2. Toilette wurde seit Einzug nicht repariert

Hallo,

erst einmal ein paar Informationen. Wir wohnen seit Mitte September zu 6. in einer Wohnung, einer Studenten-WG, in einem 9-Parteien-Haus. Bei der Besichtigung hat uns der Vermieter darauf hingewiesen, dass es eine 2. Toilette im Treppenhaus gibt, was hier im haus alle haben. Diese war zu dem Zeitpunkt defekt und uns wurde gesagt, dass diese natürlich bis zum Einzug repariert werden würde.
Als wir dann eingezogen sind war die Toilette nicht repariert und wir haben natürlich nachgefragt. Die Antwort des Vermieters lautete, dass er es vergessen hatte. Er entschuldigte sich und sagte, dass er sofort eine Firma engagieren würde. Ein paar Wochen später stand dann auch eine neue Toilettenschüssel vor dieser Toilette im Treppenhaus und es sah so aus, als ob es voran ginge (das war dann schon Ende Oktober).
Als allerdings wieder 2 Wochen nichts passierte, fragten wir erneut nach und es wurde auf die Firma, die beauftragt wurde geschoben. Der Vermieter meinte, dass er eine neue Firma beauftragen würde, die sich bei uns melden würde um einen Termin festzulegen. Das ist allerdings nie passiert. Im Dezember war der Vermieter dann nochmal wegen einer anderen Sache bei uns und entschuldigte sich zwar, schob die ganze Sache jedoch wieder auf die Firma. Und so geht das seit Monaten.
Wir wissen allerdings nicht so recht was wir tun sollen. Deswegen hoffe ich, dass uns hier irgenjemand helfen kann oder einen Tipp geben kann. Haben wir irgendwelche Möglichkeiten?
Könnten wir einfach weniger Miete überweisen oder hat der Vermieter dann das Recht uns zu kündigen?
Wir würden sehr gerne in dieser Wohnung bleiben, da sie ansonsten perfekt ist. Allerdings ist es manchmal wirklich eine Zumutung in einem so großen Haushalt nur eine Toilette zu haben, die sich auch noch im einzigen Badezimmer befindet. Wir haben die Wohnung ja genommen, weil er uns versicherte, dass die Toilette repariert wird.

Ich hoffe, dass uns jemand helfen kann.
Vielen Dank schon mal und liebe Grüße,
Sonschalina

Moin,
Als erstes müßt Ihr prüfen ob die Toilette zur Wohnung gehört, denn nur dann habt Ihr ein Anrecht auf die Toilette! Diese Prüfung ist wirklich wichtig!
Generell gehört das Treppenhaus nicht zur Wohnung und der Vermieter kann damit machen was er will!
Wenn die Toilette zur Wohnung gehört, müßt Ihr den Vermieter 2 X schriftlich auffordern diese zu instalieren.
Bei der ersten aufforderung mit einer Frist von 4 Wochen, bei der zweiten Aufforderung mit einer Frist von 2 Wochen. Jedes mal mit einer Androhung der Mietkürzung. Bei einer zweiten Toilette ist 15 % der Kaltmiete angemessen und hat vor Gericht bestand.
Ja und wenn dann die Toilette nicht installiert wurde
Zur nächsten Mietzahlung nach den Fristen, die Miete kürzen.
Desweiteren ist eine Instandsetzungsklage möglich, aber nur über einen Ra.
Weitere Möglichkeiten gibt es nicht.
Aber wirklich prüfen, gehört die zusätzliche Toilette im Treppenhaus tatsächlich zur Wohnung.

Gruß connection

Hallo!
Ich bin selbst kein Anwalt.
Schaut mal hier: http://www.mietrecht-information.de/Mietminderung-To…

Die 80 % Mietminderung halte ich allerdings für zuviel, da Ihr ja noch eine andere T. habt.
Aber mit 20 % Minderung würde ich dann schon mal anfangen.

Entscheidend ist, ob die zweite Toilette nachweislich (am besten schriftlich im Vertrag oder mit Zeugen) mit vermietet wurde. Dann ist es nämlich so, dass etwas vermietetes nicht nutzbar ist. Und dann ist eine Mietminderung aus meiner Sicht ungefährlich. Irgendwie muss man ja Druck ausüben.

Viel Erfolg!

