§22 Personenbeförderungsgesetz

Hallo Wissende,

mal angenommen ein Taxifahrer der am Taxihalteplatz auf Kunden wartet
fragt den Kunden der einsteigen möchte, „wohin“, der Kunde sagte es,
daruf der Driver: „laufen Sie dahin“.
Der Kunde sagt: Sie haben Beförderungspflicht.
Der Driver: Ich habe keine Beförderungspflicht.

Wenn sich dieser angenommene Fall in echt zugetragen hätte,
was kann der (Nicht-) Kunde im Nachhinein tun?

Muß eine Polizeidienststelle eine Anzeige wegen §22
Personenförderungsgesetz aufnehmen und „verfolgen/nachgehen“?

Der Kunde möchte das so nicht hinnehmen, was könnte er tun?

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo Reinhard,

in der Regel wendet man sich mit Angabe der Taxinummer an die Taxiaufsicht. Regelungen für Verstöße siehe z.B. § 11 I (2):
http://flughafen.taxi-vereinigung-frankfurt.de/doku/…

Viele Grüße
Eve*

In einem Fall wäre die Ablehnung des Chauffeurs rechtens: Er steht mit seiner Droschke an der Grenze seines Pflichtfahrgebietes und die, wahrscheinlich kurze, Fahrt hätte ihn dort hinausgeführt.

Hallo,

gab es da nicht noch etwas mit Mindestbeförderungsstrecke?

LG
S_E

Hallo,

Muß eine Polizeidienststelle eine Anzeige wegen §22
Personenförderungsgesetz aufnehmen und „verfolgen/nachgehen“?

warum wird nur ein flüchtiger Blick ins Gesetz geworfen? Da steht nämlich alles drin:

_§ 61 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig […]
3. den Vorschriften dieses Gesetzes über […]
c.) die Einhaltung der Beförderungspflicht (§ 22) […] zuwiderhandelt

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 5 Buchstabe a mit einer Geldbuße bis zu zwanzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden.
(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Genehmigungsbehörde oder die von der Landesregierung bestimmte Behörde. Die Landesregierung kann die
Ermächtigung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen._

Ein Anruf z.B. beim Rathaus sollte weiterhelfen.

Gruß

S.J.

gab es da nicht noch etwas mit Mindestbeförderungsstrecke?

Nein.

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Nein, meine (bislang) kürzeste Fahrt waren etwa 400m. Wenn man dann vorher über 1,5h gestanden hat, ist das nicht sehr ermutigend.

Der Driver: Ich habe keine Beförderungspflicht.

vielleicht hatte er ja recht:
http://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/__1.html sagt:
"(2) Diesem Gesetz unterliegen nicht Beförderungen

  1. mit Personenkraftwagen, wenn das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt;"

Hallo,

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG will vor allem Gefälligkeitsfahrten, wie die Mitnahme von Bekannten auf Ferienreisen oder von Kollegen auf der Fahrt zur Arbeitsstelle vom Genehmigungszwang ausnehmen.

Ein Berufen eines Taxifahrers auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG würde der willkürlichen Auslegung der Beförderungspflicht Tür und Tor öffnen.

Gruß

S.J.

1 Like

§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG will vor allem Gefälligkeitsfahrten,
wie die Mitnahme von Bekannten auf Ferienreisen oder von
Kollegen auf der Fahrt zur Arbeitsstelle vom Genehmigungszwang
ausnehmen.

Ein Berufen eines Taxifahrers auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 PBefG würde
der willkürlichen Auslegung der Beförderungspflicht Tür und
Tor öffnen.

klingt einleuchtend.

vielleicht hat ja genau das der taxifahrer (und/oder sein ‚berater‘) auch falsch verstanden… :smile:

Nur weiter so *freu* :smile:
Hallöchen,

ich lese begeistert jeden Beitrag mit.

