2 DSL-Anschlüsse

Ich habe ein für mich nicht lösbares Problem.

In meiner Wohnung habe ich einen Vertrag mit O2 für Telefonie und Internet. Jetzt ist mein Lebensgefährte in meinen Haushalt gezogen. Er selber hat einen Vertrag mit der Telekom. Im Vorfeld hat er sich informiert und erfahren, dass er bei Umzug und bereits bestehenden Anschluss im neuen Haushalt von einem dreimonatigen Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann.

Heute… bei der Realisierung seines Vorhabens wurde ihm dann mitgeteilt, dass die Aussage seiner Kollegin (diese war heute auch zugegen) nicht stimme und nun auch die Telekom ihren Vertrag aufrecht erhalten werde und wir dann quasi zwei Anbieter auf ein und dem selben Anschluss haben.

  1. Geht das überhaupt?
  2. Ist das rechtens?
  3. Wie können wir uns gegen solch einen Unsinn wehren?

Vielleicht weiß ja jemand Rat. Immerhin geht sein Vertrag noch knapp ein Jahr. Das finde ich echt eine Unverschämtheit. Ich selbst komme aus meinem Vertrag nicht so ohne weiteres raus.

Vielen lieben Dank vorab

Hallo,

Pacta sunt servanda.

Ja, technisch ist es möglich, zwei DSL-Anschlüsse in einer Wohnung zu haben.
Ja, das ist auch rechtens, denn das Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn der Anbieter am neuen Wohnort seine Leistungen nicht erbringen kann.
Ihr könnt zum nächstmöglichen Termin diesen „Unsinn“ kündigen.

Gruß,
Steve

Ich bin dafür kein Experte.

Aber, zwei Verträge, von denen ja nur einer technisch umgesetzt werden kann und aus dem man dann auch eine Leistung bezieht, muss man sicher nicht parallel weiterführen und bezahlen.

Im Versicherungsrecht ist es so das dann der Vertrag weiter bestehen bleibt der früher abgeschlossen wurde.
Oder ist es der, welcher schon geschaltet wurde?

Sicher kommt morgen noch eine aufschlussreiche Antwort.

Gruß Crack

Wie geht das?

Wir gehen doch von einer einzelnen Telefondose aus?

Gruß Crack

Hallo,

wenn es sich nicht gerade um einen Bau von anno dazumal handelt führen normalerweise zwei Adernpaare in die Wohnung. Dann muss halt der Techniker an die Dose und das entsprechend aufdröseln, aber er muss den neuen Anschluss ja ohnehin schalten.

Normalerweise weiß die Telekom auch, was an einem bestimmten Anschluss geht bzw. vorhanden ist, daher halte ich die Aussage der Telekom, dass sie liefern kann für zuverlässig.

Gruß,
Steve

Die meisten Anbieter räumen den Kunden kein Sonderkündigungsrecht ein, nur weil der umzieht und an seinem neuen Wohnort bereits ein Vertrag mit einem anderen Anbieter besteht.

Versuchen kann man es trotzdem.

Da widerspreche ich. In meine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und auch in meine bisherigen Wohnungen führten stets nur ein Aderpaar. Ein Betreiben von mehreren Verträgen wäre in diesen Wohnungen also nicht möglich gewesen.

Einzige Ausnahme: Ich habe noch einen Anschluss für Kabelfernsehen. Darüber könnte ich einen zweiten Vertrag mit Vodafone schalten (ehemals Kabel Deutschland). Aber diese Anschlussvariante trifft auf @Stimmungstief ja nicht zu.

Grüße

Hallo,

In vielen Fällen nicht. Oft führt nur ein Aderpaar in Wohnungen. Oft gibt es nur ein Aderpaar pro Wohnung im zentralen Verteiler.

Ja. Ihr habt doch jeder für sich freiwillig den Vertrag mit den festen Laufzeiten abgeschlossen. Jetzt wird polemisch, stellt aber das Selbstverständnis der Anbieter dar: was können Telekom und O2 dafür, dass Ihr jetzt zusammen zieht, bevor Ihr Eure Verträge kundigen könnt? Oder etwas höflicher: Das Zusammenziehen von zwei Vertragspartnern räumt denen kein Sonderkündigungsrecht für einen der Verträge ein.

Einzige Ausnahme: falls die Telekom den Vertrag nicht am neuen Wohnort des Freundes erfüllen kann, hätte er ein Sonderkündigungsrecht.

