2 Krankenhaus-Zusatzversicherungen?

Hallo liebe Experten,

ich (GKV)  habe seit langem über meinen Mann (Beamter + PKV) eine kleine Zusatzversicherung bei der Debeka u.a. für Krankenhaus-Wahlleistung (WK30 + AZ plus). Ich könnte jetzt über meinen Arbeitgeber eine weitere Zusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung abschliessen, in der ebenfalls Krankenhaus-Wahlleistungen, aber auch noch andere Sachen (wie Naturheilverfahren, Osteopathie, Brille, Zähne) enthalten sind.

Wenn ich diese Versicherung zusätzlich abschliessen würde, bekäme ich in diesem Fall von beiden Versicherungen bei stationären Krankenhausaufenthalten Leistungen (1 x Ersatz von Chefarzt bzw. 2-Bett-Zimmer, 1 x statt dessen Tagegeld)? Oder leistet dann nur 1 Versicherung?

Viele Grüße und ein schönes Weihnachtsfest
Karin

Hallo,
der Zusatztarif WK30 ist auf einen (Rest-)kostenbeihilfeanspruch abgestimmt. Prüfenswert wäre, ob dieser noch besteht (Einkommensabhängig). Der Tarif AZplus sieht Leistungen bei Zahnersatz vor.
Der bzw. bei Abschluss von weiteren Zusatzversicherungen ist dies meldepflichtig. Ansonsten gilt - eine Bereicherung darf nicht erfolgen - Auszahlung von Tagegeld als Ersatz aber durchaus.
Leistungen für Brille, Naturheilverfahren etc. sind in Zusatztarifen meist stark eingegrenzt - ob der Abschluss eines weiteren Vertrages sinnvoll ist - hierzu ist aus der Entfernung keine Auskunft gegeben werden.
Frohes Fest!
J.K.

Hallo Karin,

Hallo liebe Experten,

ich (GKV)  habe seit langem über meinen Mann (Beamter + PKV)
eine kleine Zusatzversicherung bei der Debeka u.a. für
Krankenhaus-Wahlleistung (WK30 + AZ plus).

Die Frage die sich mir hier stellt: Besteht überhaupt noch ein Anspruch auf Beihilfe für Wahlleistungen über den Beihilfeträger ihres Ehemannes.
Dies kann nur beantwortet werden, wenn uns das Beihilferecht (Bundesland) und ihr derzeitiges Jahres-Brutto-Einkommen mitgeteilt wird.

Sinnvoll wäre u.U. auch, dass Sie eine Anwartschaftsversicherung für die weiteren Tarife,
wie ambulante Behandlung, Zahnersatz und stationäre Pflegeleistungen im Krankenhaus abschließen, denn als Rentnerin hätten Sie dann später die Möglichkeit eine Private Vollkrankenversicherung zu erhalten (70 % Leistung über den Beihilfeträger ihres Ehemannes + 30 % Restkosten über Beihilfetarife).

Ich könnte jetzt
über meinen Arbeitgeber eine weitere Zusatzversicherung ohne
Gesundheitsprüfung abschliessen, in der ebenfalls
Krankenhaus-Wahlleistungen, aber auch noch andere Sachen (wie
Naturheilverfahren, Osteopathie, Brille, Zähne) enthalten
sind.

Handelt es sich hier um eine betriebliche Krankenversicherung?
Evt. besteht hier auch die Möglichkeit Leistungen die bereits versichert sind auszuschließen.

Wenn ich diese Versicherung zusätzlich abschliessen würde,
bekäme ich in diesem Fall von beiden Versicherungen bei
stationären Krankenhausaufenthalten Leistungen (1 x Ersatz von
Chefarzt bzw. 2-Bett-Zimmer, 1 x statt dessen Tagegeld)? Oder
leistet dann nur 1 Versicherung?

Nein - dies ist nicht möglich.
Eine bereits bestehende Versicherung muss auch dem neuen Versicherer mitgeteilt werden.

Viele Grüße und ein schönes Weihnachtsfest
Karin

Viele Grüße und frohe Weihnachten - im Kreise Ihrer Familie!

Merger

Hallo Merger,
der Tarif WK30 beinhaltet bereits eine Anwartschaft auf Volltarife.
Frohes Fest!

