2. Vollzeitjob ? trotz 1. vollzeitjob und woen. Nebenjob

Meine Frage lautet :  aus  Finanz. damit ich wieder auf nen grünen zweig komm möchte ich
einen 2. Vollzeitjob Bzw. Doppelschicht in der Firma Machen wo ich schon Arbeite machen, ( Falls die es mit machen)  ist  ein 2. Vollzeitjob oder Doppellschicht erlaubt ? wenn ja bin ich dann noch in der selben steuerklasse ( verheiratet) oder in einer anderen? wer hat das schon mal gemacht ? mit  meinen nebenjob komm ich nicht weit, da er nur an den woen ist.  danke für jede Antwort.

Hallo,

ganz abstrakt würde ich dir empfehlen, einmal die §§ 3 + 5 Arbeitszeitgesetz zu lesen: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/…

Für Selbständige gelten diese Arbeits-/Ruhezeiten übrigens nicht.

Schönen Sonntag
Karin

§ 3
Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn
Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im
Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§ 5
Ruhezeit
(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von
mindestens elf Stunden haben.
(2) Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung,
Pflege und Betreuung von Personen, in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung,
in Verkehrsbetrieben, beim Rundfunk sowie in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung um bis zu eine Stunde
verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier
Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.
(3) Abweichend von Absatz 1 können in Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Behandlung, Pflege und
Betreuung von Personen Kürzungen der Ruhezeit durch Inanspruchnahmen während der Rufbereitschaft, die
nicht mehr als die Hälfte der Ruhezeit betragen, zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.
(4) (weggefallen