2 Personen auf einem Motorrad. Welche Strafe?

Hi,
wenn man ein Motorrad hat (125er) was nur für eine Person zugelassen ist und auch keine Fußrasten etc. für einen „Mitfahrer“ hat. Wenn man dann trotzdem jemanden hinten drauf mitnimmt, welche Strafe hat man dann zu erwarten?

Hi,
wenn man ein Motorrad hat (125er) was nur für eine Person
zugelassen ist und auch keine Fußrasten etc. für einen
„Mitfahrer“ hat. Wenn man dann trotzdem jemanden hinten drauf
mitnimmt, welche Strafe hat man dann zu erwarten?

Hi,

wenn man nicht erwischt wird hat man keine Strafe zu erwarten!

Gruß Hitchhiker

wenn man nicht erwischt wird hat man keine Strafe zu erwarten!

Ja, ich meine natürlich wenn man erwischt wird…

wenn man nicht erwischt wird hat man keine Strafe zu erwarten!

Ja, ich meine natürlich wenn man erwischt wird…

Hi, wenn Du „Schwein“ hast, dann nur nach den folgenden Punkten:

Personenbeförderung, Sicherungspflichten
97 Gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstoßen 5 €
98 Als Kfz-Führer oder als anderer Verantwortlicher bei der Beförderung eines Kindes nicht für die vorschriftsmäßige Sicherung gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse)
98.1 bei einem Kind 30 €
98.2 bei mehreren Kindern 35 €
99 Als Kfz-Führer Kind ohne jede Sicherung befördert oder als anderer Verantwortlicher nicht für eine Sicherung eines Kindes in einem Kfz gesorgt (außer in KOM über 3,5 t zulässige Gesamtmasse) oder als Führer eines Kraftrades Kind befördert, obwohl es keinen Schutzhelm trug
99.1 bei einem Kind 40 €
1 Pkt. B
99.2 bei mehreren Kindern 50 €
1 Pkt. B
100 Vorgeschriebenen Sicherheitsgurt während der Fahrt nicht angelegt 30 €
101 Während der Fahrt keinen geeigneten Schutzhelm getragen 15 €

Evtl. kommst Du mit 5€ davon. Kann aber auch teurer werden.

Gruß Hitchhiker

hi,
was ist das für eine frage. genau so kann ich fragen … wenn ich mir mit einem hammer auf den daumen haue tut das weh??
wenn deine maschine nur für 1 person zugelassen ist wo soll denn dein sozius sitzen geschweige sich festhalten können ( ohne fussrasten)
wie sieht das mit der fahrsicherheit aus?.
ich denke der biker handelt verantwortungslos.
zu deiner frage 1. fahren ohne abe 2. fahren ohne versicherungsschutz,3. ggf. verkehrsgefährdung, bei unfall vorsätzliche körperverletzung.
die führerscheinstelle kann eignungszweifel haben und eine verkehrspsychologische beratung oder gar eine mpu anordnen.
hauptmann

Abend!

was ist das für eine frage.

Naja wie die meisten hier halt.

genau so kann ich fragen … wenn ich mir mit einem hammer auf den :daumen haue tut das weh??

Die kann man doch prima beantzworten „Ja das tut weh!“

wenn deine maschine nur für 1 person zugelassen ist wo soll
denn dein sozius sitzen

Auf der Sitzbank, da ist meist genug Platz!

geschweige sich festhalten können

Das geht sonst ja auch nicht. Weißt du wofür der Riemen über die
Sitzbank bei einem Motorrad geht? Genau zum festhalten des Sozius,
mußte mal probieren bei einer Beschleunigung von ca. 3s auf 100kmh.

wie sieht das mit der fahrsicherheit aus?.

Ja wie sieht das aus.

  1. fahren ohne abe

Sicher?

  1. fahren ohne versicherungsschutz

Keine Ahnung, hat er aber auch nicht gefragt.

  1. ggf. verkehrsgefährdung

Wen gefährdet er denn wie?

die führerscheinstelle kann eignungszweifel haben und eine
verkehrspsychologische beratung oder gar eine mpu anordnen.

Ein bissl dick aufgetragen oder kannst du das belegen?

Gruß
Stefan

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naja stefan,
ein wenig flach, komentieren hast du ja versucht nur ohne begründungen?
vertiefe dich mal einwenig über das fahrschulwissen hinaus .
hauptmann

Back to reality…
Moin!

naja stefan,
ein wenig flach, komentieren hast du ja versucht nur ohne
begründungen?
vertiefe dich mal einwenig über das fahrschulwissen hinaus .

