2 Firmen 1 Kunde. Rechnung schreiben so erlaubt?

Hallo es geht um folgenden Fall.

Ich habe mit einem Kollegen eine UG(Mini GmbH) gegründet. Gleichzeitig habe aber noch mein altes Einzelgewerbe, welches ich vor der UG hatte.
die UG und das Gewerbe sind in der selben Branche.

Zur Frage.
Ist es erlaubt, dass ich an einen Kunden mal eine Rechnung über das Gewerbe schreibe und mal über die UG?

Der Hintergrund. Die UG ist ja eine Kapitalgesellschaft und die Einnahmen gehören der UG, und nicht mir. Privatentnahmen sind also nicht einfach so möglich.
Wenn ich Geld privat brauche, würde ich einfach die Rechnung über das Gewerbe laufen lassen. Ist das erlaubt oder zickt da das Finanzamt rum?

Danke und Gruß

Nee,
das muss man sauber trennen; ansonsten zickt nicht nur das Finanzamt irgendwann rum, sondern da werden wahrscheinlich direkt schwerwiegende Probleme mit den kunden entstehen.

Servus,

man kann nicht einen Vertrag beliebig ändern, indem man eine Rechnung schreibt.

Wenn der Kunde die UG beauftragt hat, und das Einzelunternehmen den Auftrag ausführt - ohne seinerseits durch die UG beauftragt zu sein -, ist das ein klassischer Fall von verdeckter Gewinnausschüttung. Kostet genau so viel, wie wenn die UG den Auftrag selber ausführen würde und den daraus erzielten Gewinn bar ausschütten würde.

Die Konstellation, dass eine UG und einer ihrer Gesellschafter der gleichen Tätigkeit nachgehen, birgt übrigens alle drei Schritte eine Falle betreffend verdeckte Gewinnausschüttung. Diese ist besonders hässlich, wenn die verdeckten Ausschüttungen den Gewinn der UG übersteigen.

Im Extremfall kann übrigens eine derartige Vermischung der Vermögenssphären der UG mit dem Privatvermögen eines Gesellschafters dazu führen, dass die Gründung der UG als „missglückte Gründung“ aufgefasst wird, die handels- und steuerrechtlich ohne Wirkung bleibt, so dass die UG als GbR zu betrachten ist.

Moral: Eine Kapitalgesellschaft hat eine eigene Rechtsperson und ein eigenes Vermögen. Sie muss mit ihren Gesellschaftern umgehen wie mit allen anderen Geschäftspartnern.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder

Hallo,
klingt zum einen nach einer Rechtsfrage und ist zum anderen so persönlich formuliert, dass wohl jede Beantwortung vergebene Mühe wäre.

Grüße