30 € Knöllchen bei privatem Parkplatz rechtens?

Hallo, angenommen jemand parkt ohne Parkticket auf einem privat geführten Parkplatz geparkt und soll jetzt 30 Euro dafür Busse zahlen, ist das rechtens? Bei einem öffentlichen Parkplatz wären nur 5 Euro fällig geworden!

Bei einem Parkscheinverlust würde das Unternehmen auch nur 6€ geltend machen?

Danke für jede Antwort auch wenn sie mir nicht gefällt :wink:

Grüsse

Und wo in den AGB steht denn etwas von „30 € Buße“ drin ? oder steht auf einem Aushang etwas anderes als in AGB ?

Private Parkbetreiber erheben keine Bußgelder. Das kann dann nur ein Schadenersatz oder eine Kostenpauschale sein.

Sag doch mal was zu der Situation, wie und wann das „Bußgeld“ gefordert wurde.
Wenn man ohne Ticket ausfahren will und hat keine Karte für die Schranke, dann passiert doch was . Man klingelt , Personal kommt hin und dann ?

MfG
duck313

Hallo, der Parkplatz hatte keine Schranke, nur ein Ticketautomat.
Ich vermute da hängen irgendwo Hinweisschilder auf denen etwas von dem Bussgeld geschrieben steht, welche aber im normalen Alltag keine Beachtung finden. Mir ist jedenfalls dort noch nie etwas aufgefallen.

vorzugsweise dort, wo man sich noch entscheiden kann, ob man wirklich reinwill. sonst können sie die agb zum abwischen benutzen. gültig werden agb nämlich nur dann, wenn sie bereits beim vertragsabschluss einsehbar vorliegen. und dieser vertragsabschluss geschieht eben nicht erst beim bezahlen, sondern beim einfahren.

also: bevor man sagen kann, was hier recht ist, muss man schon erheblich mehr wissen.

Hallo,

es ist denkbar, dass der Anbieter eine Vertragsstrafe verlangt. Zudem entstanden ihm ggf. durch die Kennzeichenrecherche Kosten, die auch zu übernehmen wären.

30€ gehen noch, man hätte den unberechtigt parkenden PKW auch abschleppen lassen können.

Hallo und Danke für Deine Antwort.
Dass ich eine Strafe verdient habe ist mir klar und mir geht es weniger um die 30 Euro als ums Prinzip.
20 Meter (!) daneben ist der Parkplatz der der Stadt gehört und da kostet das Knöllchen 5 Euro.
Dass dieser Parkplatz (Freifläche) einem privaten Unternehmen gehört wusste ich nicht daher frage ich mich inwieweit auf diesem Parkplatz die Strafgebühren die Gebühren der Stadt dramatisch überschreiten dürfen.
Es war bislang keine Arbeit für den Betreiber, man hat nur kein Kennzeichen notiert und mich aufgefordert 30 Euro zu zahlen.
Das 6-fache des benachbarten städtischen Parkplatzes ist also ok?
Wo ist denn da die Grenze? 100 Euro? 1000 Euro?
Abschleppen wegen 30 Minuten ohne Parkschein der 50 Cent gekostet hätte und ich habe niemanden behindert, keinen Behindertenparkplatz oder sonstiges benutzt?
Ich als Laie empfinde das als Abzocke und wollte daher mal Eure dankenswerte Fachmeinung hören.
Grüsse

hi,


… muss zwar nicht stimmen, aber das trifft im Forum auch zu.

da hättest du zumindest erstmal 3 Ansätze dagegen.

grüße
lipi

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du bist nicht mal in der lage, hier zu schildern, um was es sich bei den 30€ nun genau handelt, vermutest nur, ob es vielleicht irgendwelche regeln geben könnte, sagst nichts zu den genaueren umständen. aber verlangst genaue antworten auf phantasievoll abwegige fragen.

glaubst du an hellseher? oder sind dir die antworten eh’ komplett egal, weil es eigentlich nur um die bestätigung deiner - mit ziemlicher sicherheit falschen - meinung geht?

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Hey warum so aggressiv?

Also auf dem Ding steht:

Sehr geehrter…
heute am… um Uhrzeit usw.
wurde ihr KFZ Marke Kennzeichen…
ohne gültigen Parkschein auf unseren angemieteten Parkflächen registriert. Das Vergehen wurde Fotodokumentiert. Gemäss Einstellbedingungen wird hiermit eine Vertragsstrafe von 30Euro fällig. Dieser Betrag sofort entrichten blabla oder innerhalb 10 Tagen überweisen. Geschieht dies nicht Anwalt, Halterfeststellung und Tod durch Strang.

Und als Vertragsstrafe sind 30 Euro ok!?
Das 6-fache einer „normalen“ Strafgebühr?
Das war die Frage.
Und für jede hilfreiche Antwort bin ich dankbar und wenn sie dann noch freundlich formuliert wurde bin ich noch dankbarer und wer mich und meine Frage total doof findet muss ja nix schreiben :-*

Was bezahlt man noch gleich für Schwarzfahren? Ein Mehrfaches des normalen Fahrpreises? Hmmm…

Mal unterstellt, daß die AGB wirksam geworden sind, heißt es Zahlemann & Söhne.

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Mach dir da keine Sorgen, das ist das Problem der meisten Laien. Dass sie quasi jeden Tag im Leben Verträge abschliessen (der Kaufvertrag im Supermarkt, den Beförderungsvertrag im ÖPNV) sich aber nicht im Klaren sind dass sie durch diese Verträge nicht nur Rechte haben, sondern auch Pflichten. Und wenn sie dann an ihre Pflichten erinnert werden rufen sie laut „Abzocke!“ statt „Warum habe ich mich nicht zuerst über die Bedingungen informiert die diesem Vertrag zugrunde liegen?“.

Bei mir in der Nähe gibt es einen Supermarkt der seinen Kunden „2 Stunden frei parken mit Parkscheibe“ anbietet. Steht an der Einfahrt zum Parkplatz und gross an den Stationen wo man sich die Einkaufswagen holt. Ich bin regelmässig der Einzige (eigene Stichprobe) von ca. 600 Autos der seine Parkscheibe rausholt. Alle anderen ignorieren das. Und wenn der Supermarkt dann mal anfängt aufzuschreiben steht’s am nächsten Tag sicher in der Zeitung: „Helga B., 66, sagt: Ich kaufe da seit 12 Jahren ein und nun soll ich zahlen. das ist Abzocke, ich gehe jetzt woanders hin!“. Mit Parkscheibe hätte sie gar nichts zahlen müssen, aber soweit denkt Helga B ja leider nicht…

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Das ist doch völlig i. O.? warum hast Du nicht einfach die Parkgebühr bezahlt anstatt Dich hinterher über die Konsequenzen aufzuregen?
Und mit 5,- € auf städtischen PP liegst Du auch falsch, das war mal, inzwischen ist man bei 15.