Hallo,
im Beispielfall hat X einen Anhaenger mit Erstzulassung 1986 - die Beleuchtung ist allerdings nicht mehr original. Diese sieht wie folgt aus:
Die Rueckleuchten haben ca. 1,40 m Abstand voneinander. Wenn das Licht eingeschaltet ist strahlen die beiden Rueckleuchten ueber ein Klarglas Licht in die Mitte wo das Kennzeichen angebracht ist.
Meine Fragen dazu:
Sind die Lichter zu weit vom Kennzeichen entfernt um es juristisch ausreichend zu beleuchten?
Wuerde bei einem Anhaenger dieses Baujahres auch eine seitliche Kennzeichenleuchte ausreichen? (Dann koennte X einfach das Kennzeichen weiter rechts oder links befestigen)
Gruss und Dank
Desperado
P.S.: Falls das relevant ist: Der Beispielanhaenger ist auf 750 kg zGG abgelastet und insgesamt knapp unter 4 m lang.