2 Wohnungen nebeneinander Familie, wer mietet und Steuer?

Hallihallo,

Wir haben die Möglichkeit, die Nachbarwohnung zu unserer Wohnung dazu zu nehmen. (Wir haben noch mal Nachwuchs bekommen und bräuchten noch etwas mehr Platz) Momentan stehe nur ich im Mietvertrag der aktuellen Wohnung. Der Vermieter möchte die beiden Wohnungen nicht als eine deklarieren, da dann angeblich Mehrkosten auf die restlichen Mietwohnungen zu kämen. (Da sich die Gemeinkosten nur noch auf sieben Wohnungen statt auf acht aufteilen). Nun ist die Frage, miete ich selber die zweite Wohnung dazu oder sollte das lieber mein Ehemann tun? Und wie wird das dann steuerrechtlich betrachtet, wir wohnen ja quasi dann beide in beiden Wohnungen … Und nicht der eine hier und der andere dort. Kennt sich da zufällig jemand aus und könnte uns raten? lG, Anja

Ein Blick in den Mietvertrag klärt, welche Verteilerschlüssel angewendet werden.
„Pro Wohnung“ finde ich ungewöhnlich. Einige Dinge werden nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet, manche nach Wohnfläche oder nach Anzahl der Bewohner - das wäre üblich.

Ist eine bauliche Veränderung angedacht? Wie sieht es mit dem Stromzähler aus - da zahlt ihr demnächst die doppelte Grundgebühr.

Im Falle einer Trennung hättet ihr dann beide immer noch einen geltenden, nicht abzuändernden Mietvertrag. Der Vermieter muss bei Problemen zwei Räumungsklagen anstrengen. Das würde euch zusätzliche Sicherheit geben. Anders herum wollen Vermieter natürlich gerne, dass beide Partner den Vertrag unterschreiben, weil sie dann zwei Leute haben, von denen sie die Zahlung fordern können.

Inwiefern spielt die Miete bei euch eine Rolle bei der Steuer?

Eben. Dieser Schlüssel bietet sich eigentlich nur für Kosten an, die je Objekt anfallen (also bspw. früher Kabelanschluss oder aktuell noch VG-Media-Entgelt), so dass für die übrigen Wohnung kein Mehraufwand entstünde, wenn man die beiden Wohnungen zusammenlegt.

Insofern scheint mir das eine Schutzbehauptung des Vermieters zu sein, der sich keinen Bock hat, sich mit den für ihn eventuell (!) daraus ergebenden Fragen überhaupt zu befassen.

Vielleicht könnte man da etwas mit doppelter Haushaltsführung konstruieren. :sunglasses:

Es sind 2 getrennte Wohnungen und es soll/kann nichts baulich verändert werden …im Sinne von Wanddurchbruch und Wohnungen verbinden. Der Stromzähler ist separat. Es sind wohl Betriebskosten wie Kabelfernsehen, Müll, Hauslicht/Strom etc. …die anderen Wohnungen hätten dann Mehrkosten von 80€ heißt es …kenn mich da leider so gar nicht aus.
An Trennung denken wir eigentlich nicht😉 …es sollen theoretisch unser Arbeitszimmer und unser Gäste/Vorrats/ Abstellzimmer in die 2.Wohnung … Kinderzimmer, Schlafzimmer/Wohnzimmer bleiben in der „alten“ Wohnung. Wir wöllten natürlich schon gerne die kostengünstigste Variante …aber der Vermieter hat sich eh schon schwer getan, da die Wohnung bisher als Ferienwohnung geführt wurde und wir sie nun zur

Der Vermieter hat die Freiheit, Verträge abzuschließen mit wem er will.
Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben kann er auch die Verteilerschlüssel der Betriebskosten bestimmen - sie müssen halt halbwegs nachvollziehbar sein.

Kabelfernsehen darf sowieso in Kürze nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden, hier sind ab dem 01.07.24 Einzelverträge notwendig.
Beim Müll halte ich „pro Wohnung“ für ungerecht, hier wäre die Anzahl der Bewohner angemessener.
Es steht dem Vermieter auch frei, einen Mietvertrag über zwei Wohnungen mit derselben Person abzuschließen.