Hallo
in der Fahrschule habe ich gelernt:
„Man darf auf der Autobahn rechts überholen wenn die
Geschwindigkeitsdifferenz zum überholten Fahrzeug maximal
20km/h beträgt. Man darf dabei selber nicht schneller als
80km/h werden.“
_§7 Benutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge
(2) Ist der Verkehr so dicht, dass sich auf den Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben, darf rechts schneller als links gefahren werden.
(2a) Wenn auf der Fahrbahn für eine Richtung eine Fahrzeugschlange auf dem jeweils linken Fahrstreifen steht oder langsam fährt, dürfen Fahrzeuge diese mit geringfügig höherer Geschwindigkeit und mit äußerster Vorsicht rechts überholen._
Die 20 km/h sind Auslegung in der Rechtssprechung, hier fehlt aber die Grundvorraussetzung die in der StVO vorgegeben ist.
Grüße,
.L