1 Like

Hallo Joerg Koenig,

Hallo Merger,
der Tarif WK30 beinhaltet bereits eine Anwartschaft auf
Volltarife.

Danke für die Info

Frohes Fest!

Frohe Weihnachten!

Hallo Jörg,

mein Einkommen war 2012 knapp unter 16.000 € (GKV-versichert), Ehemann ist noch Beamter.
Jetzt kam eben das Angebot, bei der Bayer. Beamtenkrankenkasse über meinen Arbeitgeber den Tarif 820 K Plus abzuschließen (bis 31.12. ohne Gesundheitsprüfung), dessen Leistungen besser sind als die bei der Debeka. Nur ist es sinnvoll?
Bei der Debeka haben wir die Versicherung hauptsächlich gemacht, damit ich in die PKV ohne größere Probleme käme, falls ich einmal nicht mehr GKV-versichert wäre.

Viele Grüße und ein frohes Fest!!
Karin

Hallo Jörg,

danke für deine Antwort. Zu den weiteren Fragen siehe meine Antwort an Jörg - und das Bundesland ist Bayern.

Liebe Grüße und ein frohes Fest!!!
Karin

Hallo,

Dppelversicherung ist nicht verboten, aber es gibt an Kostenerstattung natürlich nicht mehr als angefallen ist. Ersatztagegeld, sofern vom Tarif vorgesehen, ist in der üblichen Höhe kein Problem.

Abseits der Fragestellung drängen sich aber zwei Fragen auf:

Der Debeka-Tarif ist doch beihilfekonform. Besteht denn dieser Anspruch trotz eigener Berufstätigkeit weiter ? Sonst ist der Tarif wenig wert und hätte ggf. zum richtigen Zeitpunkt ohne Gesundheitsprüfung angepasst werden können.

Und eine Versicherung für stationäre Wahlleistungen ohne Gesundheitsprüfung glaube ich nicht. Nochmal genau hinschauen !!

Viel Glück

Barmer

Na, man sollte die vorhandenen Antworten vorher lesen. Die Frage mit dem Einkommen war ja schon geklärt.

Und auch im Netz ist zu lesen, dass der Tarif der Kammer zu Sonderkonditionen angeboten wird.

Da er ohne Alterungsrückstellung angeboten wird, ist er relativ preiswert. Normalerweise abzuraten, aber wenn man später wieder in die Beihilfe des Gatten fällt, kann man das unbedenklich tun.

Gruss

Barmer

Hallo,

wie schon genannt: keine Altersrückstellung, und die Versicherung endet mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses des/der Beschäftigten, jedoch nicht bei Eintritt des/der Beschäftigten in die Elternzeit, den Sonderurlaub, den Ruhestand.
D.h. bei Ausscheiden aus den kirchlichen Diensten stehen sie im Wald!
U.U. gibt´s nirgends mehr eine Zusatzversicherung. Außerdem hätten sie das Vergnügen, teure Beiträge aufgrund eines evtl. hohen Eintrittsalters zu zahlen (mit neuer Gesundheitsprüfung).
Achten Sie bitte auch auf die Bedingungen: Sind das nur Placebo-Leistungen?
Zaubern kann keiner!
Sollten Sie jetzt schon wissen, dass Sie 100%ig in kirchlichen Diensten bleiben, dann kann man den Tarif ins Auge fassen.

Gruß und weiterhin frohe Festtage cooler

Hallo Karin,

mein Einkommen war 2012 knapp unter 16.000 € (GKV-versichert),
Ehemann ist noch Beamter.

und somit bekommst Du 70 % Beihilfe über die Beihilfe für stationären Aufenthalt.
Also genügt eine Absicherung über 30 % ( Einkommensgrenze Ehegatte = 18.000 € im VorVor-Kalenderjahr)

Also warum solltest Du denn dann eine Versicherung über 100 % abschließen???

Viele Grüße und ein frohes Fest!!
Karin

Frohe Weihnachten,
Merger

Hallo, Ich kann dir eine Web-Seite empfehlen http://gkv-wechsel-aktion.de/ wo du dich über den Krankenkassenvergleich informieren kannst , dort hast du Experten im Bereich Versicherung und sie können dich gut raten, und nach ihren Bedürfnissen Angebot erstellen. Ich hoffe sie finden eine gute Lösung. Schöne Grüße