„Wehren“ ist das falsche Wort. Wie schon geschrieben - ihr seid die Verträge mit den Vertragsbedingungen ja selbst eingegangen. Ihr hättet ja nach anderen Verträgen, anderen Anbietern suchen können, die Eurer zukünftigen Lebensplanung nicht so sehr im Wege stehen. Ihr könntet jetzt beide Eure jeweiligen Anbieter anschreiben(!) und freundlich nachfragen, welche Möglichkeiten der vorzeitigen Kündigung man Euch kulanterweise einräumt. Macht Euch aber darauf gefasst, dass keiner der beiden nachgeben wird.

Grüße

Pierre

die Doedelkom und nachfolgend auch die meisten „Häuslebauer“ haben aber idR meistens Standardtelefonkabel benutzt, d.h. zwei Adernpaare, wovon dann immer nur eines angeschlossen wurde. Im Gegensatz zu dir habe ich noch keine einzige Wohnung gesehen, in der nur ein Paar vorhanden ist. Kannst du uns ein Photo des Inhalts deiner TAE Dose zeigen?

Gruß
BW

Dann wird eben im Zweifelsfall ein neues Kabel vom Hausanschluss in die Wohnung hoch gelegt. Das ist doch kein Thema. Wobei ich auch sehr daran zweifle, dass in der Wohnung nur ein Adernpaar ankommt.

Das ist falsch formuliert. Ihr hättet dann zwei Anbieter, zwei Anschlüsse, zwei Verträge, die die EINE Wohnung versorgen.

Es kommt auf die Verkabelung in dem Haus an.
Standardtelefonleitung hat mindestens 4 Adern, das reicht für genau zwei Anschlüsse.
Wenn vom Hausanschluss pro Wohnung genau eine solche Leitung liegt und auch der Hausanschluss noch Kapazitäten frei hat, dann habt ihr zukünftig zwei Anschlüsse. Falls in die Wohnung keine zwei Drähtchen mehr frei sind, ist das meines Wissens nicht das Problem des Anbieters. Er schaltet das DSL ins Haus, die letzten 10m sind Sache des Hausbesitzers. Notfalls wird eine Leitung an der Fassade hoch genagelt.

Ja sich, was denkst du denn? Du hast einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit unterschrieben, der ist einzuhalten.

Da das kein Unsinn ist: Gar nicht,
Erst recht nicht in dem Tonfall!

So, nun atme mal durch…
Es gibt Hoffnung:

Man beauftragt den Umzug.

Man bekommt mitgeteilt, das der Vertrag in eurer Wohnung mit den selben (!!!) Konditionen fortgeführt werden kann (oder nicht).

Wenn ja - selbe Kosten, selbe Geschwindigkeit, selbe Restlaufzeit - dann ist das leider so:
Es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Man könnte lediglich ganz lieb bei der Telekom anfragen, eventuell mal im Forum https://telekomhilft.telekom.de anfragen.

Oder man bekommt die Info, dass der Anschluss NICHT zu den selben Konditionen fortgeführt werden kann.
Eventuell - wegen „Leitungsmangel“ - gar nicht, oder aber langsamer, oder aber nur als andere Variante.

Dann winkt man ab und sagt freundlich (mit Meldebestätigung): „Ich wohne seit dem 01.12. hier. Ich mache vom Sonderkündigungsrecht nach §46, Abs, 8 TKG gebrauch.“ Der Vertrag läuft dann noch 3 Monate (mit Bezahlung) und dann ist gut.

Technisch ist das eigentlich immer umsetzbar, wenn der Anbieter zumindest bis zum Haus kommt. Denn danach ist es nicht mehr sein Problem, wie es in die konkrete Wohnung weiter geht. D.h. ob es da ein Kabel mit freien Aderpaaren gibt, oder da ein neues Kabel gezogen werden muss, ist nicht das Thema. Denke mal diverse Jahre zurück. Da war es noch gar kein Thema, dass Häuser überhaupt von vorne herein mit Telefonkabeln versehen wurden. Da musste dann auch bei jedem „Anschlusswilligen“ erst mal ein Kabel gezogen werden. Aus der Zeit stammen übrigens dann auch normalerweise die Anschlüsse mit nur einem Aderpaar pro Wohnung.

Da hat man dann für den ersten Kunden das Kabel gelegt, und wenn der Wohnungsnachbar auch einen Anschluss wollte, bekam der das freie Aderpaar vom Nachbarn. Es gab sogar Schaltungen mit denen zwei Wohnungen über ein Aderpaar laufen konnten. Die konnten dann halt nur nicht gleichzeitig telefonieren.