Hallo Karin,
Hallo liebe Experten,
ich (GKV) habe seit langem über meinen Mann (Beamter + PKV)
eine kleine Zusatzversicherung bei der Debeka u.a. für
Krankenhaus-Wahlleistung (WK30 + AZ plus).
Die Frage die sich mir hier stellt: Besteht überhaupt noch ein Anspruch auf Beihilfe für Wahlleistungen über den Beihilfeträger ihres Ehemannes.
Dies kann nur beantwortet werden, wenn uns das Beihilferecht (Bundesland) und ihr derzeitiges Jahres-Brutto-Einkommen mitgeteilt wird.
Sinnvoll wäre u.U. auch, dass Sie eine Anwartschaftsversicherung für die weiteren Tarife,
wie ambulante Behandlung, Zahnersatz und stationäre Pflegeleistungen im Krankenhaus abschließen, denn als Rentnerin hätten Sie dann später die Möglichkeit eine Private Vollkrankenversicherung zu erhalten (70 % Leistung über den Beihilfeträger ihres Ehemannes + 30 % Restkosten über Beihilfetarife).
Ich könnte jetzt
über meinen Arbeitgeber eine weitere Zusatzversicherung ohne
Gesundheitsprüfung abschliessen, in der ebenfalls
Krankenhaus-Wahlleistungen, aber auch noch andere Sachen (wie
Naturheilverfahren, Osteopathie, Brille, Zähne) enthalten
sind.
Handelt es sich hier um eine betriebliche Krankenversicherung?
Evt. besteht hier auch die Möglichkeit Leistungen die bereits versichert sind auszuschließen.
Wenn ich diese Versicherung zusätzlich abschliessen würde,
bekäme ich in diesem Fall von beiden Versicherungen bei
stationären Krankenhausaufenthalten Leistungen (1 x Ersatz von
Chefarzt bzw. 2-Bett-Zimmer, 1 x statt dessen Tagegeld)? Oder
leistet dann nur 1 Versicherung?
Nein - dies ist nicht möglich.
Eine bereits bestehende Versicherung muss auch dem neuen Versicherer mitgeteilt werden.
Viele Grüße und ein schönes Weihnachtsfest
Karin
Viele Grüße und frohe Weihnachten - im Kreise Ihrer Familie!
Merger