2 Tage nach Gebrauchtwagenkauf ein Loch im Auspuff

Hallo !
Ich habe eine Frage: Meine Freundin hat sich letzte Woche einen Opel Corsa bei einem Händler gekauft. Für 5300 Euro. Garantie ist angeblich keine dabei… aber: es wurde ein paar Tage vorher der Wagen besichtigt (einer ihrer Söhne war dabei, und er ist den Wagen auch probegefahren), es war alles okay, also wurde der Kauf abgeschlossen.
Allerdings dachte meine Freundin 3 Tage später, dass der Wagen beim beschleunigen auf einmal lauter ist als vorher. Ihr Sohn, der mit beim anschauen war, bestätigte das. Und anscheindend sieht es wohl so aus, dass der Auspuff ein Loch hat. Sie will morgen mit dem Wagen in eine Werkstatt (der Händler hat keine Werkstatt) um sich das bestätigen zu lassen. Nun ist sie natürlich verärgert, weil sie so viel Geld bezahlt hat, und kurz nach dem Kauf ist der Auspuff im Eimer… hat sie da Chancen, dass der Händler das reparieren muss?
Dann das Zweite: Sie wollte in ihrem „neuen“ Wagen Bluetooth sowie Nebelscheinwerfer haben. Diese Ausstattung war auch in der Beschreibung… allerdings hat sie dann auch (erst nach dem Kauf) festgestellt, dass beides nicht vorhanden ist. Kann sie da auf Nachbesserung hoffen? Oder hat der Händler die Möglichkeit, zu sagen, dass sie das beim Anschauen hätte sehen bzw merken müssen. Denn zum Anschauen hatte sie genug Zeit… aber andererseits: Der Händler gibt Extras im Angebot an, die nicht verbaut sind. Ist da was für sie drin?
Oder: Ist es angesichts des Zustands von dem Wagen möglich, vom Kauf GANZ zurückzutreten und das Geld einzufordern? Sie ist etwas verzweifelt… logo. Danke für Antworten.

Das kommt wohl drauf an, was im Vertrag steht. Viele geübte Gebrauchtwagenkäufer machen es so, dass die Beschreibung ausdrücklich Teil des Kaufvertrages ist. - Wenn das nicht ausdrücklich der Fall ist, weiß ich nicht. Bei einem Händler würde ich allerdings erwarten, dass die Beschreibung nicht völlig unverbindlich ist, das ist aber nur mein persönliches Rechtsgefühl.

Jedenfalls schnell alles, was die Beschreibung beweisen könnte, sichern. Die ist ja jetzt wohl nicht mehr im Internet zu finden.

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Meine Freundin hat das alles ausgedruckt…und, wie ich gerade gesehen habe, steht das Auto bei Mobile.de noch im Internet . Kann also noch nachgelesen werden…

Wie so häufig wird hier mal wieder Garantie (eine freiwillige Leistung) mit der Gewährleistung (gesetzlich bei Händlern Pflicht) verwechselt. Bei Auspuff und der kurzen Zeit wage ich zu bezeugen, dass der Händler hier wirksamen die Gewährleistung ausschließen kann, einen so stark angereisten Auspuff sieht man. Natürlich hängt es auch etwas von der Fahrleistung seit Übergabe ab, wenn sie damit 1000 km geschrubbt hat, wird es wohl nicht ganz so einfach.

A) ist das wirklich ein gewerblicher Händler oder so ein Hinterhof-Verhökerer? In letzterem Fall kann es auch schwerer werden, die Händlertätigkeit nachzuweisen.
B) wie alt ist das Auto? Wenn die Karre wirklich alt ist, kann es auch mit der Gewährleistung schwer werden, denn irgendwie ist ein Auspuff auch immer ein Verschleißteile.
Kurzum: erstmal nett probieren. Je nach Ergebnis ggf. weiter eskalieren lassen, das ist mit einer Rechtsschutzversicherung sicherlich einfacher als ohne.
Ein neuer Auspuff aus dem Zubehör hat mich für meinen Tiggi (auf Corsa-Basis gebaut) rund 200€ gekostet, kann die genauen Werte nicht mehr nachschauen, die Rechnung ging mit dem Auto weg)

Bluetooth & Nebelscheinwerfer: Sport, das kann ich nicht verstehen, das sieht man (ja, auch ich ne Frau und ich kann das sehen. Nebelscheinwerfer von außen und innen, Radio und BT am Radiomodell - CD30 oder was ist verbaut?)

Wenn man keine Ahnung von Autos hat, empfiehlt sich übrigens ein kurzer Gebrauchtwagen-Check bei einer vertrauenswürdigen Werkstatt oder den üblichen Anbietern.

Ein Rücktritt oder Wandlung ist wohl nicht möglich, Nachbesserung des Auspuff hängt von den Gegebenheiten ab.

Dann würde ich das so bald wie möglich einem unabhängigen Zeugen zeigen und bestätigen lassen , dass das identisch mit dem Ausdruck ist. Das wird sicher nicht mehr ewig da stehen, und ein Ausdruck ist nicht sehr überzeugend, der kann zu leicht gefälscht werden.

Also, rein sicherheitshalber, könnte ja sein, dass es hilft.

Hallo!

Garantie nicht, aber Gewährleistung muss der Händler bieten. 1 Jahr. Und in den ersten 6 Monaten gilt zu Gunsten des Kunden die Beweisslastumkehr.
Zwar ist der Auspuff ein Verschleißteil, aber nach wenigen Tagen darf der nicht durchgebrannt sein und ein Loch haben und deswegen Lärm machen. Da wird man annehmen müssen,er war bereits ab Kauftag defekt /vorgeschädigt.

