Hallo,
angenommen jemand arbeitet in der stationären Jugendhilfe und erhält folgenden Dienstplan (Basis ist eine 39-Stunden Woche):
Sonntag 14:00 bis 23:00, Nachtbereitschaft von 23:00 bis 6:00 Montag 6:00 bis 12:00
= 22 Stunden anwesend, 16,75 werden vergütet
Dienstag 11:00 - 21:00
= 10 Stunden
Mittwoch 14:00 bis 23:00, Nachtbereitschaft von 23:00 bis 6:00 Donnerstag 6:00 bis 12:00
= 22 Stunden anwesend, 16,75 werden vergütet
Freitag 11:00 - 21:00
= 10 Stunden
Pausen (also Verlassen des Arbeitsplatzes möglich) gibt es nicht.
Verstoßen diese Arbeitszeiten gegen ein Gesetz? Wenn ja, gegen welche? In der stationären Jugendhilfe gibt es ja einige Ausnahmen, die nicht so leicht zu durchschauen sind.
Viele Grüße
Tato
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