2 SHK Stellen mit über 30, wie krankenversichern?

Hallo,
wenn man bin über 30 ist und habe eine SHK Stelle mit 10 Stunden in der Woche hat und nun eine 2. SHK Stelle angeboten bekommt mit 8 Stunden in der Woche. Jetzt besteht eine Familienversicherung über den Ehemann, aber durch die 2. Stelle wäre das ja nicht mehr möglich. Gibt es irgendeine Möglichkeit sich anders als freiwillig zu versichern, denn da wäre der Beitrag etwa 130 Euro im Monat.

Hallo,
ich tippe mal, das SHK - Studentische Hilfskraft.
Also, wenn es sich um geringfügige Beschäftigungen handelt und diese überschreiten zusammengerechnet die 450,00 €, dann werden aus diesen geringfügigen Beschäftigungen „normale“, kranken versicherungspflichtige Beschäftigungen.
Das bedeutet das Ende der Familienversicherung und den Beginn einer eigenen Mitgliedschaft als Kranken versicherungspflichtige Arbeitnehmer/in - die Beiträge werden dann anteilig von den beiden Arbeitgebern und dem Arbeitnehmer getragen. Die Höhe und die jeweiligen Anteile errechnet die Krankenkasse.
Sollte die Krankenkasse bei der Überprüfung des Status zu dem Ergebnis kommen, dass keine Arbeitnehmereigenschaft vorliegt weil das Erscheinungsbild „Student“ überwiegt, dann bleibt tatsächlich nur die freiwillige Versicherung übrig mit ca. 150,00 € mtl. als Mindestbeitrag. Mein Rat, die Krankenkasse kontaktieren.
Gruss
Czauderna