Hallo
Mit einem separaten Wasserzähler ist es da nicht getan.
Da wird ein zusätzlicher Hausanschluss her müssen, d.h. Aufgraben von öffentlichem und privatem Grundstück ab Hauptabzweig, zusätzliche Leitungen und Hausanschlüsse für Frischwasser und Abwasser. Mit 5.000 Euro dürfte man da locker dabei sein - evtl. hat der Versorger auch Pauschalen für die Errichtung des Hausanschlusses.
Wenn sich die Beteiligten bei Herstellung/Bau solche Kosten sparen und sich z.B. einen Hauswasseranschluss teilen, dann werden üblicherweise auch diesbezügliche Vereinbarungen getroffen, z.B. auch hinsichtlich Instandhaltungskosten der „geteilten“ Leitungen, möglicherweise bestehen auch dinglich gesicherte Leitungsrechte (Grundbuch). Zumindest werden die gemeinsamen Hausanschlüsse auch gemeinsam beim Wassernetzbetreiber beantragt worden sein.
Neben dem, was ein Anwalt z.B. > hier antwortet, wäre noch zu bedenken, dass der Hausanschluss evtl. beiden Nachbarn „gehört“, wenn beide sich die Herstellungskosten geteilt hatten. M.E. wären dann ggf. für eine „Trennung“ die Kosten ebenfalls von beiden zu tragen.
Da wäre also zunächst mal zu schauen, ob eine „Trennung“ grundsätzlich möglich ist - aufgrund von bestehenden Vereinbarungen, eingetragenen Leitungsrechten o.Ä. Dann ob nicht etwa eine Duldungspflicht besteht.
siehe z.B. >hier
Und in diesem Zusammenhang auch, wer für die Kosten bei einer „Trennung“ aufzukommen hat.
Warum löst ihr das nicht anders?
- der Nachbar leistet monatliche Vorauszahlungen
- Einbau eines 2. Unterzählers und Aufteilung der Gesamtwasserkosten nach den anteiligen Unterzählerwerten (so wie bei Mietwohnungen)
Hauptzähler und Unterzähler haben bauartbedingt völlig unterschiedliche Messeigenschaften und führen daher i.d.R. auch zu unterschiedlichen Ergebissen
z.B. > hier
PS: ist das Grundstück überhaupt real geteilt? (eigene Flurstück-Nrn)
Grüsse Rudi