2 mal ladendiebstahl mit 19

So ich (19 Jahre alt Schüler) wurde vor gut einem halben Jahr beim Diebstahl (Wert ca. 34 Euro) erwischt daraufhin gab es auch eine Anzeige die aber eingestellt wurde,wegen Ersttäter.Außerdem soll das jetzt nicht als ausrede gelten aber,ich bin psychisch angeschlagen Bulimie,Depression und Borderline,was mich leider oftmals nicht nachdenken lässt.Dazu kommt noch,dass ich schon mal in einer Klinik war,aber es leider nicht viel gebracht hat.Nun so doof wie ich war,habe ich mich von „Freunden“ überreden lassen es wieder zu tun. Ich wurde erwischt (Wert ca. 50 Euro).Ich weiß, dass das kein Spaß mehr ist und habe super große Angst,was meine Zukunft angeht,da ich zurzeit eine Abendrealschule besuche und bald ein Vorstellungsgespräch im Krankenhaus wegen einem Freiwilligen sozialen Jahr habe.Hat die Strafanzeige jetzt Einfluss auf das Freiwillige Sozial Jahre? Mit welcher Strafe habe ich zu rechnen? Wie lange dauert es bis ich was von der Polizei bekomme??

hallo, ob die strafanzeige einfluss auf das freiwillige jahr hat, weiß ich nicht…die strafe werden vermutlich (wenn überhaupt) soziale stunden sein (passt ja) weil geld hast ja sicher nicht…von der polizei bekommst du i.d.r. innerhalb weniger wochen was, weil es ja nicht wirklich viel zu ermitteln gibt…was deine psychische angeschlagenheit betrifft, so kann auch hier nur ein richter (wie bei den übrigen fragen) dir ne antwort geben…

Hallo,
aus meiner erfahrung kann ich dir sagen das es etwa 4-6 wochen dauer bis du nachricht von der polizei oder gleich vom gericht bekommst.
falls post von der polizei kommt ist es ein anhörungsbogen der dann ans gericht geht. das gericht kann gleich einen strafbefehl ausstellen. Beides hat keinen einfluss auf dein soziales jahr.
Als strafe wirst du warscheinlich eine Geldbuße erhalten.(da es ja deine 2te tat innerhalb kurzer zeit ist) .
da du noch so jung bist wird dir das zu gute gehalten.
eigentlich müßtest du mit einem blauen auge davon kommen

Vielen Dank für die schnelle Antwort. 

Hallo,

Einfluß auf das FSJ sollte das wohl nicht haben. Erwachsene würden im Wiederholungsfall geringwertiger Diebstahl wohl eine Geldstrafe von etwa 30-50 Tagessätzen zu gewärtigen haben. Ein Tagessatz wäre dabei das tägliche Nettoeinkommen.

Bei Heranwachsenden - ab 18 bis 21 Jahren - kann noch Jugendrecht Anwendung finden, wenn es eine jugendtypische Tat war oder eine
sog. „Reifeverzögerung“ vorliegt, weshalb also der Heranwachsende trotz seiner Volljährigkeit nicht einem Erwachsenen, sondern einem Jugendlichen gleichzustellen ist. Im Ergebnis sollte hier wohl noch eine jugendtypische Tat in Betracht kommen, worauf Jugendrecht (Weisungen, Mahnungen, manchmal aber auch Kurzarrest) angewendet wird.

Nach Strafanzeige dürfte ein Anhörungsschreiben der Polizei eigentlich binnen 2-3 Wochen nach dem Vorfall kommen. Entscheiden tut in jedem Fall nicht die Polizei, sondern die Staatsanwaltschaft. Vielleicht empfiehlt sich ein Verteidiger, wenn man genauere Auskunft will und möglichst glimpflich davonkommen will.
Alles Gute

Hallo,

beim 2. Mal wirst Du mit Arbeitsstunden rechnen müssen. Auswirkungen wird es auf das soz. Jahr nicht haben, da die zu erwartende Strafe nicht so hoch sein wird, dass sie im Bundeszentralregister für Öffentliche Stellen pp. erscheinen wird.
Wie schnell die Polizei/Staatsanwaltschaft bei Dir arbeitet, weiß ich nicht.

