2 tes Bankkonto eröffnen

Ich habe ein Bankkonto in der Schweiz und bin Schweizer und möchte ein 2 Test Bankkonto eröffnen bei einer anderen Bank einfach zum sparen . Beim Prozess verlangt es eine Finanz Auskunft über das vorhandene Vermögen . Warum ? Es ist ja nur ein privat Konto warum müssen die wissen was man sonst noch hat ?

Warum fragst Du nicht „es“ (womit vermutlich die andere Bank gemeint ist)? Nur dort wirst Du eine zutreffende Antwort erhalten, während Du hier nur selbstbewusst vertretene Spekulationen zu hören bekommen wirst.

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Kann es sein, dass die Angabe freiwillig ist (sie lässt sich doch zumindest nicht überprüfen)? Hier in Deutschland haben die Banken Interesse daran, weiteres Vermögen auf ihre Seite zu ziehen. Begründet wird die Auskunft mit einer „vollumfänglichen“ Beratung. Inwiefern es dafür mittlerweile eine gesetzliche Grundlage gibt (Basel II?), vermag ich nicht zu sagen. Mich nervt das auch…

Bei meinen Recherchen bin ich gerade auf das Geldwäschegesetz gestoßen. Dieses bezieht sich jedoch auf die Herkunft des Vermögens und es greift erst bei Beträgen über 10.000 €. Das wäre in Deinem Fall also wohl nicht relevant?

Zu einem Gesetz das für die Kundenberatung Kenntnis über das (bei anderen Banken) verfügbare Gesamtvermögen voraussetzt, konnte ich nichts finden. Die einzigen, die hier in Deutschland solche Angaben (online und ohne Kenntnisnahme durch den Kontoinhaber) abfragen dürfen sind Behörden wie Finanz- oder Sozialämter. Aber diese bedürfen dazu keiner speziellen Erlaubnis. Dafür ist man verpflichtet, bei der Bank seine Steuernummer zu hinterlegen.

Einerseits betrifft das Bargeldeinzahlungen, anderseits gehts hier um die Schweiz. Das deutsche Geldwäschegesetz ist da weniger relevant.

Bei diesen Abfragen können nur die Stammdaten abgefragt werden: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bevollmächtigte und noch ein paar andere Daten. Nicht abgefragt werden können Kontostände, Depotbestände usw.

Ich weiß vom Fall eines Hartz IV-Empfängers wo Überweisungen der Eltern moniert wurden als zu hohe Einkünfte. Anders macht das ja auch keinen Sinn…

Als Antragsteller musst du deine Kontoauszüge selber mitbringen und vorlegen. Die Daten werden nicht „vom Amt“ bei der Bank abgefragt.

Niemandem, wirklich niemandem ist mit diesen nicht überprüfbaren Anekdoten geholfen. Die Leute erzählen viel, wenn der Tag lang ist und die, die bei irgendwelchen Dingen erwischt werden, erzählen die allertollsten Geschichten.

Tatsache ist, dass es diesen Kontoabruf seit knapp 20 Jahren gibt und ganz klar sowohl technisch als auch gesetzlich geregelt ist, was geht und was nicht. Was nicht geht: Kontostände, Depotbestände, Kontoumsätze.

Die Leute glauben ohnehin schon so viel Mist darüber, wie sehr sie vom Staat überwacht und ausspioniert werden. Durch solche Märchen wird dieses Gedankenschlecht weiterverbreitet. Das muss wirklich nicht sein.

Gesetzliche Grundlage für den Kontenabruf:
§ 24c KWG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Ausführungen des Bundeszentralamtes für Steuern:
BZSt - Kontenabruf - Kontenabrufverfahren

Auszug:
„Das Ergebnis dieser Abrufe enthält die Kontenstammdaten; Kontenbewegungen oder Kontenstände können nicht ermittelt werden

Das mag sein. Ich war mit dem Fall nicht persönlich befasst. Aber im Zeitalter der Digitalisierung ist so ein Vorgehen doch lächerlich?

OK. Aber jetzt zurück zum ursprünglichen Thema: gibt es eine Gesetzesgrundlage, die es für Banken erforderlich macht, über Vermögenseinlagen ihrer Kunden bei anderen Institutionen im Bilde zu sein? Bei den ganzen Beratungs- und Dokumentationspflichten, die aktuell gelten, blicke ich nicht mehr wirklich durch?

Ich sags nicht gern, aber meine erste Antwort war schon erschöpfend:

Eine Vorschrift, nach der deutsche Kreditinstitute diese Informationen erfragen müssen, gibt es nicht (sonst hätte ich sie - offensichtlich - erwähnt), und von einer ähnlichen, in der Schweiz geltenden Vorschrift ist mir nichts bekannt. Welchen Zweck sollte eine solche Vorschrift auch für staatliche Stellen erfüllen? Eine Vermögensteuer wird weder in der Schweiz noch in Deutschland erhoben und ein vom Kunden ausgefülltes Formular ist für derartige Zwecke ohnehin unbrauchbar, weil der aufschreiben kann, was er will.

Es kann sich also nur um eine interne Vorschrift handeln, oder um einen frommen Wunsch, dem man nicht entsprechen muss.

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So sehe ich das auch.

Nein. Die Daten dürfen nicht hinter deinem Rücken, ohne dein Wissen, weitergegeben werden. Du legst sie mit dem Antrag vor und weißt, welche Daten du wann preisgegeben hast.
Und du hast (theoretisch) die Wahl, diese Daten nicht preiszugeben. Auch wenn das real keine Option sein dürfte, da man sonst nichts zu essen hat.

Außer, die Schufa ist im Spiel.
Naja, gelegentlich wird man auch gefragt, ob man mit der Weitergabe der Daten einverstanden ist.

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So wie ich das verstanden habe, bin ich immer davon ausgegangen, dass es exakt so passiert!?

:slight_smile:

Wenn man solche Texte liest, ist klar, worauf das hier geschilderte „Missverständnis“ beruht:

(Liest man den Text bis zu Ende, wird klar, dass das eben genau nicht der Fall ist!)

Man wird immer gefragt bzw. darüber unterrichtet; das Problem liegt mehr darin, dass die Leute nicht lesen, was sie unterschreiben.

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Hast du schon mal einen Versuch bei Smartbroker oder Selma oder wie sie alle heißen versucht?
In der Regel meldest du dich an, Verifizierung über VideoIdent oder so, und online werden auch deine Erfahrungen im Umgang mit Finanzaktivitäten und deine „finanziellen Verhältnisse“ abgefragt, ohne dass diese dann tatsächlich geprüft werden. Im Grunde genommen geht es nur darum, dass die Broker ihrer gesetzlich auferlegten Nachfragepflicht nachgekommen sind unabhängig von der Richtigkeit deiner Angaben.

Du kannst dann in Sparpläne, Aktien, ETFs, Anleihen usw. investieren und sparen…

Es gibt daneben auch noch Direktbanken wie ING und Co., die nur online aktiv sind. Musst halt mal dort einloggen und versuchen ein Depot zu eröffnen.