2. Wasserzähler bei Doppelhaus

Hallo,
kann ich bei einer Doppelhaushälfte verlangen, das Partei B sich einen separaten Wasserzähler einbaut.
Der Hauptwasserzähler liegt auf meiner Seite.
Partei b hat eine Wasseruhr.Der Verbrauch wird gegengerechnet.
Rechnung und Mahnungen kommer zu mir.

Wenn ja, muß ich mich an den Kosten beteiligen?
Vielen Dank für Antworten.

Ich würde auch darauf bestehen, dass eine eigene Wasserzähler installiert wird bzw. die Zahlung getrennt erfolgt. Ist deren Wasseruhr eigentlich aktuell geeicht, wenn sie bei den Behörden nicht „registriert“ ist …?
Kann ja nicht sein, dass man für deren ev. nichtbezahlte Rechnungen gerade stehen muss.Ich würde bei der Stadt anrufen und mit dem Verantwortlichen sprechen, der das Thema „Wasser/Abwasser“ dort betreut. Bei mir konnten so normalerweise alle Fragen geklärt werden.Ggf. rufe zusätzlich die Stadtwerke/Wasserwerke an, die für dich zuständig sind.

Damit kommst du sicher einen Schritt weiter.

Hallo

Mit einem separaten Wasserzähler ist es da nicht getan.
Da wird ein zusätzlicher Hausanschluss her müssen, d.h. Aufgraben von öffentlichem und privatem Grundstück ab Hauptabzweig, zusätzliche Leitungen und Hausanschlüsse für Frischwasser und Abwasser. Mit 5.000 Euro dürfte man da locker dabei sein - evtl. hat der Versorger auch Pauschalen für die Errichtung des Hausanschlusses.

Wenn sich die Beteiligten bei Herstellung/Bau solche Kosten sparen und sich z.B. einen Hauswasseranschluss teilen, dann werden üblicherweise auch diesbezügliche Vereinbarungen getroffen, z.B. auch hinsichtlich Instandhaltungskosten der „geteilten“ Leitungen, möglicherweise bestehen auch dinglich gesicherte Leitungsrechte (Grundbuch). Zumindest werden die gemeinsamen Hausanschlüsse auch gemeinsam beim Wassernetzbetreiber beantragt worden sein.

Neben dem, was ein Anwalt z.B. > hier antwortet, wäre noch zu bedenken, dass der Hausanschluss evtl. beiden Nachbarn „gehört“, wenn beide sich die Herstellungskosten geteilt hatten. M.E. wären dann ggf. für eine „Trennung“ die Kosten ebenfalls von beiden zu tragen.

Da wäre also zunächst mal zu schauen, ob eine „Trennung“ grundsätzlich möglich ist - aufgrund von bestehenden Vereinbarungen, eingetragenen Leitungsrechten o.Ä. Dann ob nicht etwa eine Duldungspflicht besteht.
siehe z.B. >hier
Und in diesem Zusammenhang auch, wer für die Kosten bei einer „Trennung“ aufzukommen hat.

Warum löst ihr das nicht anders?

  1. der Nachbar leistet monatliche Vorauszahlungen
  2. Einbau eines 2. Unterzählers und Aufteilung der Gesamtwasserkosten nach den anteiligen Unterzählerwerten (so wie bei Mietwohnungen)

Hauptzähler und Unterzähler haben bauartbedingt völlig unterschiedliche Messeigenschaften und führen daher i.d.R. auch zu unterschiedlichen Ergebissen
z.B. > hier

PS: ist das Grundstück überhaupt real geteilt? (eigene Flurstück-Nrn)

Grüsse Rudi

Hallo

Rechnung und Mahnungen kommer zu mir.

Mahnungen kommen eigentlich nur, wenn Rechnungen nicht bezahlt werden. Was kann der Nachbar in der fiktiven Geschichte dafür?

Hans

Der Hauptwasserzähler liegt auf meiner Seite.
Partei b hat eine Wasseruhr.Der Verbrauch wird gegengerechnet.

das ist komplett unzulässig. auf diese weise gehen alle messdifferenzen zu lasten des ersten zählerbesitzers. lies mal:
http://www.gevestor-immobilien.de/artikel/leserfrage…
http://www.sueddeutsche.de/geld/wasseruhr-wasserverb…
http://www.morgenpost.de/printarchiv/immobilien/arti…
http://www.gutefrage.net/frage/eine-mietpartei-ohne-…
oder auch das im letzten link versteckte urteil vom bgh:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?..

also: entzweder nach personen oder quadratmeter abrechnen oder die zähler und anschlüsse umbauen.