Guten Tag,
in einem Kellerraum eines Miethauses liegt ein Kabel 4x1.5mm².
Eine Ader (die Braune) ist ungenutzt. Darf ich nun diese Ader
auch mit 16A absichern.
Nur wenn zwei Phasen eines Drehstromanschlusses über die Leitung geschickt werden, dann könnte es zulässig sein. Die Strombelastbarkeit muss beachtet werden, 1,5mm² ist für drei belastete Adern grenzwertig wenig!
Zudem muss dann die komplette Leitung über einen gemeinsamen Schalter spannungsfrei geschaltet werden können.
Man darf aus einem Drehstromkreis drei Wechselstromkreise mit einem gemeinsamen N machen, nur ist das hier ja kein kompletter Drehstromkreis, sondern einer mit nur zwei Außenleitern. Aber technisch ist das eigentlich gleichgültig, so oder so ergeben sich drei belastete Adern.
Was willst Du denn daran betreiben? Die von Dir etwas falsch beschriebene Teilauslöschung von Strömen gilt so einfach nur bei rein ohmschen Lasten (Glühlampen, Heizgeräten), bei induktiven/kapazitiven Lasten und insbesondere bei Oberwellen (Schaltnetzteile) gilt das nicht so einfach und eine Neutralleiterüberlastung sorgt für rauchende Leitungen.