2 Kennzeichenbeleuchtungen bei Anhaenger?

Hallo,
im Beispielfall hat X einen Anhaenger mit Erstzulassung 1986 - die Beleuchtung ist allerdings nicht mehr original. Diese sieht wie folgt aus:

Die Rueckleuchten haben ca. 1,40 m Abstand voneinander. Wenn das Licht eingeschaltet ist strahlen die beiden Rueckleuchten ueber ein Klarglas Licht in die Mitte wo das Kennzeichen angebracht ist.

Meine Fragen dazu:

Sind die Lichter zu weit vom Kennzeichen entfernt um es juristisch ausreichend zu beleuchten?

Wuerde bei einem Anhaenger dieses Baujahres auch eine seitliche Kennzeichenleuchte ausreichen? (Dann koennte X einfach das Kennzeichen weiter rechts oder links befestigen)

Gruss und Dank
Desperado

P.S.: Falls das relevant ist: Der Beispielanhaenger ist auf 750 kg zGG abgelastet und insgesamt knapp unter 4 m lang.

Hallo!

Natürlich wäre das zu weit weg.

Schild ist ca. 52 cm lang, bleíben also bei 140 cm, jeweils ca. 44 cm Abstand Rücklicht-Seitenfenster zum Schild.

Das ist wenig, da kommt wohl nicht mehr groß Licht an.

Und nur um eine separate Kennzeichenleuchte zu sparen will man Schild stark asymetrisch anbringen ?
Auch das geht nicht.

Man kann auch mit einer Kennzeichenleuchte über oder unter der Schildmitte auskommen.

Hier die vorgeschriebenen Maße .
http://www.mibo.cc/Anhangerbeleuchtung_nach_ECE_R48.htm

Man kann evtl. die Rückleuchten zur Mitte hin einrücken um so dichter ans Kennzeichen zu kommen. Bis auf 60 cm Mittenabstand ist ja zulässig, wenn die 40 cm Kantenabstand auch eingehalten werden können.

Und bei 60 cm wären die Kennzeichen-Lichtaustritte der Rückleuchte < 10 cm weg. Das wäre OK.

MfG
duck313

Hallo,
Danke, dann muss der Beispielmensch wohl doch eine Kennzeichenbeleuchtung anbringen, die Heckleuchten zu versetzen ist wahrscheinlich noch umstaendlicher.

Gruss
Desperado

hi,

Und nur um eine separate Kennzeichenleuchte zu sparen will man Schild stark asymetrisch anbringen ?
Auch das geht nicht.

warum genau geht das nicht?

man darf es nicht nach rechts verschieben, aber links ist doch ok.
Oder was genau spricht dem entgegen?

grüße
lipi

Die Antwort ist ganz einfach:

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht.

(Aus der Fahrzeugzulassungsverordnung. Die ECE Regelungen kannst du auch irgendwo ansehen, meist bekommt man dabvon aber nach den ersten 10 Seiten der Einleitung Brechdurchfall)

Hallo,

Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben,
die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des
Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften
der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das
hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und
Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 262 vom 27.9.1976, S. 85) oder
der ECE-Regelung Nummer 4 über einheitliche Vorschriften für
die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere
Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von
Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der
jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze
Kennzeichen auf 20 m lesbar macht.

Typisch EU: Man drueckt sich kompliziert aus aber schafft es nicht eine brauchbare Regelung zu machen. Wenn der HU-Ingenieur beanstandet dass die Kennzeichenbeleuchtung unzureichend ist kann ich ja nicht nachts mit ihm in die Natur fahren damit er sich ueberzeugen kann dass man das Kennzeichen aus 20 m Entfernung lesen kann. Waere auch interessant zu erfahren ob die Regel bei Vollmond gilt oder welche Sehfaehigkeiten der Mensch haben muss der das testet. In grossen Ballungsgebieten ist es durch die Lichtemmissionen auch in nicht beleuchteten Gegenden heller - aber bestimmt steht sowas auch in den Akten der EU vermerkt.

(Aus der Fahrzeugzulassungsverordnung. Die ECE Regelungen
kannst du auch irgendwo ansehen, meist bekommt man dabvon aber
nach den ersten 10 Seiten der Einleitung Brechdurchfall)

Bin da einiges gewohnt: Hab heute erst die Verordnung ueber eine Treppe (allerdings nicht in Deutschland) gelesen. Dort wurde beschrieben dass die Breite jeder Stufe, von vorne vertikal gemessen, mindestens 0,05 m betragen muss. Man haette auch einfach schreiben koennen dass die Stufen 5 cm dick sein muessen (bzw. zumindest von vorne betrachtet) aber der Beamte will ja zeigen dass er mal auf einer hoeheren Schule war.

Gruss
Desperado

hi,

Typisch EU: Man drueckt sich kompliziert aus aber schafft es
nicht eine brauchbare Regelung zu machen.

Was ist denn brauchbar, wenn es nicht eine einheitliches Messverfahren ist?
Beschrieben ab Punkt 5 in der oben angesprochenen Richtlinie.
Punkt 7, der sehr leicht zu berechnen und zu messen ist, dürfte dir deine 40 cm entfernten Leuchten schon verbieten. Es wird mindestens knapp.
Bis zur ausreichenden Helligkeit kommst du also gar nicht.

grüße
lipi