Hallo allerseits,
auf einem Traktoren-Oldtimer-Treffen, bei dem auf jedem zweiten Traktor Kinder mitfuhren (gar nicht oder durch „Schnüre“ oder Leinen gesichert), wurde anhand des nachfolgenden Beispiels
http://www.fahrzeugseiten.de/Traktoren/Deutz/D25_D25S/d25_d25s.html
bei dem idR auf der linken Seite ein Sitz über dem Kotflügel angebracht ist,
diskutiert, ob dort ein 8jähriges Kind mitgenommen werden darf und wie
es gesichert werden müsste.
[[Unterschiede zum als Beispiel genommenen Fahrzeugs: 1. Das
referenzierte Foto zeigt einen Traktor mit beidseitigen Sitzen, während
idR nur einseitig ein derartiger Sitz vorhanden ist. 2. Die Traktoren auf
dem Treffen hatten Überrollbügel]]
Sicher ist: Nach §21 (1) dürfen nur so viele Personen mitgenommen, wie Sitze vorhanden sind (es gibt natürlich aufgrund des Alters des Schleppers keine Sicherheitsgurte). Die Frage ist hier also zunächst, ob diese Sitzgelegenheiten auch „Sitze“ gemäß StVO wären. Hängt dieses ggf. von der LoF Einstufung ab?
Gemäß §21 (1b) müsste man das Kind nun auf dem Rücksitz transportieren (keine Sicherheitsgurte, Kind älter als 3), welchen es hier aber naturgemäß nicht gibt.
Wie ist also die Rechtslage? Dürfen Kinder auf diesem Fahrzeug mitgenommen werden und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Gruß
VB