2 Knöllchen für das selbe Parkvergehen, geht das?

Ich bin ins Krankenhaus zu Untersuchungen eingewiesen worden, musste aber selbst hin fahren. Auf dem Parkplatz war aber kein regulärer Platz mehr frei. Dementsprechend habe ich nach der Entlassung 2 Knöllchen vor gefunden - eins vom Vormittag, eins vom Nachmittag des gleichen Tages. Ist das zulässig?

Das kommt vermutlich darauf an: Für was hast du die Strafzettel denn erhalten? Auf was für einem Parkplatz hast du geparkt? Auf einem Behinderten- oder Anwohnerparkplatz? Welche Schilder hast du durch dein Parken missachtet? :wink: Vielleicht ist es dann etwas eindeutiger :slight_smile:

Hello,

ich hatte ein ähnliches Problem:

Gleiches „Vergehen“ (falsches Parken in einem Industriegebiet/Partiemeile mitten in der Nacht)

  • die Schicht vor Mitternacht diagnostizierte: Blockieren von Industrieschienen
  • die Schicht nach Mitternacht stellte „Parken zu weit entfernt vom rechten Fahrbahnrand“ fest

eins kostete 20 DM das andere 50 DM, ich weiß nicht mehr welches Vergehen mit welcher Strafe belegt war.
Nach einem Telefonat mit der „ausstellenden Stelle“ durfte ich mir tatsächlich aussuchen, welches Knöllchen ich begleiche. Ich musste nur eines Zahlen.
Rate für welches ich ich entschieden hatte :-).

Ich war damals ortsunkundig und parkte da wo „alle“ parkten. Vermutlich hatte sich eine kundige Person das erste Knöllchen von meinem Auto gemopst und sich selbst angesteckt. So dachte dann die zweite Streife ich wurde noch nicht bedacht…

Ein Anruf bei der zuständigen Stelle sollte Aufklärung bringen.

Grüße
ev

Ich habe auf einer schraffierten Fläche direkt hinter einem „legal“ parkenden Fahrzeug geparkt. Dabei ist eine Behinderung oder Gefährdung Anderer (oder gar der Feuerwehr oder eines Müllwagens) ausgeschlossen gewesen.
Das erste Knöllchen lautete nach Katalog auf 25 EUR, das zweite auf 55 EUR.

Also falsch geparkt auf einer willkürlich platzierten Sperrfläche?

Die 25 Euro wird vom Vormittag sein und beinhaltet das falsche Parken bis zum Zeitpunkt der Kontrolle. Die 55 Euro vom Nachmittag wird die Strafe für den restlichen Zeitraum bis zur zweiten Kontrolle sein.

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da kannst du froh sein, dass da nicht abgeschleppt wurde, war wegen der „negativen Vorbildfunktion“ ohne weiteres möglich gewesen wäre

Genau- die Sperrfläche ist ja auch völlig nutzlos/sinnlos aufgepinselt worden. Der Hausmeister dort hatte halt noch Farbe übrig.

:confounded:

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hallo,

angesichts dieser Bemerkung

kann ich also davon ausgehen, daß Du vor Ort warst, profunde Kenntnisse über die Verkehrsabläufe hast und detailliert begründen kannst, warum die Sperrfläche unsinnig ist ?

Das war keine Feststellung von mir, sondern ein Rückfrage bezogen auf die von mir zitierte Aussage des Fragestellers:

Darin erlärt der Fragesteller, dass er sein Fahrzeug auf einer schraffierten Fläche abgestellt hatte und eine Behinderung/Gefährdung anderer ausgeschlossen war.

Und das sagt uns jetzt was? Wir sind doch nicht im Plauderbrett.

ich glaub, auf so einen Kommentar kann man verzichten!

tatsächlich hätte die Begrenzung des Parkbereiches sehr gut mit der gleichen Berechtigung auch 5 oder 10 m weiter erfolgen können. Irgendwann wäre man dann zu nah an die Ausfahrt heran gekommen.