Am Anfang d. Wort,am Ende der Rechenschaftsbericht
Ob die CDU nun vom Bundesverwaltungsgericht oder vom OVG
Berlin verknackt wurde, ist doch so ziemlich egal.
Letztendlich hat das Bundesverwaltungsgericht, wie auch schon
du sagstest, dem neuen Parteiengesetz Rechnung getragen. Aber
auch damit scheint sich die CDU Probleme zu haben.
Wieder nicht verstanden: Das BVG war schlichtweg nicht mehr zuständig.
Im
Endeffekt nmuss man aber wohl sagen, es war schon gut von
dieser Regierung, das Parteinegesetz zu verschärfen.
Das ist absolut richtig. Die Fälschung bzw. das unrichtige Aufstellen von Rechenschaftsberichten muß ein Straftatsbestand werden.
Allerdings hat die SPD dann gute Chancen, selber mit dabei zu sein. Deswegen habe ich auch nicht verstanden, warum sie damals so eine Welle um Kohl, Schäuble und Koch gemacht hat. Da ruft das Glashaus. Als eines von vielen Beispielen:
http://www.welt.de/daten/2002/08/23/0823de352082.htx
Mal abgesehen, daß Koch eine schallende Ohrfeige - die er im
übrigen auch gerne von mir bekommen kann - ganz gut tun würde:
Das rechtfertigt nicht die Verdrehung von Tatsachen. Nochmal:
Der Fall wurde vom BVG nicht entschieden, sondern auf den
richtigen (???)
Ja, der Protest gegen das Urteil des OVG wird nun dort vorgetragen, wo er hingehört, nämlich vor das BVerfG. So ist es richtig. Die Beschwerde vor dem BVG war falsch. Also: jetzt richtiger Weg, vorher falscher Weg.
Ob der Protest gegen die Entscheidung des OVG Erfolg haben wird oder ob die hessische CDU eine Verbrecherbande ist, ist davon völlig unabhängig.
Gruß
Christian