Ja, das wäre wohl empfehlenswert.
Dann würde man wohl auch feststellen, dass durch das Mitnehmen eines Sozius die ABE des Fahrzeuges nicht erlischt. Ausser man schraubt den Mitfahrer am Fahrzeug fest und diese Umbaumaßnahme ist nicht typgeprüft…

Ferner dürfte eine „Verkehrsgefährdung“ nur aus einem verkehrsunsicheren Fahrzeug, gefährdender Fahrweise oder grobem Unfug wie z.B. 3 pax auf einem Motorrad abzuleiten sein. Weniger jedoch aus dem beschriebenen Fall.
Hier sehe ich eine Ordnungswidrigkeit, mehr nicht.

Eine MPU dürfte selbst nach der weltweit einmaligen, schwachsinnigen deutschen lesart dabei nicht herauskommen. je nach dem, ob der Sozius einen Helm trägt oder nicht, dürfte die Straße zwischen 50 und 100 Eur liegen.

Wenn es zu einem Unfall kommen sollte, dürfte es allerdings Schwierigkeiten mit der versicherung geben.
Da wäre ich vorsichtig.
Habe selbst unter anderem einen 1-Sitzer und manchmal denke ich gar nicht daran. Oft merke ich erst im letzten Moment, dass man zu zweit doch besser eine andere Mühle nehmen sollte.

Letztendlich ist so etwas nicht so wild, solange nichts passiert.
Ich empfehle dem fragesteller, in diesem Falle den jugendlichen leichtsinn ein wenig zu zügeln und lieber die Bahn zu nehmen oder eine Zulassung für 2 pax zu benutzen, wenn man zu zweit fahren möchte. Entweder mit dem vorhandenen Bike durch Umbau und Umschreibung, oder eben mit einem anderen Gefährt.

Vespa PX sind sehr bequem und die Mädels mögen sie. Nur so als Tip…

Gruß,
M.

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also leute mir ist das echt zu doof. 1. wenn in meiner abe 1 sitzplatz aufgeführt ist dann muss man sich auch daran richten . 2. wenn auf grund der überladung das fahrzeug nicht mehr sicher geführt werden kann dann liegt eine gefährdung vor.
wer der meinung ist, so ein fahrzeug zu führen , dem unterstelle ich mangelnde persönliche eignung ein kfz zu führen. kömmt die führerscheinstelle zu dem verdacht kann ein eignungstest verlangt werden. punkt

Abend

ein wenig flach, komentieren hast du ja versucht nur ohne
begründungen?

Sorry, äh du hast was behauptet und ich soll begründen das dies Unsinn
war?
Nee, nee wenn du was behauptest mußt du es belegen können, alles
andere sind dann eher Stammtischreden.

vertiefe dich mal einwenig über das fahrschulwissen hinaus .

Habe ich, nun bin ich gespannt auf deine Links, Gesetze und Begründungen.

Stefan

Moin!

also leute mir ist das echt zu doof.

Das glaube ich Dir gerne.
Die einzig stilvolle Lösung für Dich wäre es nun gewesen, zu akzeptieren, dass Du auf dem falschen Dampfer warst.
Aber gut, ich kann und will Dich nicht zwingen… :wink:

  1. wenn in meiner abe 1
    sitzplatz aufgeführt ist dann muss man sich auch daran richten

Das wurde auch nicht bestritten.
Nur erlischt die ABE eben durch den beschriebenen Fall nicht.

. 2. wenn auf grund der überladung das fahrzeug nicht mehr
sicher geführt werden kann dann liegt eine gefährdung vor.

Das wäre eine Möglichkeit.
Allerdings wäre hier zu prüfen, ob das Fahrzeug überhaupt „überladen“ ist und dann dadurch ein konkreter Fall der Gefährdung nachweisbar ist. Das ist eher unwahrscheinlich.
Vielmehr dürfte es sich um eine simple OWI handeln.

wer der meinung ist, so ein fahrzeug zu führen , dem
unterstelle ich mangelnde persönliche eignung ein kfz zu
führen.

Glücklicherweise tun das nur Du und ein paar andere Blockwarte, denen kaum jemand zuhört.
Vernünftige Menschen handeln so etwas unter „jugendlichem Leichtsinn“ ab und befürworten einen Strafzettel über ein paar Euro.
Merke: Verkehrsübertretungen im genannten Maße sind kein Mord.
Auch wenn es sauerampfern wie Dir in den kram passen würde, jeden kleinen Regelverstoß gleich mit dem Entzug der Bürgerrechte zu belegen, so ist unsere Gesellschaft in den letzten 60 Jahren doch ein wenig weiter gekommen und man gibt dem Bürger ein paar Spielräume. Denke mal darüber nach.

kömmt die führerscheinstelle zu dem verdacht kann ein
eignungstest verlangt werden. punkt

Aufgrund des beschriebenen Falles würde kein Beamter der Führerscheinstelle ein solches Verfahren anstossen.
Das passiert im Falle von Lappalien wie der hier diskutierten nur bei einer starken(!) Häufung oder eben bei krassen Delikten.
Alles andere ist Wunschdenken humorloser, linksschleichender Blockwarte.

Punkt…

M.

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