Hallo zusammen,
ich werde 3 Tage arbeitslos sein (Freitag bis Sonntag) und ab Montag wieder einen neuen Job haben.
Mir geht es nicht um das ALG1, sondern um die Absicherung der Krankenversicherung. Bisher war ich privat krankenversichert. Ab dem ersten Tag Arbeitslosigkeit rutsche ich anscheinend in die gesetzlichen KV - was ich als Vorteil sehe. Danach kann ich mich im neuen Job gesetzlich versichern.
Ist das wirklich so? Das Arbeitsamt hatte mir heute mitgeteilt, dass ich für den einen Tag kein ALG1 beziehe und dadurch nicht aus der privaten KV falle.
Was gilt denn nun?
Danke für die Rückmeldung.