Hallo liebe Wissenden,
angenommen eine Mietwohnung hat 2 Wohnungs-Eingangstüren, eine im Norden der Wohnung, eine im Süden. Vorher waren es zwei Wohnungen (2 verschiedenen Straßennummern, also auch Hausfluraufgänge), die nun zu einer großen zusammengefügt wurde. Der Vermieter meinte, man sollte nur die Norden-Eingangstür verwenden, die Südtür nicht. Der Mietvertrag lautet auch auf die Hausnummer der Nordeingangstür. Beide Türen verfügen über ein normales Türschloss sowie einen zusätzlichen kleinen Riegel oben an der Tür mit Schloßzylinder.
Nun hat man für die 4 Schlösser aber nur einen Schlüssel für ein Schloss. Und zwar die Nordtür - Hauptschloß, einen Schlüssel für den Riegel gab es nicht.
Bei der Südtür ist es sogar so, dass diese zwar abgeschlossen, aber nicht verriegelt ist. Hier hat man für beide Schlösser keine Schlüssel.
Wie sieht hier die Rechtslage aus, wenn der Vermieter sich weigert die Schlüssel auszuhändigen bzw behautet er hätte dazu keine Schlüssel mehr? Hat man das Recht auf Schlüssel für alle 4 Schlösser ?
Ausserdem wie ist es versicherungstechnisch, wenn man nicht sicherstellen kann, dass die Südtür nicht ordentlich verschlossen ist, wenn z.B. durch diese Tür jemad einbrechen sollte / wollte?
Danke schonmal
Liebe Grüße
Jasmin