Hallo,
ein Patient möchte sich bei einem zweiten FA eine weitere Meinung einholen.
Er möchte sich eine zweite Überweisung vom HA für diesen ausstellen lassen.
Dort wird dem Patienten gesagt, dass dies nicht möglich ist und er die Praxisgebühr nochmal bezahlen muss oder er sich beim ersten FA eine Überweisung für den HA oder dem anderen FA ausstellen lassen muss.
?
Ist das korrekt?
Man lässt sich doch von einem FA nicht eine Überweisung für einen anderen FA ausstellen. Auch ists ja total umständlich, wenn man erst zum HA geht, dann zum ersten FA, dann mit einer weiteren Überweisung wieder zurück zum HA, damit dieser aufgrunddessen eine weitere Überweisung für einen weiteren FA ausstellen kann.
Wie sieht da die Rechtslage aus?
Danke.
Gruß