Hallo,

erst muß die reparatur schriftlich angemahnt werden.
evtl. mit fristsetzung. z.b. 14 tage. gleichzeitig kann man für eine verspätete reparatur eine mietminderung ankündigen. zb. 5 - 10 % der netto kaltmiete je Monat. Welcher betrag angemessen ist, ist schwer zu sagen, gesamtzustand des objektes, ect…
Wichtig ist aber, wird die 2. toilette im mietvertrag aufgeführt? sonst gehoert sie nicht zum umfang der gemieteten wohnung.

grüße Michael

Hallo
leider kann ich dazu gar nichts sagen.ich persönlich würde mich beim Mieterschutz informieren.
MFg. ANNE

Vielen Dank, das hilft schon mal sehr.
Also die Toilette ist definitv im Mietvertrag festgehalten. Wir werden dem Vermieter mal einen Brief schreiben und hoffen, dass das hilft.
Danke nochmals.

Hallo,
da gibt es Möglichkeiten die Miete zu mindern.
Da gibt es gewisse Grenzen wieviel bei welchem Schaden gemindert werden darf.
Schauen Sie mal nach unter www.Mietminderung…o.ä.

Kündigen kann der Vermieter wegen der Mietkürzung nicht, aber vielleicht wird er es dann doch mal reparieren lassen
mfg
MT

Guten Morgen,

zu ersteinmal wäre wichtig zu wissen was im Mietvertrag steht. Ist diese zweite Toilette im Mietvertrag festgehalten und somit vereinbart, dass hat der Vermieter diese auch funktionfähig zur Verfügung zu stellen. Tut er das nicht, kann man die Miete mindern, nachdem man dem Vermieter SCHRIFTLICH mit Fristsetzung aufgefordert hat, diese Toilette instand zu setzen. Ist nach Fristablauf nichts passiert, würde ich die Miete um 20% kürzen.

Steht die Toilette nicht im Mietvertrag sieht die Sache leider schlecht für sie aus. Mündliche Abreden/Versprechen können halt nicht nachgewiesen werden.

Liebe Grüße
Stephanie

Hallo,

das Beste ist in diesem Fall denn Vermieter SCHRIFTLICH!!! zur reparatur mit Fixtermin z.B. 28.02.11 aufzufordern mit der Ankündigung einer Mietminderung. Sollte sich bis dahin nichts tun können lt Mieterbund 15% Miete zurückgehalten werden. So war es jedenfalls bei uns. Ansonsten einfach nochmal beim Mieterbund fragen. Der Beitrag scheint zwar immer etwas hoch aber bei solchen Sachen oder Jahresendabrechnungen lohnt es sich wirklich.

LG

Hallo,

hier: http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_toilett…

gibt es eine Liste mit Mietminderungen (Prozentsätze), die aus Urteilen entnommen worden sind.

Mir springt da der fünfte Punkt von unten ins Auge – auch hier geht es um eine 2. Toilette, die nicht benutzt werden kann.
Ich würde den Vermieter noch einmal mit Nachruck ansprechen (oder anschreiben) und da vielleicht einfach mal diese Mietminderung zitieren - vielleicht bringt das ja etwas Schwung in die Sache…

Gruß
Frank

Hallo,

sry, aber mit einem solchen Fall habe ich bisher keine Erfahrungen gemacht.
Hoffe, Ihr findet Jemand mit mehr Infomöglichkeit.

Alles Gute

Hallo,

dieser Fall ist etwas komplizierter. Leider kann ich hier keine konkreten Tipps geben, welch Möglichkeiten ihr bzgl. Mietminderung etc. habt.
So wie ich das sehe, steht euch eine funktionierende Toilette zu Verfügung. Wenn dies eure einzige wäre könnte man bis zu 80% Miete mindern. Das dies aber nicht der Fall ist, könnt ihr, außer eurem Vermieter auf die Nerven gehen das er es endlich reparieren lässt, nichts tun.
Ich denke bevor weiter gar nichts passiert, würde ich einfach mal den Vermieter anrufen und fragen, ob es in Ordnung wäre, wenn ihr eine Fachfirma beauftragen könnt und die ihm die Rechnung zu schickt. Vielleicht merkt er es dann und es ist ihm so unangenehm das er in die Puschen kommt. Aber nicht einfach beauftragen ohne Zugsage! :wink: Abgesehen davon, was heißt „defekt“? Vielleicht habt ihr ja einen begabten Handwerker unter euch, der es richten kann.
Tut mir echt leid, aber ich denke bei einer zweit-Toilette habt ihr wenig Möglichkeiten.
Hoffe euch irgendwie geholfen zu haben.
Gruß Lena

Hallo,
vielleicht ist die toilette inzwischen ja repariert worden :smile: ich denke ihr solltet ein offizielles schreiben an den mieter machen, mit fristsetzung. erwähnt auch das ihr die wohnung gerade wegen diesen toiletten genommen habt. vor gericht werdet ihr keine chance haben, von daher würde ich es im guten versuchen. viel glück!

grüsse