3 Spurige Autobahn , rechts an einem Mittelspurschleicher vorbei

Hi

Mich würde mal folgender Fall interessieren den ich heute gesehen habe .

Ein Kleinwagen , gesteuert von einer Fahranfängerin fährt stur recht langsam , ( geschätzt 65 km/h ) auf der mittleren Spur .
LkW’s fahren Rechts ohne darüber nachzudenken mit ihren 80 km/h mal eben so an Ihr vorbei 
Überholen sozusagen rechts , obwohl Rechtsüberholen auf Autobahnen verboten ist . 

Das die Fahranfängerin nicht mit 65 über die mittlere Spur zuckeln darf ist eine Sache , Verkehrsbehinderung , Verkehrsgefährdung , Nötigung , nicht einhaltung des Rechtsfahrgebotes fällt mir so als Halbwissender dazu ein

Die Lkw’s fuhren aber so als gäbe es sie gar nicht , reihenweise sind die Rechts an Ihr vorbei , 
und als Halbwissender fällt mir dazu ein : Verstoss gegen das Rechts Überholen 

Aber was sollen die LKW’s machen , abbremsen und mit knappen 60 neben ihr herzuckeln ?
Das gibt ein feiner Stau …   !    nach Links auf linke Spur fahren zum Überholen ,?
Lkw hat auf der linken Spur nichts verloren  … das gibt ein feiner Crash wenn da ein dicker Benz mit 200 kommt 

gruss

Hi

Ein Kleinwagen , gesteuert von einer Fahranfängerin fährt stur
recht langsam , ( geschätzt 65 km/h ) auf der mittleren Spur .

Wenn man genauer hingeschaut hätte, wäre vermutlich aufgefallen, daß die Fahranfängerin während der Fahrt ständig nach unten schaute. Auf ihr Smartphone. Stimmts?

Hab ich in letzter Zeit des öfteren sehen müssen.

Grüße TG

Ei Servus,

gibts da jetzt ne Äpp zum Gradausfahren, die immer anzeigt, wohin man lenken muss?

Schöne Grüße

MM

Hallo Fisch,

die APP nennt sich Navigationsgerät. Gibts auch ohne Smartphone :wink:.

Gruß
vdmaster

Moin,

Aber was sollen die LKW’s machen , abbremsen und mit knappen
60 neben ihr herzuckeln ?

Das ist die eine Möglichkeit.

nach Links auf linke Spur fahren zum Überholen ,?

Das ist die zweite Möglichkeit. Zur Einschätzung des rückwärtigen Verkehrs gibt es zwei Erfindung namens Aussen- und Rückspiegel.

Die dümmste Variante ist das Überholen auf der rechten Spur. Es kostet zuviel. Im Zweifelsfall sogar das Leben, da man nicht abschätzen kann, ob die gemutmaßte Fahranfängerin nicht hackedicht ist und einfach mal eben nach rechts zieht. Auffällig isst sie ja bereits.

Es gäbe noch eine dritte Möglichkeit, die aber auch nicht legal ist. Hinter ihr herfahren und alle paar Sekunden mit der „Lichthupe“ darüber „informieren“, dass irgendetwas eine Gefahrenquelle darstellt. Das kostet unter dem Strich am wenigsten.

Gruß
vdmaster

Moin,

Auffällig isst sie ja bereits.

Ach so, deshalb fährt sie so langsam :wink:

Es gäbe noch eine dritte Möglichkeit, die aber auch nicht
legal ist. Hinter ihr herfahren und alle paar Sekunden mit der
„Lichthupe“ darüber „informieren“, dass irgendetwas eine
Gefahrenquelle darstellt. Das kostet unter dem Strich am
wenigsten.

Mit der Hupe darf man doch seine Überholabsicht kundtun, oder? Also hinterherfahren und ein wenig das Horn betätigen.

Grüße TG

Servus,

gibts da jetzt ne Äpp zum Gradausfahren, die immer anzeigt,
wohin man lenken muss?

Anscheinend. Aber Scherz beiseite: Die Zahl der Leute, die während der Fahrt textet, scheint zuzunehmen.

Grüße TG

Hallo!

Auf Autobahnen und in der Stadt darf man nicht Hupen um die Überholabsicht anzuzeigen.
Nur auf der Landstraße und auch nur nach der StVO, nicht mehr nach der Praxis.

MfG
duck313

Servus,

wie erklärt sich die Ausnahme von § 16 Abs 1 Nr. 1 StVO für Autobahnen?

Schöne Grüße

MM

3 Like

na gut, aber wie gesagt nicht nach der Praxis.

