Hallo,
deine Mutter kann von deinem Bruder verlangen auszusziehen. Dein Bruder ist 21 Jahre, da gelten andere Gesetzen da er volljährig ist. Du schreibst, dass dein Bruder arbeitet. Befindet sich dein Bruder noch in Ausbildung? Dann sieht das Ganze etwas anders aus:
Der Volljährige hat gegen seine Eltern prinzipiell den Anspruch, eine angemessene Ausbildung zu erhalten (§ 1610 Abs. 2 BGB).
Unterhaltsansprüche
privilegierte volljährige Kindern (§ 1603 Abs.2 S.2 BGB)
Vorraussetzungen dafür:
· bis 21 Jahre und
· befindet sich noch in einer allgemeinen Schulausbildung und
· sie leben im Haushalte der Eltern oder eines Elternteils und
· unverheiratet sind
Da ich nicht genau weiß, wie bei euch die Umstände sind kann ich dazu nicht mehr sagen. Hilfe bzw. Infos findest du unter:
http://www.abc-recht.de/topthemen/interview/unterhal…
Es gibt ein Amt für Soziales, Jugend und Familie.
Dort kann man dir und deiner Mutter weiterhelfen.
Alles Gute wünscht dir
wellkom