Folgender Sachverhalt:
ein älteres Ehepaar hat vor 20 Jahren gemeinsam mit Sohn und Schwiegertochter eine Doppelhaushälfte gekauft (alle vier stehen als Eigentümer im Grundbuch).
In dieser befinden sich zwei Wohnungen mit separaten Eingängen links und rechts, beide Wohnungen verfügen über Erd- und Obergeschoss (quasi Viertelhäuser). Oben gibt es eine Verbindungstür, welche aber problemlos verschlossen werden kann.
Der Garten zieht sich um das gesamte Haus herum und wird gemeinschaftlich von allen genutzt.
Nun ist das ältere Ehepaar gesundheitlich nicht mehr ganz auf der Höhe und es kommt so langsam die Frage auf, was mit dem Haus geschieht, wenn das Paar verstirbt. Es gibt zwei weitere (längst erwachsene) Kinder, die im Erbe (was hoffentlich noch lange kein Thema ist, aber bedacht werden muss) berücksichtigt werden müssen.
Es kam die Frage auf, ob es nicht am naheliegendsten wäre, das Haus mit einer Teilungserklärung in zwei eigenständige ETW umzuwandeln.
Entweder mit jeweils eigenem Grundstücksanteil oder mit Gemeinschaftsfläche und Sondernutzungsrechten für jede Partei.
Wenn das ältere Ehepaar verstirbt, könnte man somit deren Wohnung als abgeschlossene Einheit verkaufen und den Erlös unter den drei Kindern aufteilen. Oder gibt es da einen Denkfehler?! Was ist mit dem jüngeren Ehepaar, das jetzt bereits als Miteigentümer im Grundbuch steht, müsste das gesondert ausgezahlt werden?
Mit was für Kosten muss man rechnen bei so einer Umwandlung?
Oder habt Ihr einen anderen Tipp, wie diese Situation am besten/einfachsten gelöst werden kann?
Die Familie möchte sich nicht erst Gedanken darum machen, wenn es zu spät ist.
Danke für Eure Hilfe.