Hallo es geht um folgenden Fall.
Ich habe mit einem Kollegen eine UG(Mini GmbH) gegründet. Gleichzeitig habe aber noch mein altes Einzelgewerbe, welches ich vor der UG hatte.
die UG und das Gewerbe sind in der selben Branche.
Zur Frage.
Ist es erlaubt, dass ich an einen Kunden mal eine Rechnung über das Gewerbe schreibe und mal über die UG?
Der Hintergrund. Die UG ist ja eine Kapitalgesellschaft und die Einnahmen gehören der UG, und nicht mir. Privatentnahmen sind also nicht einfach so möglich.
Wenn ich Geld privat brauche, würde ich einfach die Rechnung über das Gewerbe laufen lassen. Ist das erlaubt oder zickt da das Finanzamt rum?
Danke und Gruß