2 Knollen zur gleichen Zeit TÜV und Parkzeit

Hallo zusammen
ist es rechtens wenn man  z.B
Ein Auto parkt in einer Parkzone es überschreitet die Zeit die man gekauft hat,
eine Politesse kommt vorbei und schreibt ein Knöllchen (Kann ich verstehen).
Jetzt bemerkt Sie aber auch noch das der TÜV 2 Monate abgelaufen ist
darf Sie dann gleichzeitig dafür direkt noch ein Knöllchen aufschreiben oder darf dies nur die Polizei in einer Kontrolle?

Knolle für falsch parken 10 €
Knolle für den abgelaufenen TÜV 15€

Gilt da nicht so was wie Tateinheit?

Danke für eure antworten

Hallo,
grundsätzlich ist hier keine Tateinheit gegeben.
Etwas anderes ist mir allerdings aufgefallen:
bei der TÜV-Überschreitung handelt es sich um zwei Monate Überschreitung oder um mehr
als zwei Monate?
Um die TÜV-Überschreitung zu sanktionieren, muss die Überschreitung mehr als zwei Monate betragen. Also TÜV im Jan. fällig ist Ende Febr. 1 Monat überschritten, Ende
März 2 Monate, ab 1. April  Verwarnungsgeld.

"Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von 
mehr als zwei bis zu vier Monaten  15,- EUR "

ja ist 3 monate drüber

Hallo,
was meinst Du:
a) man darf immer falsch parken, wenn der Tüv abgelaufen ist
oder
b) der Tüv darf ruhig abgelaufen sein, solange man immer nur hübsch falsch parkt?
Das eine hat mit dem anderen doch genau gar nichts zu tun. Wie also soll das eine dann das andere beeinflussen?
Btw., Tateinheit und Tatmehrheit sind Begriffe des Strafrechts. Hier geht es um Ordnungwidrigkeiten. Das ist eine etwas andere Baustelle.
Gruß

Hallo!

Ja, 2 Knöllchen ist völlig OK.

Und warte mal was beim TÜV passiert .
Da zahlst Du noch 20 % mehr Prüfgebühren , weil mehr als 2 Monate überzogen.
Dafür wird Plakette nicht rückdatiert ,ist also 2 Jahre gültig.

Also indirekt sogar 3 „Knöllchen“ !

MfG
duck313

Ja, das ist natürlich rechtens. Aus meiner Sicht sogar richtig. Wer sich weder um Parkzeiten noch TÜV kümmert hat beide Knöllchen redlich verdient.

Gruß,
Steve

sogar 4, wenn er nicht beim ersten mal durch den tüf kommt

scnr :wink:

Gilt da nicht so was wie Tateinheit?

Hi,

das gilt erst wenn man falsch parkt und ein Bank überfällt. In dem Fall kann man nur für das Falschparken bestraft werden.

Gruß

vV

Hallo,

TÜV steht zu anderen Verstößen im Verkehrsrecht immer in Tatmehrheit.
D.H. der TÜV-Verstoß hat mit dem Parken nichts zu tun. Der wäre auch abgelaufen gewesen, wenn Sie nicht falsch geparkt hätten. Beide Verstöße stehen auch in unterschiedlichen Gesetzen.

TÜV: §29 StVZO
Parken: §12 StVO

Anders ist es z.B. Führerschein und Fahrzeugschein vergessen. Jedes für sich wäre eine Ordnungswidrigkeit die jeweils mit 10,-€ geahndet wird. Da diese Verstöße aber in Tateinhein geahndet werden (z.b. Geldbeutel vergessen, wo beides drin war). Müsste man nur 1x10,-€ bezahlen.

Es gibt noch weitere Fälle, gerade im Verwarnbereich (bis 55,-€) wo man nur den höchsten Verstoß bezahlen müsste.

ABER zum Merken: Egal wieviele Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten man begangen hat, TÜV kommt immer EXTRA mit dazu. Weil es in Tatmehrheit zu vielen anderen Verstößen steht.

Danke für diese ausführliche antwort.

so hat man es gern

BTW: Bei so einer Gelegenheit wurde ich auch gleich mal für ein nicht mehr lesbares Kennzeichen auf der Umweltplakette zur Kasse gebeten. 150,.- €. Also gleich mal nachschauen, Leute :wink:

BTW: Bei so einer Gelegenheit wurde ich auch gleich mal für
ein nicht mehr lesbares Kennzeichen auf der Umweltplakette zur
Kasse gebeten. 150,.- €. Also gleich mal nachschauen, Leute
:wink:

Genau! Und ich hatte mal zu wenig Luft im Reifen. Also auch da mal drauf achten. Und auf zu wenig Öl im Motor. Und der Verbandskasten hatte sein Verfallsdatum überschritten. Das Warndreieck war auch mal verrosten. Und…

Hat das jetzt irgendwas mit der Frage zu tun? Nein? Ach so…

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Hat das jetzt irgendwas mit der Frage zu tun? Nein? Ach so…

In der Schule nur singen und tanzen gehabt?

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Hat das jetzt irgendwas mit der Frage zu tun? Nein? Ach so…

In der Schule nur singen und tanzen gehabt?

In der Fahrschule? Nein, wir haben da nur Fahren gelernt. Und Verkehrsregeln. Aber das gehört ja eigentlich zusammen.

Bei Dir war das also Singen und Tanzen? Interessant…

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klar kannst du für das Falschparken und das TÜV überziehen gleichzeitig betraft werden. Die Überziehung des TÜV kostet aber erst, wenn du den TÜV mehr als 2 Monate überzogen hast.