Das ist (vermutlich) eine bauliche Veränderung und hätte der vorherigen Genehmigung durch Eigentümer/Vermieter bedurft - je nachdem, ob das im Mietvertrag drinsteht.
Der nächste Streitpunkt werden dann die Heizkosten sein.
Und auf wessen Zähler läuft eigentlich der Strom für die gemeinsam genutzte Heizung?
Der übernächste ist dann der Wasserverbrauch.
Das wird noch lustig.
Was mich interessieren würde:
Sind beide Mietverhältnisse neuerer Natur oder bestehen sie schon länger?
Für mich sieht es so aus, daß zuvor Wohnhaus und Arztpraxis „in einer Hand“ waren und die jetzige Problematik erst mit zwei Mietparteien entstanden ist.