Also die Polizei hat damit nichts zu tun.In den meisten Kommunen ist das Ordnungsamt für die Genehmigungen und Überwachungen des Personenbeförderungsgesetzes zuständig.Dafür haben alle Taxis ja auch diese schöne gelbe Ordnungsnummer hinten im Fenster zu führen.
Achja, zur Ausgangsfrage: Ansprechpartner ist die Genehmigungsbehörde, diese sitzt in der Regel im zuständigen Strassenverkehrsamt der Stadt / des Landkreises.
Rückmeldung
Hallo Interessierte,
nochmals Dank für alle Antworten.
In meiner frisch geputzten Glaskugel sah ich den weiteren Verlauf
dieses Falles plastisch vor mir. Der Kunde hat an Taxi Frankfurt
gemailt. (Link dazu in meinem Beitrag vom 11.8 22:35)
Schon heute kam eine Rückantwort. Sie mögen dieses Verhalten des
Fahrers nicht und stufen das als gravierend ein und haben den Fall an
das Ordnungsamt weitergeleitet.
Was meine Glaskugel nicht kann ist vorauszusehen was denn geschieht
wenn sich Fahrer und Kunde irgendwann wieder an diesem Halteplatz
treffen, denn der Kunde fährt regelmäßig diese Kurzstrecke (ca.
4,20€ auf der Zähluhr).
Gruß
Reinhard
Hallo Ultra,
Die Unwirtschaftlichkeit rührt aus den langen Wartezeiten vor
und nach der Fahrt.
selbstverständlich macht das einen dicken Hals wenn man da locker
1 Std ansteht, dann kommt ein Kunde wie z.B. am Airport Frankfurt
und will quasi nur in eins der gleich am Flughafen liegenden Hotels.
Dann haste als Driver grad mal 3-6 € brutto verdient.
Du kriegst als Fahrer je nach Deal 40-50% davon ab die du noch
versteuern müßtest. Jetzt stellst dich da wieder an für eine Stunde
d.h. deine Verdienst für 2 Std sind diese 1,50 o.ä.
Nur, um eine Taxikonzession zu erhalten mußt du dich Regeln
unterwerfen wie z.B. Beförderungspflicht.
Und wie von mir beschrieben, die „Aufpasser“ der Taxigilde vor Ort
haben viel Macht. Ruckzuck haste durch Verweigerung der
Beförderungspflicht ein 2monatiges Warteverbot für den Flughafen.
Der ist trotz allem meist lukrativ für Fahrer.
Und wenn du für einen Konzessionär fährst erklär dem warum er Ärger
an der backe hat.
Eine
Kurzstreckenfahrt zum Selbstweck, also um zu kontrollieren, ob
der Fahrer an die Beförderungspflicht denkt, hielte ich
dagegen für kontraproduktiv.
Bohr da dran nicht weiter rum. Das lag nicht vor. Punkt.
Der TE hat beide Fälle in seiner Liste drin. Was es nun
wirklich ist, können wir nicht erahnen.
Was willste da erahnen? Für was bitteschön spielt das Warum eine Rolle? Ich habe nicht vor das bekannt zu geben.
Fakt ist/fakten sind, der angenommene Kunde
verstieß gegen nichts was da bei Ausschlüßen von der fahrt in §22
steht.
Übrigens, dem angenommenen Kunden ist der Taxihalteplatz wohl bekannt.
Da stehen immer so 0-3 Taxen. Bei dem Vorfall stand nur eines da.
Aber m.E. spielt das nicht die geringste Rolle.
DEm Kunden geht es einzig darum, darf ein Taxifahrer eine Kurzstrecke
ablehnen oder nicht.
Gruß
Reinhard
OT: Das ist kaum der Grund
Hallo,
Gäbe es weniger Taxifahrer, wären die Kurzstreckenfahrten
sogar lukrativ. Denn aufgrund des hohen Grundpreises ist der
Umsatz pro Kilometer äußerst hoch. Hätte das Taxi gleich eine
Anschlussfahrt, würden sich die Taxifahrer nicht so zieren.
Die Unwirtschaftlichkeit rührt aus den langen Wartezeiten vor
und nach der Fahrt.
ein Blick ins Ausland zeigt, dass es definitiv nicht daran liegt, dass es zu viele Taxis gibt. Die Taxibranche muss sich bei den gegenwärtigen Preisen nicht wundern, wenn die Taxen den Großteil des Tages stehen. Bei den Preisen ist eben kaum jemand bereit diese zu nutzen. In anderen europäischen Städten sind die Taxen z.T. deutlich günstiger. Dafür rollen die aber den ganzen Tag. Hier sollte die Taxi Lobby mal überlegen, ob es nicht wirtschaftlicher ist, die Preise um X % zu senken, dafür aber die Auslastung deutlich zu erhöhen.
Wenn die Taxen schlecht ausgelastet sind, liegt es schlichtweg am Preis. So sind zumindest die Regeln der Marktwirtschaft.
S.J.