2 Überweisungen für einen FA in einem Quartal nich

Hallo,

ein Patient möchte sich bei einem zweiten FA eine weitere Meinung einholen.

Er möchte sich eine zweite Überweisung vom HA für diesen ausstellen lassen.

Dort wird dem Patienten gesagt, dass dies nicht möglich ist und er die Praxisgebühr nochmal bezahlen muss oder er sich beim ersten FA eine Überweisung für den HA oder dem anderen FA ausstellen lassen muss.

?

Ist das korrekt?

Man lässt sich doch von einem FA nicht eine Überweisung für einen anderen FA ausstellen. Auch ists ja total umständlich, wenn man erst zum HA geht, dann zum ersten FA, dann mit einer weiteren Überweisung wieder zurück zum HA, damit dieser aufgrunddessen eine weitere Überweisung für einen weiteren FA ausstellen kann.

Wie sieht da die Rechtslage aus?

Danke.

Gruß

Hallo,

wenn die wichtigsten Details fehlen, ist eine Antwort nicht möglich.

  1. bei welchem Arzt wurde die Praxisgebühr bezahlt ?

  2. und in welchem Quartal war dies ?

  3. in welchem Quartal sollte die Überweisung zum 2. Facharzt erstellt werden und von wem (Hausarzt oder 1. Facharzt)?

Gruß Merger

Hallo,
nun, die Praxisgebühr fällt ja mit dem 31.12.2012 weg, aber bis dahin gilt, dass es immer noch der Arzt ist, der entscheidet ob er einen Überweisungsschein ausstellt. Zweitmeinung ist okay, wird auch von der Kasse gezahlt, aber eben so ist es okay, dass der Arzt sich gegen eine zweite Überweisung entscheidet.
Ob die Zweitmeinung einem (noch) 10,00 € wert sein sollte, dass ist eine andere Frage - wie gesagt, das Problem gibt es nur noch 4 Tage.
Gruss
Czauderna