MfG
duck313

na gut, aber wie gesagt nicht nach der Praxis.

seit wann gilt ein verbot nicht nach gesetz, aber nach der ‚praxis‘, was immer das sein mag? hat sich da irgendwie klammheimlich das rechtsstaatprinzip verabschiedet?

sorry, das ist schlicht quatsch!

OT: was ‚isst‘ sie denn? owt
x

Mit der Hupe darf man doch seine Überholabsicht kundtun, oder?

Immer wieder wird in diesem Zusammenhang von der Überhol absicht geredet.
Woher kommt dies?
Wunschdenken?

Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. - So steht es im §5 Nr.5 der StVO.

Wer überholt, darf das ankündigen. Wer nicht überholen kann, überholt nicht - und darf diese nicht mögliche Handlung auch nicht ankündigen.

Also hinterherfahren und ein wenig das Horn betätigen.

Bei Einhaltung des Abstands dürfte selbst vom lautesten Horn im Fahrzeug des Schläfers kaum genug Schall ankommen.

Hi,

in der Fahrschule habe ich gelernt:
„Man darf auf der Autobahn rechts überholen wenn die Geschwindigkeitsdifferenz zum überholten Fahrzeug maximal 20km/h beträgt. Man darf dabei selber nicht schneller als 80km/h werden.“

Wenn auf der Mittelspur ein Fahrzeug mit 75 km/h fährt darf man rechts mit 80 km/h überholen.
Wenn auf der Mittelspur ein Fahrzeug mit 65 km/h fährt darf man rechts mit 80 km/h überholen.
Wenn auf der Mittelspur ein Fahrzeug mit 55 km/h fährt darf man rechts mit 75 km/h überholen.
Wenn auf der Mittelspur ein Fahrzeug mit 45 km/h fährt darf man rechts mit 65 km/h überholen.

MFG

Hallo,

in der Fahrschule habe ich gelernt:
„Man darf auf der Autobahn rechts überholen wenn die
Geschwindigkeitsdifferenz zum überholten Fahrzeug maximal
20km/h beträgt. Man darf dabei selber nicht schneller als
80km/h werden.“

Das gilt meiner Kenntnis zufolge nur bei stockendem Verkehr oder Stau.

MfG,
Marius

Hallo,

Deine Schlußfolgerungen sind teilweise falsch. http://www.verkehrslexikon.de/Module/BABRechtsUeberh…

Gruß
vdmaster

Hast Du jemals auf der Autobahn selbst vor dem Überholen gehupt oder es bei anderen Autofahrern gehört ?
gehupt als Ankündigung des Überholens, nichts als Warnung oder „Platz da, ich komme“ ?

Ich nicht.

Und das meine ich mit " findet in der Praxis nicht statt".

Man kann es auch umdrehen, weil es so ungewöhnlich wäre, wird die Warnung gar nicht als solche empfunden, sondern als Nötigung !

MfG
duck313

Hai!

nach Links auf linke Spur fahren zum Überholen ,?

Das ist die zweite Möglichkeit. Zur Einschätzung des
rückwärtigen Verkehrs gibt es zwei Erfindung namens Aussen-
und Rückspiegel.

Nein!

„Sind außerhalb geschlossener Ortschaften für eine Richtung drei Fahrstreifen mit Zeichen 340 gekennzeichnet, dürfen Kraftfahrzeuge, abweichend von dem Gebot möglichst weit rechts zu fahren, den mittleren Fahrstreifen dort durchgängig befahren, wo – auch nur hin und wieder – rechts davon ein Fahrzeug hält oder fährt. Dasselbe gilt auf Fahrbahnen mit mehr als drei so markierten Fahrstreifen für eine Richtung für den zweiten Fahrstreifen von rechts. Den linken Fahrstreifen dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sowie alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger nur benutzen, wenn sie sich dort zum Zwecke des Linksabbiegens einordnen.

Der Plem

1 Like

Und das meine ich mit " findet in der Praxis nicht statt".

vielleicht liest du einfach nochmal deine aussage durch:
„Auf Autobahnen und in der Stadt darf man nicht Hupen um die Überholabsicht anzuzeigen.
Nur auf der Landstraße und auch nur nach der StVO, nicht mehr nach der Praxis.“

steht da irgendwas von ‚nicht stattfinden‘ oder steht da was ganz anderes?

btw., ich war nicht der einzige, der deine behauptung anders verstanden hat.

und: ich verstehe auch nicht, was du nun mit deiner geänderten aussage eigentlich ausdrücken willst.

Hallo Plem,

wäre schön, wenn Du bei einem „Einspruch“ auch die Quelle angeben würdest. Also § 7(3c) StVO. Nu, dann sollte ich wohl meinen in die Jahre gekommenen 2er-FS abgeben :wink:.

Gruß
vdmaster