Hallo,
ich hatte 08/12 einen Reitunfall mit einem gebrochenen Schlüsselbein. Damals wurde mir Krankenhaustagegeld von meiner privaten Unfallversicherung gezahlt. In folge des Unfalls hatte ich ständig, teilweise sehr starke Schwindelanfälle. 12/12 war ich nochmals im Krankenhaus, diesmal im Neurologischen Bereich, damals wurde die Diagnose Epilepsie (auf Grund des Unfalls) gestellt. Auch da wurde mir Krankenhaustagegeld von meiner UV gezahlt. Doch als die Medikamente nicht wirkten und der Schwindel anhielt, wies mich meine behandelte Neurologin in ein Epilepsiezentrum ein. Dort wurden dann aufwendige Tests gemacht und man kam zu dem Entschluss, dass ich nun doch nicht an Epilepsie leide, sondern eine posttraumatische Belastungsstörung (auch aufgrund des Unfalls) habe. Nun habe ich auch diese Unterlagen an meine Versicherung geschickt und bekam heute den Brief, dass diesmal Krankenhaustagegeld nicht gezahlt werden könne, weil Zitat: „Leider fallen krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen - auch sofern diese durch einen Unfall verursacht wurden - nicht unter den Versicherungsschutz.“
Nun habe ich sorgfältig meinen Vertrag durchgelesen und nicht feststellen können, dass so etwas bei der Versicherung ausgeschlossen wird. Als ich mit meinem Berater telefonierte, meinte er, dass es wohl eine Sache des Gesetzgebers wäre und nicht an der Versicherungsgesellschaft liegt, außerdem würde keine Gesellschaft in diesem Falle Krankenhaustagegeld zahlen.
Nun habe ich viel im Internet gesucht, aber leider nichts dazu finden können, ob das nun wirklich so ist, oder ob man mir die Kosten einfach nicht erstatten möchte. Ich hoffe, hier auf jemanden zu stoßen, der mir vielleicht weiter helfen kann, ich bin wirklich über jede Aussage dankbar.