Wer ab 01.02.2009 zu schnell gefahren und geblitzt worden ist, dem drohen Ihnen in der Regel, d.h. beim Fahren eines PKW bis 3,5 to ohne Anhänger und ohne Hinzutreten besonderer Umstände, die nachfolgend aufgeführten Konsequenzen. Bei Wiederholungstätern oder beim Hinzutreten besonderer Umstände wie z.B. der Schädigung von Personen oder Sachen können auch härtere Sanktionen drohen.
Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften:
(von links: Überschreitung in km/h, Bußgeld Regelsatz, Fahrverbot, Punkte in Flensburg)
- Innerorts:
bis 10 km/h: 15 €, 0 Monate, 0 Punkte
11 bis 15 km/h: 25 €, 0 Monate, 0 Punkte
16 bis 20 km/h: 35 €, 0 Monate, 0 Punkte
21 bis 25 km/h: 80 €, 0 Monate, 1 Punkt
26 bis 30 km/h: 100 €, 0 Monate, 3 Punkte
31 bis 40 km/h: 160 €, 1 Monat, 3 Punkte
41 bis 50 km/h: 200 €, 1 Monat, 4 Punkte
51 bis 60 km/h: 280 €, 2 Monate, 4 Punkte
61 bis 70 km/h: 480 €, 3 Monate, 4 Punkte
über 70 km/h: 680 €, 3 Monate, 4 Punkte
Ist natürlich kein Kündigungsgrund!