Liebe Experten, hier ist die Situation:
-> Ehemaliger Erstwagen (Kia) ist mom. in Ruheversicherung.
-> In der Zwischenzeit wurde ein anderes Auto (BMW) als Erstwagen angemeldet.
-> Mittlerweile ist der TÜV beim Kia abgelaufen.
Nun sollen beide Wagen angemeldet werden:
Frage:
- Muss der Kia automatisch nun als Zweitwagen angemeldet werden oder kann man die Positionen untereinander wechseln?
- Gibt es rechtliche Konsequenzen, wenn man mit einem Fahrzeug ohne TÜV (natürlich um es anzumelden) unterwegs ist?
- Muss man bei der Versicherung angeben, dass der Wagen momentan ohne TÜV ist?
- Vergibt die Versicherung anstandslos eine EVB für ein unbestempeltes Kennzeichen?
Vielen Dank für Eure Mühe
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