<3,5 t und doch Fahrtenschreiber

Hallo zusammen,

unsere Subs haben Post von der Aufsichtsbehörde bekommen. Deren Kuriere müssen ab sofort Fahrerkarten bei sich haben.

Wir vermuten, dass irgendjemand anonym Anzeige erstattet hat, weil die Kuriere oft länger arbeiten, als 10 Stunden, keine Pausen machen.

Aber ist das überhaupt rechtens, weil Fahrerkarten sind doch erst ab 3,5 t Pflicht und die Kuriere fahren alle leichtere Fahrzeuge, oder ist da ein Sachbearbeiter vom Amt übermotiviert?

Hattet ihr sowas schon? Kennt ihr euch damit aus? Wie ist die Rechtslage?

Schöne Grüße

DU

hallo,

die Pflicht zur Benutzung der Fahrerkarte beginnt grundsätzlich mit 2,8t

Guckst Du mal § 1 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1 FPersV:
http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html

Schon seltsam, wenn man mit Arbeitszeitverstössen seiner (schein)selbstständigen „Subs“ derart nonchalant umgeht.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

maßgebend ist die EG-Verordnung 3820/85 .

Gemäß deren

Artikel 4
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen mit
1
Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt;

Damit entfällt auch die Pflicht zum Einbau eines digitalen Tachographen und damit ist auch das Führen eine Fahrerkarte hinfällig, da man ja ohnehin sämtliche Fahr-und Ruhezeiten per manuellen Nachweis erfassen muss.

Hier sind die entsprechenden Formblätter der EU zu finden:

Man sollte nur diese Formblätter verwenden, da es in D zur Zeit noch kein Formblatt dafür gibt.