Hallo, meine Mutter ist Pächter eines Gartens und ich bin Mieter davon. Mein Kumpel möchte seinen Garten aufgeben aber ich würde ihn gerne nutzen. Darf ich seinen Garten mitbenutzen wenn er weiterhin Pächter bleibt?
Wen interessiert, wer den Garten nutzt, solange Miete/Pacht pünktlich bezahlt wird?
Oder geht es um irgendwelche Kleingarten-Vereins-Satzungen? Dann lieber direkt dort nachschauen, ob nicht vielleicht sogar die Farbe der Gartenhandschuhe geregelt ist…
Gruß
Tigger
Hi,
wenn er den Garten aufgeben will, warum übernimmst du ihn nicht, ohne irgendwelche Verrenkungen? Wie auch @Tigger_628ee4 vermute ich, dass es um einen KGV geht, und da redest du am besten mit den Leuten selbst. Je nach Satzung kann es auch sein, dass du nicht mal den Garten deiner Mutter einfach so nutzen kannst. Du schreibst, du seiest „Mieter“, hier z. B.
https://www.vgs-kv-potsdam.de/gartenfachberatung/tipps-fuer-den-garten/rechtstipp-kann-ich-meinen-kleingarten-unterverpachten/7472
geht es um Unterpacht, und nicht um Vermietung. Deswegen ist auch die Frage, was in eurem Fall überhaupt zutrifft.
Gruß
Christa
Ja geht um einen KG. Habe jetzt nochmal in den Vertrag geschaut, dass ich nichts falsches sage. Meine Mutter ist Pächter & ich bin Mitglied
Und, hast du auch in der Satzung geschaut?
Wonach soll ich in der Satzung schauen? Der Verein hier hat nichts zu beanstanden wenn ich den Garten meiner Mutter nutze
Bei deiner Frage ging’s doch um den 2. Garten …
Je nach Länge der Warteliste wird er sehr wohl etwas zu beanstanden haben, wenn einer mehr als eine Parzelle bewirtschaftet.
Und dass nicht der Nutzer eine Parzelle pachtet, sondern irgendjemand anderes, dürfte im Pachtvertrag ausgeschlossen sein - schau mal rein, ob da nicht sowas steht wie
§ 5 Bewirtschaftung
Der Kleingarten ist vom Pächter nach den Auflagen und Anweisungen des Verpächters und der Gartenordnung selbst anzulegen, zu unterhalten, zu pflegen und in sauberem sowie ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Die Nutzung zu gewerblichen und Wohnzwecken ist verboten. Das Anlegen des Kleingartens ist dem Pächter unter Beachtung der Gartenordnung überlassen. Für die Hauptwege gilt eine Sonderregelung.
Eine Weiterverpachtung sowie die Überlassung des Kleingartens an Dritte ist nicht gestattet.
Ob da nicht sowas steht wie
Aktive Mitglieder sind volljährige Personen, die einen Kleingarten selbst bewirtschaften. Sie sollen ihren Wohnsitz in Hettenleidelheim haben. Jedes Mitglied darf nur einen Kleingarten bewirtschaften.
Mit der Zahlung von Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeitrag sowie der Aushändigung der Satzung nebst Gartenordnung wird der Erwerb der Mitgliedschaft vollzogen.
Schöne Grüße
MM