Kann man eigentlich, um auf den Punkt „Aufnahme einer Anzeige durch
die Polizei“ zurückzukommen annehmen daß die Polizei das so sieht wie wenn vor einer eigenen Einfahrt ein Fremder parkt?
D.h. ja wohl, auch in dem Fall macht die Polizei nix, man darf sogar die
Abschleppung veranlassen aber muß erstmal alles Geld dafür vorlegen.

Ist das korrekt so oder ist da dieser §22 etwas was man als
Officialdelikt bezeichnen könnte? Btw. wie heißt Officialdelikt auf
deutsch, ich glaub ich kenn das aus übersetzen amerik. Krimis.

Ich bin sensibel, von so angenommenen erfundenen Fällen träum ich
immer als ob ich die selbst erlebt hätte *gg*
Im Traum sah ich mich wie ich die Antwort von Eve las, mich für den
Tipp bedankte, dann an
http://www.taxi-frankfurt.de/beschwerdepruefung.html
gleich mailte.

Zu einigen Antworten und was da in §22 steht. Im Traum habe ich das
deutlich gesehen.

Außerhlab des Pflichtfahrgebiets liegt nicht vor.

Ebenso sah ich mich die Strecke schon häufig fahren, kostete immer
so ca. 4 Euronen, fast immer gab ich 4,5, einmal nettes Plaudern 5.
Wenn das nicht reicht für Betriebskosten für 300-400m Fahrtstrecke
kann ich ja wohl nix dafür.

Auch alle andere Punkte in §22 treffen nicht zu, kein Alk, keine
Bedrohung usw.

Im Traum sah ich meinen Fehler deutlich, wenn man das als Fehler
bezeichnen mag/darf, ich habe schon immer mein Geld in den
Hosentaschen, Scheine links, Münzen rechts.
Im Autositz dann da was rausfummeln ist blöd. Also habe ich vorher
einen 5 Euronen Schein in die Hand genommen.

Den sah er und wußte „Kurzfahrt“, mochte er wohl nicht, der Rest
ergab sich …

Gruß
Reinhard

Mal abgesehen von der Beförderungspflicht, wieso nimmst du für

300-400m Fahrtstrecke

ein Taxi?

Mal abgesehen von der Beförderungspflicht, wieso nimmst du für
300-400m Fahrtstrecke
ein Taxi?

Hallo Grußlose®,

für den „Fall“ ist das m.E. irrelevant welche Gründe der angenommene
Kunde hatte.

Zum Theam Taxis in Frankfurt.
Was durch die lokalen Zeitschriften ging war zum einen die Taxistände
am Frankfurter Flughafen.
Dort stehen/warten viele Taxen, ggfs. auch 1-2 Stunden, wie am Frankfurter Hbf., da sieht man sie als Block, so 200 oder mehr.

Für Taxis ist schon lukrativ Flughafen–>City.
Jetzt stehen aber am Flughafen, zu Fuß in paar Minuten erreichbar
auch Hotels. Und da haben sich, nach langer Wartezeit Fahrer
geweigert Kunden zu den naheliegenden Hotels zu fahren.
Es gab Beschwerden.

Daraufhin hat die Taxivereinigung da Aufpasser hingeschickt. Die sind
vor Ort. Wenn jetzt bemerkt wird ein fahrer macht dies so kriegt er
gleich mal für einige Zeit Flughafenverbot.
Ich glaube, damit er es begreift wird auch der Taxikonzessionsträger
für den er fährt mit der Sperre belegt.
Naja, der redet dann nochmal mit dem Fahrer…

Was ich auch vor einiger Zeit las, da hat eine Frau die wohl
ungute Erfahrungen gesammelt hatte da wo sie wohnt nachts/abends zu
laufen auch das Problem hatte daß ein gerufenes Taxi keinen Bock hatte sie da 100m o.ä. zu fahren.
Jedenfalls hat sie später dann dagegen geklagt und bekam Recht
mit dem Hinweis auf Beförderunspflicht.

