2 x Qualifizierter Rotlichtverstoß innerhalb 6 Monate

Hallo. Im Februar 2014 bin ich mit meinem Pkw über eine rote Ampel. Polizei hielt mich daraufhin an. 4 Punkte, 220 EUR (Regelsatz angehoben da schon in Flensburg eine Eintragung 1 Punkt besteht) plus 1 Monat Fahrverbot. Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig da ich Einspruch eingelegt habe. Wie ist es mit dem zweiten Verstoß, können die das Fahrverbot wegen dem zweiten Verstoß erhöhen? Oder sogar im schlimmsten Fall mir die Fahrerlaubnis wegen Wiederholungstäter entziehen? Weiß das jemand?

Hallo,

Hallo. Im Februar 2014 bin ich mit meinem Pkw über eine rote Ampel. Polizei hielt mich daraufhin an. 4 Punkte, 220 EUR (Regelsatz angehoben da schon in Flensburg eine Eintragung 1 Punkt besteht) plus 1 Monat Fahrverbot. Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig da ich Einspruch eingelegt habe. Wie ist es mit dem zweiten Verstoß, können die das Fahrverbot wegen dem zweiten Verstoß erhöhen? Oder sogar im schlimmsten Fall mir die Fahrerlaubnis wegen Wiederholungstäter entziehen? Weiß das jemand?

Grundsätzlich ist da keine allgemeingültige Antwort möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde können da sehr flexibel sein. Wenn die den Eindruck haben, dass sie Zweifel an der Fahreignung haben sollten, können die einen den Führerschein wegnehmen und einen erstmal zur MPU schicken. Eine gewisse Häufung von Übertretungen können zu einem solchen Eindruck führen. Dabei spielt es erstmal auch keine Rolle, ob da charakterliche oder körperliche Mängel vermutet werden.

Grüße

Wie ist es mit dem zweiten Verstoß, können die das Fahrverbot wegen
dem zweiten Verstoß erhöhen? Oder sogar im schlimmsten Fall
mir die Fahrerlaubnis wegen Wiederholungstäter entziehen? Weiß
das jemand?

Wenn der erste Rotlichtverstoß noch nicht rechtskräftig ist kann er auch nicht in die Bewertung einfließen, denn beim KBA Flensburg liegt dafür ja noch kein Eintrag vor.
Es bleibt hier also beim normalen Bußgeld, bzw. auch hier einer angemessenen Erhöhung wegen des bereits bestehenden Punktes.

Gruß Crack

…und einmal Verstoß gegen die Forumsregeln
Vieleicht mal zum Augenarzt.