2 verschiedene Angebote auf Reparaturanfrage gleiche Werkstatt

Werte Experten, :smile:
neulich blinkt die ABS-Leuchte in meinem Golf 5 - VW-Werkstatt stellt fest, dass ein neues Steuergerät rein muss: Kosten allein hierfür 1250 Euro.
Im www auf eine coole Werkstatt gestoßen, die sich darauf spezialisiert hat, pervers teure KFZ-Teile zu reparieren. Man muss die Teile nur ausbauen (lassen) und per Paket einschicken.
Auf eine 1. Mailanfrage erhielt ich gleich ein detailliert aufgeschlüsseltes Angebot.
Später am Tag machte ich genauere Angaben zu meinem Fall (Fehlercode Diagnosegerät) und erhielt eine neue Mail mit einem um rund 50 Euro billigeren Angebot.
Daraufhin schickte ich das Teil mit Reparaturauftrag ein - 4 Tage später bekomme ich wieder eine Mail: Teil ist repariert *freu* und auf dem Rückweg - ich soll die rund 500 Steine für den Postboten bereithalten (Nachnahme).
So weit so gut, aber natürlich entsprachen die 500 Euro jetzt dem älteren, teureren Angebot.
Was soll ich denen jetzt schreiben? Bindend ist doch wohl das 2. Angebot? Soll ich denen jetzt vorschlagen, mir die 50 Euro zu überweisen und meine Kontodaten angeben? Beim Postboten erst mal die zu hohe Rechnung zahlen oder nicht? (Ich brauch aber das Päckchen!) Oder können die die Nachnahme noch ändern, während das Packerl schon unterwegs ist? Gibt’s noch elegantere Lösungen?

Sorry, bin echt völlig unbedarft was zu hohe Rechnungen angeht und mit Nachnahme hab ich auch null Erfahrung…

Hallo!

Nein, ändern kann man die bereits laufende Nachnahmesendung nicht mehr, was draufsteht, das muss der Zusteller kassieren, sonst bekommst Du es nicht ausgehändigt.

Das mit dem etwas preiswerteren Angebot sollte sich aber im Nachhinein klären lassen.

Waren das denn überhaupt Festpreise ? Oder waren das Kostenvoranschläge, die auch etwas abweichen dürften ?

mfG
duck313

Hallo duck313,

danke, wenigstens für den Teil der Frage war ich dann im richtigen Board, und den Rest krieg ich hier sicher auch noch geklärt.

Also die schreiben in ihren AGBs, dass der Preis schon teurer werden könnte, falls sich während der Reparatur herausstellt, dass z.B. irgendwelche Teile besorgt werden müssen.

Es ist aber offensichtlich, dass in meinem Fall das falsche Angebot zugrunde gelegt wurde, da es halt auf den Cent genau dem alten Festpreis/Kostenvoranschlag entspricht.

Was denkst Du, ist das jüngste Angebot bindend? Soll ich ganz forsch schreiben „Überweisen Sie den zu viel gezahlten Betrag auf Konto XY“ oder soll ich eher in Richtung „bitte überprüfen sie mal, ob die Rechnung so stimmt“ gehen?

Hallo!

Freundlichkeit ist immer hilfreich.
Also noch einmal gezielt nachfragen und auf das 2. Angebot zu reduziertem Preis hinweisen.

MfG
duck313