Selbstverständlich kann ich da leider nicht mit Details wie
Aktenzeichen, Urteilsnummer, welche Art von Gericht usw. aufwarten.
Und ihr persönlich half die spätere Bestätigung in der Situation auch
nix, logo.
Sie wird wohl zu Hause geblieben sein oder gelaufen oder hat sich ein neues Taxi bestellt, evtl. clever mit dem Zusatz, nur Kurzfahrt…

Gruß
Reinhard

Mal abgesehen von der Beförderungspflicht, wieso nimmst du für
300-400m Fahrtstrecke
ein Taxi?

Hallo Grußlose®,

für den „Fall“ ist das m.E. irrelevant welche Gründe der
angenommene
Kunde hatte.

Du musstest ja auch nicht darauf antworten. Du hättest es aber durchaus tun dürfen.

Meine unbewiesene Vermutung, ausgehend von den weiteren Ausführungen des TE: Inanspruchnahme von Taxi-Kurzstrecken deswegen, um die Einhaltung der Beförderungspflicht überprüfen zu können, nicht um ein reales Transportbedürfnis zu verwirklichen.

Jemand, der für wenige hundert Meter den schweren Motor seines Autos anlässt, zum Beispiel zum Brötchenholen, ist für mich ein Umweltschwein. Warum sollte gleiches für einen Taxikunden nicht gelten?

Howdy allerseits,

für den „Fall“ ist das m.E. irrelevant welche Gründe der
angenommene
Kunde hatte.

sehe ich auch so, und Thema Frankfurt: es wäre dort auch mal fiktiv so, dass einige Taxifahrer dazu übergehen, dem Kunden zu sagen, es wär doch gleich da vorne, so in 200m… meistens wären es dann aber mehr als 2km … und die will bei Temperaturen > 30 Grad oder bei Regen doch wirklich niemand zu Fuss gehen … (Dem Schreiber dieses Textes wäre das auch schon zigmal (!) so passiert)

Gruss
norsemanna

Hallo GrußloserII,

für den „Fall“ ist das m.E. irrelevant welche Gründe der
angenommene Kunde hatte.

Du musstest ja auch nicht darauf antworten. Du hättest es aber
durchaus tun dürfen.

ja und, der angenommene Kunde sieht es nicht ein dem Driver oder
dir oder sonstwem Rechenschaft abzulegen.

Meine unbewiesene Vermutung, ausgehend von den weiteren
Ausführungen des TE: Inanspruchnahme von Taxi-Kurzstrecken
deswegen, um die Einhaltung der Beförderungspflicht überprüfen
zu können, nicht um ein reales Transportbedürfnis zu
verwirklichen.

K.A. was TE bedeutet, egal. Du stellst also durch das „dürfen“
jmdn. frei etwas zu tun oder nicht.
Macht er das nicht beginnst du mit deinen Vermutungen?
Im Sinne wer das nicht sagt ist verdächtig.

Jemand, der für wenige hundert Meter den schweren Motor seines
Autos anlässt, zum Beispiel zum Brötchenholen, ist für mich
ein Umweltschwein. Warum sollte gleiches für einen Taxikunden
nicht gelten?

Aha, beim nächsten Mal erwähn noch die 1.200 kg plus Personen-
gewicht die bewegt werden müssen.

Für deinen Vermutungsdrang mal paar mögliche Gründe die ggfs. vorlagen
oder auch nicht.

⑴ Überprüfung des Fahrers auf §22
⑵ Kunde hat Schaufensterkrankheit
⑶ Kunde hat ein Holzbein
⑷ Kunde hat Bombe die in 2 min hochgeht
⑸ Rivale ist bei der Freundin 
⑹ Kunde ist vom schwülem warmen Wetter völlig fertig
⑺ In der Zeitung stand daß dort in letzter Zeit Leute auf 
 der Straße überfallen wurden
⑻ Kunde hat Asthma, COPD o.ä. 
⑼ Kunde ist 'ne faule Socke
⑽ Kunde hat neue uneingelaufene Schuhe an und steht schon im
 Blut da der Schuh schon an 1-2 Stellen die haut zerstört hat
 und jetzt bei jedem Schritt am blanken Fleisch reibt

Gruß
Reinhard

1 Like

Hallo Reinhard,

wenn die Person gehbehindert sein sollte, dann wäre das sicherlich ein Grund für eine Kurzstreckenfahrt. Eine Ablehnung durch den Taxifahrer wäre in diesem Fall schon ein starkes Stück.

