Hallo,
einer meiner Großhändler überraschte mich heute morgen mit einer Klingel und einem Schild „nur für Geimpfte und Genesene (2G)“ an der sonst offenen Tür.
Nach dem Klingeln habe ich meinen Impfnachweis gezeigt und wurde eingelassen.
Ich fragte, warum die diese strenge Maßnahme durchführen.
Das sei doch ab heute Pflicht, ob ich denn keine Nachrichten sehen würde.
Hmm.
Ich kenne die Coronaschutzverordnung NRW (Fassung vom 27.11.21), da steht nichts von 2G im Großhandel.
Ich kenne den Beschluss der Ministerpräsidenten von gestern - da lese ich etwas von „zukünftig 2G im Einzelhandel“. Aber das ist doch noch gar nicht in NRW umgesetzt worden.
Ich beschwere mich nicht. Ich finde das sogar gut. Auf Grund des Hausrechts darf der Großhändler ja auch selber bestimmen, wen er in sein Geschäft lässt. Ich hatte aber den Eindruck, dass der GH das selber gar nicht so toll findet, was er dort meint umsetzen zu müssen.