Hallo,
habe das Problem, dass sich an einer technischen Uni (Bayern) eine Pflichtveranstaltung (ein-wöchiges Laborpraktikum) mit mehreren schriftlichen Pflichtprüfungen terminlich überschneidet. Da im Laborpraktikum nur 25 Praktikumsplätze angeboten werden, wird dieses in mehreren Wochen für unterschiedliche Gruppen an Studenten durchgeführt, um alle Studenten unterzubringen. Zwei dieser Gruppen sind von den Terminüberschneidungen betroffen und zwei nicht.
Gibt es ein Gesetz, welches untersagt, dass mehrere Pflichtveranstaltungen an (bayerischen) Hochschulen zum selben Termin abgehalten werden?
mit freundlichen Grüßen,
Martin