Aber allgemein auf die Taxifahrer zu schimpfen, könnte unfair sein, denn je nach Standzeit sind solche Fahrten einfach unwirtschaftlich. Jemand, der fit ist, könnte daher erwägen, auf die Kurzstreckenfahrt zu verzichten und der Taxifahrer wäre dankbar.

Nichts anderes wollte ich damit ausdrücken.

Gruß
Ultra

Sorry, aber so läuft es nicht
Hallo,

Aber allgemein auf die Taxifahrer zu schimpfen, könnte unfair
sein, denn je nach Standzeit sind solche Fahrten einfach
unwirtschaftlich.

und die ganzen Langstreckenfahrten sind äußerst lukrativ.

Man kann sich eben nicht nur die Sahneschnitten herauspicken. So sind halt die Regeln. Wer sich diesen nicht unterwerfen möchte, kann ja in einem anderen Bereich tätig werden.

Problematisch ist es immer, wenn man sich um eine Erlaubnis für „etwas“ bewirbt, diese unter gewissen Auflagen erteilt bekommt, dann aber meint, sich über diese aus subjektiven Gründen hinwegsetzen zu können.

Dann bräuchten wir keine Regeln und Genehmigungen mehr.

Konsequenz: Jeder Hanswurst darf Taxi fahren. Wer würde als erstes laut schreien? Die Taxifahrer.

S.J.

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Das ist alles richtig. Es gibt mancherorts zu viele Taxifahrer. Ist eben ein Job, in den viele einsteigen müssen, weil sonst kaum andere Möglichkeiten bestehen.

Gäbe es weniger Taxifahrer, wären die Kurzstreckenfahrten sogar lukrativ. Denn aufgrund des hohen Grundpreises ist der Umsatz pro Kilometer äußerst hoch. Hätte das Taxi gleich eine Anschlussfahrt, würden sich die Taxifahrer nicht so zieren. Die Unwirtschaftlichkeit rührt aus den langen Wartezeiten vor und nach der Fahrt.

Was ich angesprochen hatte, war der Anlass für Kurzstreckenfahrten aus Kundensicht. Wie gesagt, bei einer Behinderung gibt es daran nichts auszusetzen. Eine Kurzstreckenfahrt zum Selbstweck, also um zu kontrollieren, ob der Fahrer an die Beförderungspflicht denkt, hielte ich dagegen für kontraproduktiv.

Der TE hat beide Fälle in seiner Liste drin. Was es nun wirklich ist, können wir nicht erahnen.

Wenn ihr wisst, das die Strecke kurz ist, dann nehmt doch einfach den letzten Wagen in der Schlange. Das dürft ihr doch, wie ihr bestimmt wisst. Wenn der Fahrer auf den ersten Wagen hinweist, sagt einfach: „Ich möchte aber mit Ihnen fahren!“ Dann wird er zünden und euch ans Ziel bringen.
Manchmal sind Fahrgäste aber auch fremd. Am Bahnhof stiegen mir mal Damen ein, die wollten zur Staatskanzlei. Darauf sagte ich. „Ich fahre Sie dort gerne hin, weise aber darauf hin, das es das Gebäude dort drüben ist.“ „Na dann ist das ja Quatsch zu fahren, bleiben Sie mal stehen.“ kam als Antwort.
Klar habe ich eine Beförderungspflicht und in den meisten Fällen habe ich damit auch kein Problem. Aber wenn junge Leute einsteigen, am besten noch mit einem Döner in der Hand, sich dann 200m fahren lassen und es auf der kurzen Strecke schaffen, überall im Auto Rotkraut und Zwiebeln zu verteilen, wird man schon etwas missgestimmt. Und das kommt öfter vor, als man denkt.

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