2. Mal Klasse wiederholen wegen Verletzung?

Hallo liebe Leser,

zunächst einmal: Dies ist nicht einmal eine allgemeine Anfrage, weil es irgendwen in meiner Umgebung betrifft, sondern ich recherchiere, weil ich einen Roman schreibe und dieses Thema darin auch Bedeutung hat. Ich kann mir ja nicht irgendeinen Blödsinn selber zusammen dichten.

Also, es geht um folgendes: Was würde passieren, würde irgendein Schüler oder eine Schülerin die 12. - heutzutage wohl mittlerweile überall 11. - Klasse, wiederholen müssen, weil er oder sie zu viele Unterkurse hatte, sich dann aber verletzen oder krank werden, so dass entweder alle Kurse oder - im Fall meines Romans - nur der Sportkurs für ein Semester nicht gewertet werden können/kann?

Rein theoretisch darf man ja nur ein Mal wiederholen, aber gelten in Krankheits- und Verletzungsfällen da andere Regeln? Und wenn ja, ist das abhängig vom entsprechenden Bundesland?
Bisher spielt mein Roman in meiner Umgebung, zumindest in meinem Kopf, und ist damit in Niedersachsen angesiedelt, aber das kann man ja noch ändern.

Wäre lieb, wenn mir da jemand helfen könnte - und ich hoffe, da das ein fiktiver Fall ist, ist das allgemein genug gehalten. :smile:

LG
Taaya

  • im Fall meines Romans - nur der Sportkurs für ein Semester
    nicht gewertet werden können/kann?

Also entweder wird der Kurs mit 0 Punkten bewertet (was dann möglicherweise das Wiederholen des Jahres nach sich zöge) oder mit mehr als 0 Punkten (was bei durchschnittlichen Leistungen in den anderen Fächern kein Wiederholen nach sich zöge).
Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Sportlehrer den Kurs mit 0 Punkten bewerten würde, wenn wirklich eine Verletzung die ausschlaggebende Rolle gespielt hätte.

Gruß
Paul

Hm, bei uns war es damals so, dass man bei mehr als so und so viel Prozent Fehlen 0 Punkte bekam, weil die Leistung dann als nicht bewertbar galt.
Gäbe es in dem Fall eine Sonderregelung, die ein zweites Wiederholen erlaubt? Oder gibt es da nur das ‚Man darf nur einmal wiederholen‘ und man würde kein Abi machen dürfen, obwohl man sich nur verletzt hat und dafür ja ( meist ) nichts kann?

Hm, bei uns war es damals so, dass man bei mehr als so und so
viel Prozent Fehlen 0 Punkte bekam, weil die Leistung dann als
nicht bewertbar galt.

Jo, war bei uns auch so. Wenn man mehr als 50 % gefehlt hat, hat man 0 Punkte bekommen.
Dennoch muss der Fachlehrer die Punkte eintragen und wird dort vielleicht aus Gnade vor Recht mehr als 0 eintragen.
Könnte man vielleicht als dramatisches Element mit einbauen.

Gäbe es in dem Fall eine Sonderregelung, die ein zweites
Wiederholen erlaubt?

Bei uns konnte man 2 Mal wiederholen. Ich hab jetzt aber keine Lust, mich durch das Schulrecht zu wühlen, um das zu bestätigen.
Bei Krankheit fände sich aber sowieso m.E.n. sicherlich eine Ausnahmegenehmigung mit dem Schulsenat (oder wie das Ministerium ausserhalb von Berlin heißt).

Gruß
Paul

Also, es geht um folgendes: Was würde passieren, würde
irgendein Schüler oder eine Schülerin die 12. - heutzutage
wohl mittlerweile überall 11. - Klasse, wiederholen müssen,
weil er oder sie zu viele Unterkurse hatte, sich dann aber
verletzen oder krank werden, so dass entweder alle Kurse oder

  • im Fall meines Romans - nur der Sportkurs für ein Semester
    nicht gewertet werden können/kann?

Ich meine mich zu erinnern, dass man allein wegen einer schlechten Sportnote niemals sitzen bleiben konnte. Das ist aber auch schon einige Jahrzehnte her, mag sein, dass das inzwischen geändert wurde.

Rein theoretisch darf man ja nur ein Mal wiederholen, aber
gelten in Krankheits- und Verletzungsfällen da andere Regeln?

Mit Sicherheit.

Und wenn ja, ist das abhängig vom entsprechenden Bundesland?

Auch das. Schulrecht ist Landesrecht.

smalbop

Hi

Da gäbe es keine 0 Punkte, sondern bei einem ärztlichen Attest (das man bei so einer schweren Verletzung ja hätte) wird der Kurs „nicht bewertbar“.

Was allerdings auch ein Problem ist, weil man für die Oberstufe 4 Sportkurse braucht.

lg
Kate

Damals…
Hallo Taaya,

außer im Sport kann man ja in fast allen Fächern am Ball bleiben…
Bei uns war das so, dass die Kolegen, die sich für Sport als Abifach entschieden hatten, ein Ersatzfach für den Fall eines Unfalles o.ä. angeben mussten.

Traf dann tatsächlich einen Kollegen recht hart, der statt im Sportunterricht seine Prüfung in Deutsch ablegen musste.

Ggfs. gibt es diese Regelung in einigen Bundesländern auch heute noch?
Macht jedenfalls Sinn - sonst hat man nach einem kleinen Unfall keine Chance auf eine Abiprüfung…

Grüße aus dem Bergischen
Ulli

Hallo!
In so einem Fall darf nicht noch mal wiederholt werden. Muss man aber auch nicht. Sport wird einfach durch ein anderes Fach ersetzt.

LG, Sarah

Niedersachsen geht
Moin,

was Sarah eben schrieb, galt während meiner Zeit als Lehrer in Niedersachsen und gilt gewiss immer noch: wenn ein Schüler aus medizinischen Gründen (vielleicht auch aus anderen) auf Dauer vom Sportunterricht befreit ist, muss er statt Sport ein anderes Fach belegen.
Du kannst also den Roman in Deinem Kopf in Niedersachsen frei rumlaufen lassen :wink:

Grüße
Pit

Hallo Taaya,

irgendwie hatte das noch keiner meiner Vorposter angesprochen, aber ich glaub, da gibt’s Unterschiede, ob Dein Kandidat nen Sportgrundkurs oder nen -leistungskurs belegt hat. Zumindest anno Tobak in BW gab es Gerüchte von Leuten mit Sport-Leistungskurs, die aufgrund einer Verletzung grosse Probleme beim Abi bekommen haben. Da müsstest aber nochmal nachfragen, wie das genau damals ging.

Von ähnlichen Problemen in nem Grundkurs hätte ich jedoch nie was gehört, das können die meisten Leute dann doch zumindest mit „irgendwas“ ausgleichen…

Es käme halt drauf an, ob Dein Held wegen sowas unbedingt zum zweiten Mal durchfallen soll oder eben auch grad nicht :smile:

*wink*

Petzi

Guten Morgen,

nee, ist nur als Grundkurs erdacht und nicht einmal die Heldin, sondern eher eine Irritation für die Heldin.

Ich danke jedenfalls schon mal allen Antwortern. Hm, hätte gedacht, es wäre schwerer, dann muss ich mir mal was einfallen lassen, wie ich das höchstdramatisch verpacke :smiley:.

LG
Taaya