Hallo!
Jemand möchte eine Illustration für ein Buch zeichnen, das einen Jungen zeigt, der einen Schlitten zieht. Weil er nicht gut frei Hand zeichnen kann, möchte er die Bilder abpausen. Er sieht einen alten Film, in dem das Gesicht eines verstorbenen japanischen Schauspielers zu sehen ist, druckt ein Standbild davon aus, legt eine durchsichtige Folie drauf und paust das Gesicht ab. Er lädt aus dem Internet ein mit Wasserzeichen versehenes Stockfoto eines Jugendmeisters im Tauziehen herunter, und das Bild eines Schlittens, und paust beides ebenso ab. Nur die groben Konturen. Dann montiert er die drei selbst gemachten Zeichnungen zusammen, Gesicht, Körper, Schlitten. Er färbt es neu ein und verwendet es als Illustration eines Buches, das er veröffentlichen möchte. Auf die Frage nach dem Urheberrecht an dem Film und den Internetbildern zuckt er die Schultern. „Merkt eh keiner.“ Falls doch, sei es durch die „freie Verwendung“ nach Paragraph 24 Urheberrecht abgedeckt, meint er. Leider weiß er nicht, dass dieser Paragraph vor kurzem weggefallen ist. Was nun?
Grüße
Andreas