Gruß Peter

Du wirst wahrscheinlich noch nach Jugendstrafrecht verurteilt, deshalb könnte es sein, dass du nochmal Glück hast und die Strafe nicht im Bundeszentralregister auftaucht. Aber ich kann dich nur warnen, sobald Erwachsenenstrafrecht angewendet wird, kann es schlimm ausgehen. Jede Eintragung über 90 Tagessätzen Strafe, steht dann für jeden (zB. künftige Arbeitgeber) zu lesen. Wie blöd kann man denn sein, sich mit 19 Jahren von Freunden zu so einem Schwachsinn überreden zu lassen. Hast du gar kein Selbstbewusstsein und kannst Nein sagen. Als nächstes Mal besser vorher nachdenken, als später mit einer verpfuschten Zukunft zu leben.
Liebe Grüße

Hallo,

das kann Probleme geben, wenn nach „laufenden Ermittlungsverfahren“ gefragt wird - klar, niemand stellt gerne jemanden ein, der im Diebstahlsverdacht steht: Beklaut der auch den Arbeitgeber oder die Arbeitskollegen? Gelegenheit gibt’s da immer.

Wie lange es dauert, bis sich die Polizei meldet, ist von der Dienststelle und deren Arbeitsbelastung abhängig - das können mehrere Wochen sein. Sie können aber die Sache beschleunigen: Geschah der Diebstahl am Wohnort? Dort die Polizeidienststelle anrufen, sich mit dem Sachbearbeiter verbinden lassen und um einen schnellen Vernehmungstermin bitten, mit Begründung, warum es eilt: Das Verfahren soll möglichst schnell abgeschlossen werden wegen der Bewerbung. Und das auch in das Protokoll reinschreiben lassen. Der Staatsanwalt wird das mit Sicherheit positiv bewerten! Oder eben anrufen und sagen, dass man keine Aussage machen will, dann kann der Sachbearbeiter den Vorgang ganz schnell wegschicken.

Die Strafe wird nicht das schlimmste sein, es gilt Jugendstrafrecht und darüber hinaus auch die gesundheitliche Beeinträchtigung.

Was das Verhalten im Vorstellungsgespäch angeht, einfach im Internet mit den Worten
Vorstellungsgespräch Vorstrafe lügen
https://www.google.de/search?q=Vorstellungsgespräch+…
suchen und selbst nachlesen.

Viel Erfolg - und Abstand halten zu den „Freunden“!

Gruß
polos

Alles nette Ausreden, du alleine entscheidest über dein Leben, fast jeder hat mit Krankheiten oder seinem Schicksal zu Leben.

Bist du sicher das du richtige Freunde hast?

Die Anzeige hat keinen Einfluss auf dein Soziales Jahr, zu mindestens nicht wenn du nur zu einer kleinen Geldstrafe verurteilt wirst, da könntest du noch einmal Glück haben, was sehr wahrscheinlich ist. Das hängt aber auch von dem Bundesland und dem Staatsanwalt bzw. Richter ab.

Wann du Nachricht von de Polizei bekommst kann keiner sagen, außer die zuständige Polizeidienststelle, an die du dich mit deiner Frage wenden kannst.

Du bist auf jeden Fall jetzt mal bei Gericht und der Polizei „vorbelastet“. Kommen jetzt weitere Anzeigen hinzu wird es nach Abschluss dieser Anzeige weitere Konsequenzen haben, Vorstrafe etc., mit denen du dein weiteres Leben verbaust. Naja bis jetzt hast du dann ja auch ordentlich mit Diebstählen abgesahnt, aber auf Dauer ist das der Falsche Weg sein Leben zu finanzieren.

Grüße aus Ulm

Die Anzeige selbst hat wohl noch keinen Einfluss auf Ihre Berufsplanung, möglicherweise aber eine Verurteilung, die durchaus nicht mehr unwahrscheinlich ist. Wahrscheinlicher ist aber eine gerichtliche Einstellung des Verfahrens mit Auflagen (Geldzahlung oder Arbeitsleistung). Wann Sie von der Polizei zur Vernehmung vorgeladen werden, kann ich auch nur schätzen, ca. 3 Wochen bis 1,5 Monate.
Gruß
Michael