22-Stunden-Schicht: Arbeitszeiten in der Jugendhilfe

Hallo,

angenommen jemand arbeitet in der stationären Jugendhilfe und erhält folgenden Dienstplan (Basis ist eine 39-Stunden Woche):

Sonntag 14:00 bis 23:00, Nachtbereitschaft von 23:00 bis 6:00 Montag 6:00 bis 12:00
= 22 Stunden anwesend, 16,75 werden vergütet

Dienstag 11:00 - 21:00
= 10 Stunden

Mittwoch 14:00 bis 23:00, Nachtbereitschaft von 23:00 bis 6:00 Donnerstag 6:00 bis 12:00
= 22 Stunden anwesend, 16,75 werden vergütet

Freitag 11:00 - 21:00
= 10 Stunden

Pausen (also Verlassen des Arbeitsplatzes möglich) gibt es nicht.

Verstoßen diese Arbeitszeiten gegen ein Gesetz? Wenn ja, gegen welche? In der stationären Jugendhilfe gibt es ja einige Ausnahmen, die nicht so leicht zu durchschauen sind.

Viele Grüße
Tato

Edit: Änderung der Kategorie

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Lies mal hier rein .

http://www.lagus.mv-regierung.de/cms2/LAGuS_prod/LAGuS/_Bilder/Bilder_LAGuS/Jugend/Landesjugendhilfeausschuss/Dokumente/BV_011208_Papier.pdf

Hallo,

ja das ist Vater Staat :smile:

Während ein privater Unternehmer für solch einen Dienstplan teure Geldbußen kassieren würde, macht der Staat es sich einfach.

Hallo,

Deine Antwort

ist so pauschal einfach nur Quatsch. Die gesetzlichen Grundlagen des ArbZG für derartige Sonderfälle gelten unabhängig davon, ob es sich um einen staatlichen oder freien Träger handelt. Die Arbeitsgerichte machen da auch keinen Unterschied. Die möglichen Bußgelder sind auch in beiden Fällen real beklagenswert gering, wenn sie überhaupt verhängt werden.

&Tschüß
Wolfgang

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