Nur weiter so *freu*
Hallöchen,
ich lese begeistert jeden Beitrag mit.
Kann man eigentlich, um auf den Punkt „Aufnahme einer Anzeige durch
die Polizei“ zurückzukommen annehmen daß die Polizei das so sieht wie wenn vor einer eigenen Einfahrt ein Fremder parkt?
D.h. ja wohl, auch in dem Fall macht die Polizei nix, man darf sogar die
Abschleppung veranlassen aber muß erstmal alles Geld dafür vorlegen.
Ist das korrekt so oder ist da dieser §22 etwas was man als
Officialdelikt bezeichnen könnte? Btw. wie heißt Officialdelikt auf
deutsch, ich glaub ich kenn das aus übersetzen amerik. Krimis.
Ich bin sensibel, von so angenommenen erfundenen Fällen träum ich
immer als ob ich die selbst erlebt hätte *gg*
Im Traum sah ich mich wie ich die Antwort von Eve las, mich für den
Tipp bedankte, dann an
http://www.taxi-frankfurt.de/beschwerdepruefung.html
gleich mailte.
Zu einigen Antworten und was da in §22 steht. Im Traum habe ich das
deutlich gesehen.
Außerhlab des Pflichtfahrgebiets liegt nicht vor.
Ebenso sah ich mich die Strecke schon häufig fahren, kostete immer
so ca. 4 Euronen, fast immer gab ich 4,5, einmal nettes Plaudern 5.
Wenn das nicht reicht für Betriebskosten für 300-400m Fahrtstrecke
kann ich ja wohl nix dafür.
Auch alle andere Punkte in §22 treffen nicht zu, kein Alk, keine
Bedrohung usw.
Im Traum sah ich meinen Fehler deutlich, wenn man das als Fehler
bezeichnen mag/darf, ich habe schon immer mein Geld in den
Hosentaschen, Scheine links, Münzen rechts.
Im Autositz dann da was rausfummeln ist blöd. Also habe ich vorher
einen 5 Euronen Schein in die Hand genommen.
Den sah er und wußte „Kurzfahrt“, mochte er wohl nicht, der Rest
ergab sich …
Gruß
Reinhard