Das fällt m.E. voll unter die gesetzliche Gewährleistung. Der Händler kann versuchen den Gegenbeweis zu erbringen, etwa dass Du mit dem Wagen über ein Hindernis gefahren bist und deshalb den Auspuff beschädigt hattest. Wenn es so wäre haftet er nicht !

Im Verkaufsangebot oder im Inserat war Ausstattungsdetail beschrieben was gar nicht vorhandne ist.
Das ist etwas schwieriger zu beurteilen.
Hier muss man fragen, ist diese Beschreibung Grundlage des Vertrages geworden und hätte der Kunde das Fehlen merken müssen.
Beispiel: im Inserat steht Farbe rot, der Wagen ist aber weiß. Du nimmst ihn trotzdem. Alles OK. Da kann man nicht später meckern.
Bei Nebellampen meine ich ja, das sieht man, innen und außen. Bei Bluetooth nicht unbedingt, dazu müsste man das ja ausprobieren, was nicht so auf die Schnelle möglich sein wird.

Also verlange vom Händler Nachbesserung des Auspuffs und wegen der Nebellampen(Bluetooth sprich das an und bitte um eine Nachrüstung oder Preisnachlass. Hier bist Du wohl auf seinen guten Willen angewiesen. rechtlich deutlich schlechter durchsetzbar.

Rückgabe des Wagen halte ich nicht für realistisch.

MfG
duck313

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Ich verwechsel hier erstmal gar nix! Ich hab zu dem Thema eine ganz normale Frage gestellt, und kriege eine fast schon unverschämte Antwort. Aber: Sie ist damit höchstens 200 km gefahren (nicht geschrubbt). Also kann s ander Fahrleistung nicht liegen.
Zu A: Ja…ist ein gewerblicher Händler, die Kette nennt sich SN1-Automobile. Kann man prüfen.
Zu B: Die „Karre“ ist von 2010…
Zu den Nebelscheinwerfern: Sie hat sich da halt keine Gedanken gemacht…
ABER: Das alles wollte ich nicht wissen. Das sowas ärgerlich ist, und man hinterher immer schlauer ist, dürfte bekannt sein.

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Screenshot ist schon gemacht…

Das war auch nicht erforderlich. :wink:

Entspann dich wieder. Natürlich hast du etwas verwechselt, weil du von der Garantie schriebst und höchstens Gewährleistung gemeint hast. Garantie gibt’s bei Gebrauchtwagen unter Umständen auch, aber was zuerst greift ist die gesetzliche Gewährleistung, denn Garantie ist lediglich eine freiwillige Leistung des Händlers oder des Herstellers.

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Danke :wink:
Ne Antwort, mit der ich was anfangen kann (bzw meine Freundin)
Das Problem ist, dass wir örtlich getrennt leben und ich mich nicht selber drum kümmern kann. Sie also quasi alleine mit dem Problem. Ich sagte auch schon zu ihr, dass sie das erstmal auf die nette Art machen soll. Dass sie das mit den Nebel und dem Bluetooth hätte merken müssen, hab ich ihr selber schon gesagt… also… danke erstmal.

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Ich denke, den könnte man auch leicht fälschen.
Ich würde es noch irgendjemanden angucken lassen. Arbeitskollege vielleicht, wenn das morgen früh noch drin ist.

Hab ich ihr gerade gesagt

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Ups, du reagierst ja etwas sensibel auf meine schnoddrige Schnute. Nichts für ungut, ich werde sie nun zähmen.

Bei einem 9 Jahre alten Auto und max. 200 km Fahrleistung nach Übergabe ist zunächst einmal der Händler am Zuge nachzuweisen, dass der Schaden vorher nicht sichtbar war. Wird ihm vermutlich nicht so leicht fallen. Also: den Händler unverzüglich schriftlich (kein WhatsApp oder so) über den Schaden in Kenntnis setzen und Nachbesserung verlangen.

Garantie und Gewährleistung werden umgangssprachlich allzu gerne in einen Topf geworfen. Es dünkte mir, das wäre in deinem Fall ebenso gewesen, daher habe ich die Unterschiede benannt :wink:

(Karre ist übrigens da, wo ich wohne, nicht despektierlich gemeint)

Nein… ich hab nix verwechselt. Ich hab Garantie genmeint, und es deswegen auch so geschrieben. Eben, weil KEINE Garantie gegeben wurde :wink:
Was ich wissen wollte, ist, ob hier die gesetzliche Gewährleistung vom Händler zu erfüllen ist.
Ich dachte, das sei so verständlich gewesen…

Sorry, aber das kam etwas „abwertend“ rüber. War nicht böse gemeint.
Und wie ich schon geschrieben habe: Ich hab ihr selber schon gesagt, dass sie mit den Nebel und dem Bluetooth wohl kaum Erfolg haben wird. Habe ihr aber gesagt, sie soll mal vorsichtig fragen, wenn die sache mit dem Auspuff geklärt und erledigt ist. Sie meint, das wäre jetzt ja erstmal kein Beinbruch mit dem radio und den Nebel. Der Auspuff hat jetzt natürlich Priorität.

Nein, du hast die Antwort bloß missverstanden.

Du schreibst, bei dem Kauf sei wohl keine Garantie dabei. Aber das ist doch eigentlich recht uninteressant, weil praktisch alle Gebrauchtwagengarantien Reparaturen an Verschleißteilen nicht übernehmen.

Viel wichtiger ist die Sachmängelhaftung, auf die man immer einen Anspruch hat, wenn man als Verbraucher bei einem Gewerbetreibenden kauft.

Thema erledigt!

Der beweist rein gar nichts. Schau mal, was du da angeblich geschrieben hast:

(NEIN, ich habe dazu nicht meine Moderatorenrechte eingesetzt!)

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