2 Gewerbescheine auf eine Person ?

Hallo,

weiss vielleicht jemand, ob es möglich ist, dass ich als natürliche Person 2 Gewerbeanmeldungen besitze? Ich hab gerade ein Gewerbe angemeldet in dem zwei relativ unterschiedliche Gewerbe angegeben sind. Handel und was „geistiges“ (was aber keine freiberufliche Tätigkeit ist). Jedenfalls hätte ich die viel lieber auf zwei einzelnen Gewerbeanmeldungen, damit ich die im jeweiligen Falle vorzeigen kann. Da es insbesondere bei zweiterer Tätigkeit einfach doofe aussieht wenn da noch Handel mit dabei ist. Das widerspricht sich nämlich leider etwas und wirkt unseriös:wink:

Hat das schommal jemand erfolgreich gemacht, oder gibt es dazu irgendwelchen Gesetze.

Wie sieht das dann mit der Steuer aus. Ich bekomme ja als „Kleinunternehmer“ nur eine Steuernummer, somit dürfe ich wohl alls steurerlich- und finanziell „mischen“ können, oder muss ich dann plötzlich steuerlich alles trennen?(Umsatzsteuervoranmeld. Lohnst… etc)

Vielen Dank für alle Hinweise.
Julian

Hallo,

auch hallo,

weiss vielleicht jemand, ob es möglich ist, dass ich als
natürliche Person 2 Gewerbeanmeldungen besitze?

Na klar, kannst du.

Ich hab gerade
ein Gewerbe angemeldet in dem zwei relativ unterschiedliche
Gewerbe angegeben sind. Handel und was „geistiges“ (was aber
keine freiberufliche Tätigkeit ist). Jedenfalls hätte ich die
viel lieber auf zwei einzelnen Gewerbeanmeldungen, damit ich
die im jeweiligen Falle vorzeigen kann.

Wem vorzeigen???
Dem Grosshaendler, bei dem du einkaufst, ist es voellig schnuppe, welche Zusaetzdienstleistungen noch auf dem Schein stehen.

Da es insbesondere bei
zweiterer Tätigkeit einfach doofe aussieht wenn da noch Handel
mit dabei ist. Das widerspricht sich nämlich leider etwas und
wirkt unseriös:wink:

Verstehe ich nicht, dann wuerde ja sowieso dein Geschaeft auch allgemein unserioes wirken.

Hat das schommal jemand erfolgreich gemacht, oder gibt es dazu
irgendwelchen Gesetze.

Ja, BGB, denn als Kleinunternehmer bist Du nur Max Mustermann, mehr nicht, ob du nun ueber ebay Waren verschipperst oder spirituelle Lebensberatung anbietest.

Wie sieht das dann mit der Steuer aus. Ich bekomme ja als
„Kleinunternehmer“ nur eine Steuernummer, somit dürfe ich wohl
alls steurerlich- und finanziell „mischen“ können,

Genau so ist es. Es geht nur um Einkommens- und Umsatzsteuer aus Gewerbetaetigkeiten.
Und wenn du 100 unterschiedliche Gewerbe hast, du selbst hast immer nur eine einzige Steuernummer beim Finanzamt.
Ach ja, es gibt noch eine zweite Nr., die Umsatzsteuer-Id auf Antrag bei der Bundesfinanzverwaltung.

oder muss
ich dann plötzlich steuerlich alles
trennen?(Umsatzsteuervoranmeld. Lohnst… etc)

Nur, wenn deine Selbststaendigkeit aus freiberuflicher und gewerblicher taetigkeit besteht und du diese geschaeftsfelder auch wirklich eindeutig trennen kannst.

Auch dir wuerde ein Existenzgruenderkurs den Horizonz enorm erweitern :wink:.
Gruss, Petersen

Vielen Dank für alle Hinweise.
Julian

Das ist gar nicht so selten.

OK, ich war jetzt auch von einer räumlichen Trennung ausgegangen.
Zwei gleichlautende Einzelunternehmen mit der gleichen Adresse sind nicht zulässig.
Es wäre aber mit der Eintragung als „eingetragener Kaufmann“ lösbar.

Ich habe zwei Einzelunternehmen an unterscheidlichen Standorten mit unterschiedlichen Namen.

Jein. Es gibt eine Steuernummer je zuständiges Finanzamt.

In meinem Fall werden Umsatzsteuer und Einkommenssteuer zusammengeworfen (Wohnortbezug) Alles andere läuft getrennt.
Die Gewinnermittlung wird wird bei den jeweilig zuständigen Finanzämtern abgegeben und schriftlich bestätigt. Diese Bestätigung reicht man dann beim Wohnortfinanzamt ein für die Einkommensteuerermittlung.

Bedingt durch zusätzlichen Immobilienerwerb habe ich aktuell vier Steuernummern.

MfG Frank