren, prägen lassen und dann zum Fahren wie oben beschrieben montieren.