3 Fragen zu Begriffen auf Jahresendabrechnung

guten abend!

ich habe zu 3 punkten auf der jahresendabrechnung fragen. ich hab versucht es mit google herauszufinden aber man findet viel aber nichts konkretes oder ich bin einfach nicht sehr gut mit google xD

kurz zur vorgeschichte: ich bin mit anderen im haus gegen die jahresendabrechnung in widerspruch gegangen weil einige dinge darauf unserer meinung nach nicht richtig sind. eine sache haben sie schon runter genommen da es nicht drauf sein darf, bei den anderen 3 dingen glauben wir das da gemauschelt wird um zu verdienen. nach dem widerspruch schickten die uns rechnungen um es zu legitimieren aber die warfen nur noch mehr fragen auf…

die erste frage bezieht sich auf den winterdienst. regulär sagt man ja winterdienst von november bis märz, sprich 5 monate. auf den abrechnungen von den jedoch wird der winterdienst für alle 12 monate abgerechnet. das haben wir angeprangert und die antwort war das es monatlich dargestellt wird da ein festpreis vereinbart ist und nicht nach aufwand… dürfen die uns einfach 12 monate abrechnen statt 5? ist es nicht immer nach monaten und nicht nach aufwand?

die 2te frage bezieht sich auf die begrifflichkeiten hausmeister bzw. hauswart. bevor die uns übernommen haben hatten wir eine externe firma und auf der rechnung heisst es hauswart, seit die uns haben steht auf den abrechnungen auf einmal hausmeister. im internet fand ich das der hauswart legitim ist aber ein hausmeister nicht abgerechnet werden darf da ein hausmeister instandhaltung und renovierung macht und das nicht auf den mieter umgelegt werden darf. da aber auf der abrechnung der hauswrt nicht mehr auftaucht kann es da einfach ein gemunkel mit den begrifflichkeiten sein? die summe zumindest kommt einigermaßen hin.

die 3te sache ist der eigentliche knackpunkt warum der widerspruch hauptsächlich gemacht wurde. das mir mittlerweile zum halsheraushängende thema grünpflege…^^ also, zur erklärung: wir haben einen hof der besteht aus steinweg und betonfläche für mülltonnen. wir haben keine bäume, kein grad, keine blumen oder gar wiese oder sonnstwas. wirklich nur stein und beton! mit welchem recht verlangen die grünpflege? mal davon abgesehen das ich seit weit mehr als ein jahrzehnt hier wohne und dem hausmeister/hauswart noch nie auf dem hof gesehen habe geschweige den da irgendwas zu machen. hinter unseren zäunen wächst zeugs aber das geht uns doch eigentlich nichts an, oder? ist das nicht verursacher prinzip und müsste den links und rechts in rechnung gestellt werden oder die müssten es machen (wie gesagt, der macht nichts auf dem hof, rein rhetorisch)? die antwort dererseits war das grünpflege für das in ordnung halten der hofflächen berechnet wird. stein und beton grünpflege? ist das nicht eigentlich graupflege? mich stört daran am meisten das die nichts machen aber abrechnen mit weit über tausend euro im jahr. die kehren nicht, machen kein laub weg, schneiden das nicht was rüber wuchert usw usw was aber leider nicts zur sache tut da man es kaum nachweisen kann.

kurz gesagt die fargen sind: grünpflege auch hofflächen oder doch graupflege bzw ohne grün auch keine grünpflege? dürfen die einfach das ganze jahr winterdienst abrechnen? darf hausmeister als hauswart abgerechnet werden?

vielen dank schonmal falls sich den text jemand antut :slight_smile:

Hallo,
was waere an einer Abrechnung anders bei
alle Monate 20 x 12 = 240
einige Monate 48 x 5 = 240
In beiden Faellen sollten die 240 mit der Rechnung nachgewiesen werden koennen.

Tja, es gibt halt Dienstleister, die die pauschale Jahressumme gerne in 12 Monatsraten hätten.

Dieser Bezug ist nicht nachvollziehbar. Es kommt nicht darauf an, wie man den Dienstleister nennt, sondern was er überhaupt macht. Sollten im Vertrag mit dem Hausmeister oder -wart Tätigkeiten wie Instandhaltungen, Verwaltungstätigkeiten oder Reparaturen vorkommen, so dürfen diese Kosten nicht umgelegt werden.

Hier gilt das Gleiche. Es ist egal, wie man es nennt. Es kommt darauf an, was gemacht wird.

Nimm Einsicht in die Rechnungen und prüfe, ob die Kosten umlagefähig sind, ob die Arbeiten überhaupt ausgeführt werden und ob der Vermieter nicht viel zu viel Geld dafür ausgibt - der muss nämlich wirtschaftlich handeln (was nicht heißt, dass er wochenlang Angebote einholen muss, um den allerbilligsten Dienstleister zu finden!).

hallo,

danke schonmal für eure antworten!

@Helmut_Taunus ja, da hast du wohl recht, da besteht kein unterschied. ich hab mir gerade nochmal die üblichen kosten dafür angeschaut und da liegen wir wohl trotz 12 monate abrechnung mit ca 260 noch im rahmen.

@X_Strom ok, also nicht an den begrifflichkeiten aufhängen sondern verlangen einzeln aufgeschlüsselte rechnungen / verträge zu gesicht zu bekommen. ok. denn die rechnungen die die uns geschickt haben weissen keine einzelnen posten auf bzw. keine tätigkeitsfelder im einzelnen. nur pauschal winterdienst, treppe, hauswart/meister und grünpflege. was genau mit der grünpflege gemeint ist obwohl kein grün da is steht nirgendwo.

weisst du zufällig in welchem intervall das laub usw weg gemacht werden muss um das der vertrag als erfüllt gilt? sprich, muss er jede woche den hof kehren wenn laub liegt oder brauch es eine gewisse menge oder… den wie gesagt auf dem hof hab ich den hausmeister noch nie gesehen, laub wird nicht weggemacht und wenn irgendjemand ausm haus müll aufm hof ablädt beim ausziehen der da nicht hingehört wird auch nicht weggemacht. selbst nach aufforderung nicht. wir hatten hier mal einen der ausgezogen ist und auf dem hof holzpaletten und bretter und im kellergang eine couch hinterlassenhat und das ist trotz aufforderung bis heute nicht entfernt worden. nach über 3 monaten hat mein bruder das holz mitgenommen aber die couch steht immernoch im kellergang weil wir die nicht bei ihm ins auto bekommen und wir auch nicht einsehen für teuer geld transporter zu mieten um den müll los zu werden.

ich habe letztes jahr bezüglich des widerspruchs auch fotos vom hof gemacht wo man sieht das der ganze hof voller laub liegt und es nicht weggemacht wird. ka ob das reicht um nachzuweissen das die immerhin 1200 euro im jahr zu unrecht erhoben werden

wie sieht es eigentlich mit dem angesprochenem verursacher prinzip aus? wenn links und rechts übern zaun oder drunter durch zeug wächst wer ist da in der pflicht? wie in einem garten der der es angepflanzt hat oder spielt das im mietrecht keine rolle?