Verstehe ich nicht. Die Tür ist doch abgeschlossen. Ein zusätzlicher Riegel mag vorhanden sein, ist aber doch nicht notwendig, damit eine Tür als abgeschlossen gilt und von der Versicherung aus auch so akzeptiert wird. Die einzige Frage, die sich hier - unabhängig von deiner Nutzungsmöglichkeit - stellen könnte, wäre die Frage nach dem Verbleib der Schlüssel zum Türschloss dieser Tür. Also ob die beim Vermieter oder einem Dritten liegen, der sich hiermit von Dir unbemerkt Zugang zur Wohnung verschaffen könnte. Dann könnte man hierauf ggf. einen Herausgabeanspruch/Anspruch auf zusätzliche Sicherung der Tür herleiten.
korrekt, so ist es
ja, ich verstehe. Wird dann wohl doch darauf hinauslaufen, dass ich es selbst mache(n lassen werde). Ich wollte nur wissen, ob ich prinzipiell ein Recht darauf habe. Auf Diskussionen habe ich persönlich keine Lust, wenn ich also kein Recht darauf habe, dann werde ich es auch nicht ansprechen sondern einfach machen(kassen).
Danke!
Vielleicht solltest du auch noch erklären, wie man ein Schloß, für das man keinen Schlüssel hat, so beschädigungsfrei ausbaut, dass man es hinterher wieder einbauen kann. Ich kenne da keinen Weg, lass mich aber gerne aufklären.
Grüße,
Max
Dann bautsese halt nicht wieder aus und läßt sie drin. Das treibt einen bei einem Türschloß auch nicht in den finanziellen Ruin.
Wichtig daran war mir lediglich, dass man´s auch selbst machen kann aber sie hat sich ja schon für einen Schloßer oder Schlüsseldienst entschieden.
ramses90
ja genau, wenn dieses Problem nicht wäre, hätte ich die Zylinder schon längst gewechselt.
Dann mach´s doch,im Netz gibt´s haufenweise Anleitungen dazu auch eine Frau kann das mit ´ner Bohrmaschine bewerkstelligen.
ramses90
Das und wie ich es selbst machen kann wusste ich.
Ich wollte aber hier im Rechtsforum Antworten zur rechtlichen Lage.
Das emotionale, finanzielle und handwerkliche mal außen vor, mir ging es gänzlich und allein um das Mietrecht.
Danke für die fachlichen Anworten!
Erfüllt die Tür denn noch irgendeine Funktion? (z. B. Teil des Fluchtwegs … in dem Fall müsste der Vermieter den Bewohnern die Nutzung zu diesem Zweck ermöglichen)
Die Frage stellt sich eh grundsätzlich, weil Du ja wissen musst, ob Du sie zustellen darfst.
Wenn es kein Fluchtweg ist, könntest Du ggf. im Türrahmen ein paar Bretter stabil mit der Wand verbinden und hast so ein Regal, welches zusätzlich etwas Einbruchs-Sicherheit gibt. Oder eine Rihgibswand einsetzen und den Hohlraum dazwischen mit Dämmmaterial füllen (falls durch die Tür eine Wärmebrücke o. ä. entsteht). Da dann ggf. einen Schrank vor.
Evtl. mit dem Vermieter abstimmen. Vielleicht übernimmt er sogar das Material und ihr könnt vereinbaren, dass das nicht zurückgebaut werden muss.
Geht beides natürlich nur, wenn die Tür nicht zur Innenwand bündig ist und kein „wervolles“ Gemäuer in Leidenschaft gezogen wird.
Ich sehe da keinen Unterschied zu einer Haustür, die nicht der Sicherheitsnorm entspricht. Da könnte die Versicherung AFAIK auch ablehnen und dich an den Vermieter verweisen.
Zudem ist das vertragsabhängig, so dass dir die Frage nur deine Versicherung beantworten kann.
Andererseits muss der Vermieter sämtliche Schlüssel zur Wohnung dem Mieter aushändigen. Wenn also ein Schlüssel existiert, mit dem die Wohnung durch diese Tür betreten werden kann, darf ihn mE der Vermieter nicht behalten.
Gruß,
Max
Es tut mir total leid, diese Frage ist jetzt echt erstens neugierig und zweitens off Topic. Aber: Warum?
Sind denn schon alle Gespräche mit dem Vermieter diesbezüglich gescheitert? Oder geht’s Dir nur darum was „Dein Recht“ ist? Wenn letzteres: was hält Dich davon ab, die Sache nem Anwalt zu übergeben, der gibt Dir dann nämlich keine Handwerkstipps sondern berät Dich allein zum Thema Mietrecht.
Ich sehe das anders - und zwar ganz pragmatisch:
Wenn ich eine Wohnung anmiete und dabei Ausstattungsteile sehe, dann haben die auch zu funktionieren - falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Wenn ich fünf Steckdosen sehe, dann müssen die auch funktionieren (auch wenn drei ausreichen würden). Wenn ich ein Bidet sehe, muss das funktionieren (auch wenn 90% der Menschen ohne Bidet auskommen).
Zudem halte ich es für unzumutbar, dass ich nicht weiß, wer denn nun einen Schlüssel für die andere Tür haben könnte und dass ich auch keine einfache Möglichkeit zum Schlosswechsel habe.
Aus zwei Wohnungen in derselben Etage eine zu machen, mit zwei Treppenhäusern und eigentlich auch zwei unterschiedlichen Brandabschnitten finde ich schon recht ungewöhnlich. Ob das Bauamt von dieser Maßnahme Kenntnis hat?
Warum ich eine Mietrechtsfrage in einem Mietrechtsforum stelle, fragst du?
Klar kann ich zum Anwalt, aber dann wäre dieses Mietrechtsforum obsolet, genau dafür ist es da.
Ich habe im Mietrechtsforum gefragt, nicht im Handwerker Forum nicht im Phsychologieforum.
Es hat schon seinen Grund, warum ich dieses Forum gewählt habe. Ich bin hier seit 20 Jahren hier bei werweisswas, deine Antworten verwundern mich sehr.
Ja klar. Immerhin schrieb ich ja:
„Sind denn schon alle Gespräche mit dem Vermieter diesbezüglich gescheitert? Oder geht’s Dir nur darum was „Dein Recht“ ist? Wenn letzteres: was hält Dich davon ab, die Sache nem Anwalt zu übergeben, der gibt Dir dann nämlich keine Handwerkstipps sondern berät Dich allein zum Thema Mietrecht.“
Das hatte ich deutlich und mehrmals erklärt.